Die Jobcenter verhängten 2017 fast eine Million Sanktionen

Die Solidargemeinschaft straft weiter

Die Jobcenter haben im vergangenen Jahr beinahe eine Million Sanktionen gegen Erwerbslose verhängt. Diese ohnehin rigorosen Maßnahmen treffen Jugendliche und Familien mit Kindern besonders hart.

Die Jobcenter können wieder einmal eine stolze Zahl vorweisen: Insgesamt verhängten sie im vergangenen Jahr 953 000 Sanktionen gegen Leistungsberechtigte – 14 000 mehr als im Vorjahr. Die Strafmaßnahmen trafen insgesamt 421 000 Erwerbslose. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfrak­tion der Grünen hervor, die in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde. Gegen 204 000 der 4,25 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sprachen die Behörden zwei oder mehr Sanktionen aus. 217 000 erhielten je eine Sanktion.

Anlässlich einer Anhörung zu Hartz-IV-Sanktionen und sozialer Teilhabe im Bundestag forderten mehrere der großen Sozialverbände am Montag, die Sanktionen sofort abzuschaffen. »Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben, werden durch Sanktionen noch weiter in die Not und schlimmstenfalls sogar in die Obdach­losigkeit gedrängt«, sagte Ulrich Schneider, der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, aus diesem Anlass.

Etwa drei Viertel der von Schneider kritisierten Sanktionen trafen im vergangenen Jahr Hartz-IV-Bezieher, die unentschuldigt einen Termin beim Jobcenter, bei ihrem Arzt oder einem ­psychologischen Dienst versäumt hatten. In einem solchen Fall kürzt das Amt den Leistungsberechtigten den Regelsatz um zehn Prozent. Rund jede zehnte Sanktion verhängte die Behörde gegen Menschen, denen sie einen »Verstoß gegen die Verhaltenspflichten« vorwarf. Ein solcher Verstoß hat eine Kürzung des Regelsatzes um 30 Prozent zur Folge. Der Sozialgesetzgebung ­zufolge liegt er zum Beispiel dann vor, wenn ein Leistungsempfänger eine »zumutbare Arbeit« ablehnt. Abgesehen von wenigen Ausnahmen – etwa dann, wenn die Annahme eines Arbeitsangebots der Pflege eines Angehörigen ­entgegensteht – gilt grundsätzlich jede Arbeit als zumutbar.

Die Jobcenter strichen im vergangenen Jahr 34 000 Menschen den Regelsatz vollständig.

Nach mehreren Verstößen streicht das Jobcenter dem Leistungsberechtigten den Regelsatz vollständig. Diese Strafe verhängten die Behörden im vergangenen Jahr gegen 34 000 Menschen. Eine besonders harte Bestrafung ist für Erwerbsfähige unter 25 Jahren vorgesehen: Bereits beim ersten »Verstoß gegen die Verhaltenspflichten« kann das Jobcenter ihnen den Regelsatz ­vollständig streichen. Bei weiteren Verstößen streicht das Amt ihnen auch das Geld für Heizung und Unterkunft. Selbst Detlef Scheele, der Vorstands­vorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, bestreitet inzwischen, dass dieses Vorgehen sinnvoll ist. Die Sanktionspraxis für Jugendliche solle an die für Erwachsene angeglichen werden, sagte Scheele der Welt bereits im April. »Die Sanktionierung auf null im ersten Verstoß ist nicht vernünftig.«

Besonders hart trifft die Sanktionspraxis der Job­center auch Kinder, deren ­Eltern Hartz IV beziehen. 2017 waren das 14 Prozent der Kinder in Deutschland. Fast jede dritte Sanktion traf eine Familie, die vom Arbeitslosengeld II lebt. Das Deutsche Kinderhilfswerk forderte anlässlich der Bundestagsanhörung am Montag ein Ende der Sanktionen gegen Familien mit minderjährigen Kindern. »Sanktionen treffen Kinder in sozialer, psychischer und gesundheitlicher Hinsicht besonders hart. Hier sind schleunigst Änderungen angesagt«, sagte Holger Hofmann, der Bundesgeschäftsführer des Verbands.

Die Sanktionspraxis der Jobcenter sorgt nicht nur für Not bei Erwerbs­losen. Sie ist auch Teil der teuren Hartz-IV-Bürokratie. »Die Berechnung und Durchsetzung von Sanktionen geht für das Personal in den Jobcentern mit großem Verwaltungsaufwand einher. Zeit und Aufwand, der für die Beratung und Vermittlung der Arbeitssuchenden verloren geht«, kritisierte Sven Lehmann, sozialpolitischer Sprecher der Grünen im April. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP vom Mai hervorgeht, wurden im vergangenen Jahr 911 Millionen Euro, die eigentlich für die Beratung und Qualifizierung von Erwerbslosen vorgesehen waren, in den Verwaltungshaushalt der Jobcenter verschoben.

Dass die Große Koalition aus CDU, CSU und SPD die Sanktionen deshalb substantiell reformiert oder gar abschafft, ist unwahrscheinlich. Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) bezeichnete die härtere Bestrafung von unter 25jährigen dem Tagesspiegel zufolge zwar als »unfair«, betonte aber, dass es »sinnvolle Sanktionen« gebe. Ähnlich argumentierte auch die SPD-Partei- und Bundestagsfraktionsvorsitzende Andrea Nahles. »Verschärfte Sanktionen für junge Menschen sind keinesfalls sinnvoll, aber eine generelle Abschaffung von Sanktionen halte ich für schwierig«, sagte sie der Berliner Zeitung.

Glaubt man Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), so bedeutet Hartz IV ohnehin »nicht Armut, sondern ist die Antwort unserer Solidargemeinschaft auf Armut«. In einem ­vielzitierten Interview mit der Berliner Morgenpost im März sagte Spahn ­weiter: »Diese Grundsicherung ist aktive Armutsbekämpfung! Damit hat jeder das, was er zum Leben braucht.« 416 Euro im Monat beträgt der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger derzeit. Diese »aktive Armutsbekämpfung« wird es also wohl auch in den kommenden Jahren nicht ohne Sanktionen ­geben.