Eine Berlinerin kämpft seit 23 Jahren um eine Entschädigung wegen Polizeigewalt

Im Würgegriff der Berliner Justiz

Im Jahr 1995 fügten Berliner Polizisten einer Demonstrantin einen schweren Bandscheibenvorfall zu. Eine Entschädigungszusage des Berliner Senats hat ein Gericht jüngst für nichtig erklärt.

Eigentlich war alles geklärt. Iris K. habe durch einen Polizeieinsatz körperliche Schäden davongetragen, für deren Folgen das Land Berlin aufkommen müsse, hatte der Berliner Senat im Jahr 2010 festgestellt. Doch die Zivilkammer des Landgerichts Berlin revidierte den Beschluss in der vergangenen Woche. Iris K. soll also doch keine Entschädigung für die Verletzungen erhalten, die Polizisten ihr vor 23 Jahren zufügten.

Die Frau hatte sich am 20. April 1995 in Berlin wie etwa 700 andere Protestierende an einer antifaschistischen Demonstration beteiligt. Kurz vor deren Auflösung stürmte ein Trupp der 23. Einsatzhundertschaft in die Menge, eigenen Angaben zufolge um zu verhindern, dass ein neuer unangemeldeter Aufzug entstehen konnte. Die Beamten schlugen auf die Demonstranten ein – auch auf Iris K. Ein Polizist nahm sie in den Würgegriff, andere kamen hinzu und prügelten auf ihr Gesicht, ihre Nieren- und Magengegend und ihre Wirbelsäule ein.

Iris K. trug einen schweren Bandscheibenvorfall der Halswirbelsäule davon, verbrachte neun Monate mit Schmerzen im Bett. Die Ärzte konnten zeitweise eine bleibende Querschnittslähmung nicht ausschließen. K. erstattete im Juli 1995 Anzeige, die verantwortlichen Beamten wurden aber nie ermittelt. Mit einer Zivilklage hatte sie dennoch Erfolg. Der Wortlaut der Erklärung des Berliner Finanzsenats, die der Jungle World vorliegt, ist eigentlich unmissverständlich: »Frau K. hat am 20. 04. 1995 durch einen Polizeieinsatz Verletzungen erlitten, für deren Folgen das Land Berlin einzustehen hat.« Damit war nicht nur die einmalige Zahlung eines Schmerzensgelds gemeint, denn weiter heißt es in dem Schreiben: »Frau K. erhielt im Jahr 1998 für die bis zu diesem Zeitpunkt bekannt gewordenen Schäden einen Ausgleich durch das Land Berlin. Darüber hinaus hat sich das Land Berlin verpflichtet, auch für künftige Schäden einzustehen.«

Diese Folgeschäden waren bald so stark, dass Iris K. eine Stelle als Wissenschaftlerin nicht antreten konnte. Als sie die zugesagte Entschädigung einforderte, erlebte sie eine böse Überraschung. Die zuständige Berliner Finanzbehörde beauftragte einen neuen Gutachter, der 2012 feststellte, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung nichts mit der Polizeigewalt zu tun habe.

»Dabei hat sich der Gutachter lediglich mit dem Würgegriff, nicht aber mit den Schlägen der Polizisten auseinandergesetzt«, kritisiert der Berliner Rechtsanwalt Helmuth Meyer-Dulheuer, der K. in der Zivilklage vertritt, im Gespräch mit der Jungle World. Für besonders infam hält der Jurist, dass der Gutachter seiner Mandantin eine »Rentenneurose« unterstellte und ihr vorwarf, Beschwerden vorzutäuschen beziehungsweise bewusst oder unbewusst nicht wieder gesund werden zu wollen. »Um die Kosten nicht tragen zu müssen, versucht das Land Berlin, ein Opfer von Polizeigewalt als psychisch krank zu diskreditieren«, sagt Meyer-Dulheuer.

Obwohl K. wegen der jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen immer wieder mit der Erinnerung an die traumatisierende Gewalttat konfrontiert war, führte sie den juristischen Streit fort. Doch ihr Kampf um Entschädigung endete in der vergangenen Woche erneut mit einer Niederlage. Die Zivilkammer des Landgerichts wies ihre Klage ab. Ob K. in Berufung gehen wird, hängt auch davon ab, ob ihr weiterhin Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Berufung Aussicht auf Erfolg hat. Für den Unterstützerkreis von Iris K. ist es unverständlich, dass die Berliner Senatsverwaltung eher bereit ist, Geld für jahrelange juristische Auseinandersetzungen auszugeben, als ein Opfer von Polizeigewalt zu entschädigen.

Bemerkenswert ist auch, dass der Senat ganz unabhängig davon, welche Parteien in ihm vertreten waren, stets versucht hat, die Entschädigungsforderungen abzuwehren. Mit dieser Haltung solle wohl ein Präzedenzfall verhindert werden, sagt Meyer-Dulheuer. Schließlich gibt es in Berlin weitere Opfer von Polizeigewalt. Tatsächlich war es nur eine Ausnahme, dass es K. mit einer Zivilklage gelungen ist, als entschädigungsberechtigtes Opfer von Polizeigewalt anerkannt zu werden. Dass sie 23 Jahre nach dem Polizeiangriff erneut deswegen vor Gericht ziehen muss, hätte sie damals wahrscheinlich nicht für möglich gehalten.