In Sachsen schoss ein Mann auf einen Flüchtling, die Öffentlichkeit nahm davon kaum Notiz

Die Stille nach den Schüssen

Im vergangenen Jahr schoss ein Mann im sächsischen Torgau einem syrischen Flüchtling in die Brust, der Prozess gegen ihn begann vergangene Woche. Obwohl beim mutmaßlichen Täter Nazi­devotionalien gefunden wurden, ist das öffentliche Interesse an dem Fall gering.

Der Zuschauerbereich im großen Schwurgerichtssaal des Landgerichts Leipzig war spärlich gefüllt. Lediglich sechs Besucher und Besucherinnen fanden sich am Donnerstag vergangener Woche im Saal ein, um die Verhandlung gegen Kenneth E. zu verfolgen. Öffentliches Interesse sieht anders aus. Die Vielzahl der leeren Sitze passt gut zur fehlenden medialen und gesellschaft­lichen Auseinandersetzung mit dem, was im Juli 2017 im sächsischen Torgau geschah.

Während in Hamburg die Proteste gegen den G20-Gipfel nach der Zerschlagung der »Welcome to Hell«-Demonstration militant wurden und randalierende Autonome auf Titelblättern zu sehen waren und Nachrichtensendungen beschäftigten, trafen in der fraglichen Donnerstagnacht in Torgau eine Gruppe syrischer Flüchtlinge und deutscher Jugendlicher mehrfach auf­einander. An den klassischen Treffpunkten der Kleinstadt, einer Busstation und einem Marktbrunnen, kam es zu Auseinandersetzungen.

Über den genauen Ablauf und die Beweggründe gab es auch nach der Aussage des beteiligten Maximilian H., der als erster Zeuge im Prozess gegen Kenneth E. auftrat, keine Klarheit. Der eingeschüchtert wirkende junge Mann offenbarte starke Erinnerungsschwierigkeiten und musste von den verständnisvollen Richtern mit vielen Nachfragen durch seine Aussage geführt werden. H. bezeichnete die syrischen Flüchtlinge vor Gericht als »Ausländer« und »Schwarze« und vermischte häufig eigene Erfahrungen mit Erzählungen seiner Freunde – insbesondere, wenn es um ein Messer ging, das ein Syrer angeblich gezogen haben soll. An entscheidenden Stellen konnte sich H. ­jedoch an keine Details zur Tatnacht erinnern. So hatte er, als auf dem Marktplatz Schüsse gefallen waren, nach eigenen Angaben 70 bis 90 Meter vom Tatort entfernt auf einem Fahrrad gesessen, auf dem er sich vom Marktplatz wegbewegt hatte. Nach dem Knall habe er zurückgeschaut, so H.; doch auf Nachfrage vor Gericht konnte er keine Angaben dazu machen, wer geschossen haben könnte.

Der Angeklagte soll aus einem Meter Entfernung zwei Mal gezielt in die Brust eines Syrers geschossen haben. Der Angeschossene überlebte nur dank einer Notoperation.

Der Anklageschrift zufolge war es Kenneth E. Der mittlerweile 44jährige deutsche Staatsbürger soll in der Tatnacht aus der Wohnung eines Freundes heraus eine lautstark geführte »Schubserei« beobachtet haben und daraufhin mit einer geladenen Schusswaffe ins Freie gegangen sein. Ohne sich einen Eindruck von der Situation zu verschaffen, soll er aus einem Meter Entfernung zwei Mal gezielt in die Brust eines Syrers geschossen haben und dann geflohen sein. Der angeschossene 21jährige überlebte nur dank einer Notoperation.

In den acht angesetzten Verhandlungstagen will der Vorsitzende Richter Johann Jagenlauf bis Juni feststellen, ob neben Heimtücke auch sogenannte niedere Beweggründe als Tatmotiv in Frage kommen, etwa Rache oder Rassismus. Neben der Wahl des Opfers sprechen vor allem »Gegenstände mit Abbildungen Adolf Hitlers« in der Wohnung des Angeklagten für ein rechtsextremes Weltbild.

In der Lokalberichterstattung wurde bereits auf mehrere Vorstrafen des Angeklagten wegen diverser Gewaltdelikte verwiesen, Recherchen der Jungle World zufolge trat E. in den neunziger Jahren eine 15jährigen Haftstrafe wegen Mordes an. Dies dürfte auch in Torgau mit seinen ungefähr 20 000 Einwohnern und Einwohnerinnen bekannt sein. Ein vorgeladener Zeuge bat bei der Staatsanwaltschaft bereits um Zeugenschutz. E. registrierte dies während des ersten Verhandlungstags, ohne eine Miene zu verziehen.

Der sächsischen Polizei war der Vorfall vor einem Jahr nicht einmal eine eigene Pressemitteilung wert: Wer auf die Sammelmeldung für den betreffenden Tag mit dem Titel »Leipziger verfolgte Autodieb/Graffiti am Garagenhof/Verletzte Person nach Schüssen aufgefunden/Fahrradstaffel und Ordnungsamt kontrollierten« klickte, fand mitten in den Informationen zu Wurstwaren-, Quad- und Autodiebstählen einige kurze Sätze zu einem durch Schüsse verletzten Syrer. Von einem möglichen rassistischen Hintergrund war in den sieben Zeilen nicht die Rede. In einer Meldung der dpa, die zwei Stunden später erschien, wurde die Herkunft des Opfers nicht erwähnt. Diese spielte auch bei der späteren Einordnung der Tat durch die Polizei keine Rolle. In den Antworten auf die regelmäßig gestellten Kleinen Anfragen der Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz und Juliane Nagel (beide Linkspartei) nach Gewaltverbrechen gegen Flüchtlinge in Sachsen fehlte der Angriff deshalb. »Es ist skandalös, dass ein rechtes Motiv nicht in Erwägung gezogen wurde.

Zumal beim mutmaßlichen Täter Nazidevotionalien gefunden wurden. Hier hätten die Behörden die Tat zumindest nachträglich als ›politisch motivierte Kriminalität rechts‹ kategorisieren müssen«, sagt Nagel und verweist auf die hohe Dunkelziffer rechtsextremer Angriffe. »Wenn ein so drastischer Fall wie der in Torgau durch das Raster der Behörden fällt, kann das im Hinblick auf die Statistik nichts Gutes heißen.«

In der Lokalpresse wurde der Fall ­lediglich für einige Tage im Juli behandelt, erst zur Prozesseröffnung am Leipziger Landgericht sorgten die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft, die in der Anklageschrift aufgeführt werden, für weitere Artikel. Überregionale Berichterstattung blieb weiterhin aus.

»Torgau hat es geschafft, anstatt als rechte Hochburg als Lutherstadt und wegen des Elbe-Day-Volksfestes bekannt zu bleiben«, sagt Sandra Merth, die Pressesprecherin des antifaschistischen Bündnisses »Irgendwo in Deutschland«, das versucht, auf die Verhandlung aufmerksam zu machen. Das Bündnis fragt, »warum es erst Hitler-Abbildungen in der Wohnung des Täters braucht, um anlasslose Schüsse auf einen Geflüchteten als rassistische ­Taten zu deuten«. Auch die dem Mordversuch vorangegangene Auseinandersetzung lasse eine rassistische Motivation befürchten, zumal es zu der Zeit mehrfach zu Angriffen auf Flüchtlinge gekommen sei. Im Dorf Staupitz, das in der Nähe von Torgau liegt, befindet sich den Angaben von »Irgendwo in Deutschland« zufolge seit 2008 einer der wichtigsten sächsischen Veranstaltungsorte für Rechtsrock-Konzerte. Von der Polizei ungestört sollen dort jedes Jahr etwa zehn Konzerte vor teils internationalem Publikum stattfinden.

Es gibt noch eine weitere Erklärung für die kümmerliche Aufmerksamkeit für die Tat: Im Sommer soll in Torgau das Volksfest »Tag der Sachsen« stattfinden, 250 000 Gäste werden erwartet. Da passe ein rassistischer Mordversuch nicht ins Bild, so Merth. »Für die Aufklärung des Falles muss also umso dringender gekämpft werden.«