Vor zehn Jahren wurde das Unterhaltsrecht reformiert – auf Kosten der Frauen

Mutter, geschieden, pleite

Die Bilanz des im Jahr 2008 eingeführten Unterhaltsrechts ist ­miserabel – für geschiedene Frauen mit Kindern.

Das Patriarchat ist anpassungsfähig. Lange diente die Ehe Männern als Institution, mit der sich Frauen unterjochen ließen – allerdings mit der Verpflichtung, diese nach einer Trennung lebenslang zu versorgen. Im Lauf des vergangenen Jahrhunderts erkämpften Frauen Verbesserungen des Eherechts. Dafür wurden Männer in Deutschland im 2008 eingeführten neuen Unterhaltsrecht weitgehend von der Verpflichtung entbunden, die von ihnen geschiedenen Frauen zu versorgen. Eine Reform auf Kosten von Frauen – so lässt sich die Bilanz der Gesetzes­novellierung nach zehn Jahren zusammenfassen.

Etwa jede dritte Ehe wird heutzutage geschieden, bei jeder zweiten Scheidung sind Kinder betroffen. In den allermeisten Fällen teilen sich die Eltern zwar das Sorgerecht, aber in der Regel lebt der Nachwuchs bei der Mutter. Neun von zehn Alleinerziehenden sind weiblich. In den vergangenen Jahren stieg das Armutsrisiko für Alleinerziehende. Ein Grund dafür ist das neue Unterhaltsrecht. Denn Frauen tragen zwar nach einer Scheidung in der ­Regel die Last der Kinderbetreuung, haben aber nur einen geringen Anspruch auf Unterhaltszahlungen vom Ex-Mann.

Auf Initiative der damaligen Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) führte die Große Koalition 2008 neue Regeln für die Zahlung von Unterhalt nach einer Scheidung ein. »Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen«, heißt es seither im Bürgerlichen Gesetzbuch. Bei geschiedenen Paaren mit Kindern ist das angesichts fehlender Betreuungsmöglichkeiten und nicht zum Eltern­leben passender Arbeitszeiten aber überaus schwer.

Vor der Reform hatten geschiedene Alleinerziehende einen Anspruch auf Unterhalt, bis ihre Kinder acht Jahre alt waren. Bis die Kinder 15 Jahre alt waren, konnten Unterhaltspflichtige höchstens verlangen, dass die kinder­betreuende Ex-Gattin (oder der kinderbetreuende Ex-Gatte) einer Teilzeit­tätigkeit nachgingen. Seit 2008 müssen die Geschiedenen vollständig für sich sorgen, sobald das Kind drei Jahre alt ist. Sind sie etwa wegen Krankheit oder fehlender Betreuungsmöglichkeiten auf Unterhalt angewiesen, müssen sie dies vor Gericht nachweisen. Die Unterhaltsreform sollte zudem dafür sorgen, dass das verfügbare Geld der Unterhaltspflichtigen, also in der Regel der Väter, zuerst weiteren eigenen Kindern zugutekommt und dann erst den Müttern des Nachwuchses aus vor­heriger Ehe. Sie stützt damit die Tendenz, dass Männer eine zweite Familie gründen. Deshalb müssen zurzeit viele geschiedene Mütter von Hartz IV leben.

 

Von geschiedenen Müttern wird verlangt, Vollzeit zu arbeiten, aber es fehlen die Bedingungen dafür.

 

Über Jahrzehnte wurde Frauen zumindest in Westdeutschland nahegelegt, die Ehe sei ein attraktives Versorgungsmodell. Der Preis für die materielle Versorgung war hoch: Erst seit 1969 gelten verheiratete Frauen in der Bundesrepublik als voll geschäftsfähig, bis in die siebziger Jahre durften sie nur mit Genehmigung des Ehemanns arbeiten und waren gesetzlich verpflichtet, den Haushalt zu führen. Erst 1996 wurde die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt.

Mit der Reform des Scheidungsrechts 1977 wurden die Frauen erheblich gestärkt. Bis dahin hatte bei einer Scheidung das Schuldprinzip gegolten: Wer für die Trennung verantwortlich gemacht wurde, hatte zahlen müssen beziehungsweise den Unterhaltsanspruch verwirkt. Der Reform von 1977 zufolge durfte der Partner oder die Partnerin nach der Scheidung nicht wirtschaftlich schlechter gestellt sein als in der Ehe. Das ist seit 2008 vorbei. Doch das Ehegatten-Splitting, das die Ehe mit einem Ehepartner als Hauptverdiener finanziell vorteilhaft macht, gibt es weiterhin – was die Frage aufwirft, ob die damalige Große Koalition mit der Reform wirklich der »Versorgerehe« das Ende bereiten wollte. Damit begründete die damalige Bundesjustizministerin die Änderungen.

An der Lebensführung von Ehepaaren hat sich seit der Neuerung nicht viel geändert, wie eine Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts RWI aus dem Jahr 2017 zeigt. »Die angezielte Selbständigkeit der Frauen nach der Ehe wurde nicht erreicht«, stellen die Autorinnen Julia Bredtmann und Christina Vonnahme fest. Frauen übernehmen in der Mehrzahl der Ehen nach wie vor die unbezahlten Fürsorge­aufgaben, Männer verdienen das Geld. Das geschieht nicht immer freiwillig. 63 Prozent der Männer zwischen 24 und 43 Jahren sind der Meinung, Väter sollten für ihre Kinder beruflich kürzer treten, wie aus einer Umfrage von TNS Infratest Sozialforschung im Auftrag des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung hervorgeht. Aber Teilzeitarbeit lehnen viele Männer nicht nur wegen der Rollenerwartung von Familie, Bekanntenkreis und Arbeitgebern ab.

Oft lassen es die materiellen Verhältnisse einfach nicht zu. Wer den Mindestlohn verdient oder eine befristete Stelle hat, kann seine Arbeitszeit nicht senken.

Von geschiedenen Müttern wird verlangt, Vollzeit zu arbeiten, aber es fehlen die Bedingungen dafür. Das Angebot für Kinderbetreuung ist vielerorts kümmerlich. Selbst wenn es Plätze in Einrichtungen gibt, orientieren sich die Öffnungszeiten noch immer an einem Familienmodell, das die Verfügbarkeit einer Betreuungsperson zu normalen Arbeitszeiten vorsieht.

Selbst wenn Mütter ihre Teilzeitarbeit aufstocken wollen, lässt das nicht jeder Arbeitgeber zu. Angesichts der rechtlichen Verpflichtung, selbst für den eigenen Unterhalt zu sorgen, ist es dramatisch, dass die SPD sich in der vergangenen Großen Koalition nicht damit durchgesetzt hat, den Anspruch auf die Rückkehr von Teilzeit in Voll­zeit gesetzlich festzulegen. SPD und Union haben sich in den derzeitigen Gesprächen zwar darauf verständigt, einen neuen Anlauf zu nehmen. Allzu schnell wird sich für betroffene Frauen aber nichts ändern.