Nach der Explosion eines Sprengsatzes sieht die Hamburger Polizei kein terroristisches Motiv, obwohl der Tatverdächtige ein vorbestrafter Neonazi ist

Nur eine kleine Detonation

Im S-Bahnhof des Hamburger Stadtteils Veddel explodierte am 17. Dezember ein Sprengsatz. Die Polizei sieht keine Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund, obwohl ein wegen Totschlags vorbestrafter Neonazi tatverdächtig ist.

Der traditionelle Arbeiterstadtteil Veddel ist seit Jahrzehnten von Verarmung geprägt. 25 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner sind auf Hartz IV angewiesen, der Hamburger Durchschnitt liegt mit zehn Prozent wesentlich niedriger. Die Belastung durch Lärm, Industrie- und Autoabgase ist hoch. Wer kann, zieht weg. Zuziehende haben meist keinen deutschen Pass, so wie 44 Prozent auf der Veddel – in ganz Hamburg trifft dies nur auf 15,7 Prozent zu. 71 Prozent der Einwohner haben einen Migrationshintergrund.
Auf dem S-Bahnhof Veddel explodierte am 17. Dezember ein offenbar aus ­illegalen Böllern gebauter Sprengsatz mit etwa 50 Gramm Schwarzpulver. Scheiben zersplitterten, nach der Explosion lagen zahlreiche scharfkantige Schrauben auf dem Bahnsteig. Einen Tag später meldete sich ein Verletzter bei der Polizei, der durch die Explosion ein Knalltrauma erlitten hatte.

Es sei zu einer »kleinen Detonation eines offenbar in einer Tüte auf dem Bahnsteig abgestellten mutmaßlichen pyrotechnischen Gegenstands« gekommen, so Florian Abbenseth von der Pressestelle der Hamburger Polizei. »Inwiefern auf dem Bahnsteig aufgefundene Schrauben überhaupt unmittelbar mit dem pyrotechnischen Gegenstand in Verbindung stehen, ist derzeit noch unklar.« Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund gebe es nicht.

 

Stephan K.: ein seit Jahrzehnten bekannter gewalt­tätiger Neonazi

Anhand von Videoaufzeichnungen der Überwachungskameras ermittelten Polizisten des Kommissariats 46 am nächsten Tag einen Tatverdächtigen und nahmen ihn fest. »Bei ihm handelt es sich um einen 51jährigen Deutschen«, sagte Abbenseth. In den bisherigen Pressemitteilungen spricht die Polizei nicht von einem möglichen rassistischen Tathintergrund. Der Tatverdächtige habe keinen festen Wohnsitz, sei der Polizei wegen kleinerer Diebstähle aufgefallen und gehöre der Harburger »Trinkerszene« an. Über sein Motiv schweige der Mann, er habe aber erklärt, er sei betrunken gewesen.

 

»Es ist verharmlosend, wenn die Hamburger Polizei K. jetzt als ›Trinker‹ charakterisiert, nur weil sie keine Erkenntnisse über aktuelle Mitgliedschaften, Szenezugehörigkeit oder rechtsextremistische Straftaten von K. hat«, urteilt das HBGR.

 

Der Tatverdächtige ist Stephan K., ein seit Jahrzehnten bekannter gewalt­tätiger Neonazi, der 1992 wegen Totschlags verurteilt wurde. Am 18. März 1992 war der Kapitän Gustav Schneeclaus in Buxtehude bei Hamburg auf eine Gruppe Nazi-Skinheads getroffen, unter ihnen K. und der bekannte Neo­nazi Stefan Silar. Nachdem Schnee­claus Hitler als »den größten Verbrecher« bezeichnet hatte, wurde er von den beiden Männern geschlagen und getreten. Die Täter entfernten sich, kehrten aber mit einem Kantholz bewaffnet ­zurück und attackierten ihr Opfer erneut. Silar sei »auch noch unter den Anfeuerungsrufen seines Kameraden«, so der Arbeitskreis »In Gedenken an Gustav Schneeclaus«, immer wieder »auf den wehrlosen Schneeclaus« gesprungen. »Mach ihn tot, mach ihn tot«, rief K. damals. Vier Tage später erlag Schneeclaus seinen Verletzungen. Am Tag nach der Tat hatten K. und Silar am Tatort vor ihrer Skinhead-Clique mit der noch vorhandenen Blutlache geprahlt – so kam ihnen die Polizei auf die Spur. Silar wurde zu sechs, K. zu achteinhalb Jahren Gefängnis wegen Totschlags verurteilt. K. sei außerdem bei öffentlichen Veranstaltungen als Wortführer aufgetreten und habe versucht, sich in den Vordergrund zu drängen, so der Arbeitskreis.

K. habe »eine lange Nazikarriere hinter sich«, so das Hamburger Bündnis gegen rechts (HBGR) in einer Erklärung. Bereits 1986 soll er »wegen verschie­dener Delikte wie Körperverletzung, Sachbeschädigung und unerlaubten Waffenbesitzes bekannt gewesen sein«. In der Haft wandte sich K. 1993 der neonazistischen »Hilfsorganisation für ­nationale politische Gefangene« (HNG) zu, die 2001 vom Bundesinnenminister verboten wurde.

»Es ist verharmlosend, wenn die Hamburger Polizei K. jetzt als ›Trinker‹ charakterisiert, nur weil sie keine Erkenntnisse über aktuelle Mitgliedschaften, Szenezugehörigkeit oder rechtsextremistische Straftaten von K. hat«, urteilt das HBGR. »Es gibt eine unheilvolle Tradition in Deutschland, neonazistische Straftaten als Delikte von alkoholisierten Einzeltätern zu bagatellisieren.« Polizei und Staatsanwaltschaft scheinen jedoch nicht von der Ansicht abrücken zu wollen, es habe sich um die unpolitische Tat eines Trinkers gehandelt.