Der angebliche BAMF-Skandal in Bremen verdeckt die wirklichen rechtsstaatlichen Probleme

Schnell geprüft, schlecht entschieden

Die Diskussion über rechtswidrig gewährte positive Asylbescheide täuscht über die tatsächlichen Probleme im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hinweg: Die Ökonomisierung des Asylverfahrens­systems gefährdet die Rechtsstaatlichkeit.

Einer der am häufigsten gebrauchten Sätze in der derzeitigen Diskussion über die Flüchtlingspolitik lautet: »Das Vertrauen in den Rechtsstaat ist in ­Gefahr.« Die Wortführer aus Politik und Medien kritisieren dabei nicht etwa den Versuch der bayerischen Behörden, jüngst eine hochschwangere Asylsuchende ohne ihren Lebenspartner nach Italien abzuschieben. Gemeint sind auch nicht die Hunderttausenden Gerichtsverfahren, in denen Flücht­linge gegen rechtswidrige Bescheide vorgehen müssen. Der Rechtsstaat sei vielmehr in Gefahr, weil in der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zwischen 2013 und 2016 mindestens 1 200 ­Personen rechtswidrig positive Asylbescheide erhalten haben sollen. In diesem Zusammenhang wird die ehemalige Leiterin des BAMF Bremen ­gemeinsam mit Anwälten und Dolmetschern der Korruption beschuldigt. Alle 18 000 von der Behörde erteilten Asylbescheide sollen überprüft werden. Ob an den Vorwürfen etwas dran ist, ist aber bislang gar nicht sicher.

Der Bremer »BAMF-Skandal«, wie die Sache vorzugsweise genannt wird, ­bestimmt derzeit die politische Diskussion. Die Bundestagsfraktionen von FDP und AfD fordern einen Untersuchungsausschuss, der nicht nur die Umstände in Bremen, sondern die gesamte Flüchtlingspolitik seit 2015 ­prüfen soll. Politiker beider Parteien sprechen in diesem Zusammenhang von einer rechtswidrigen Grenzöffnung im Sommer 2015. Dabei wurden die Grenzen damals nicht geöffnet, die Bundesrepublik gehört zum Schengen-Raum, ihre Grenzen sind ohnehin ­offen – ein Unterschied ums Ganze, denn bei der Entscheidung der Bundesregierung ging es damals um die Frage einer Grenzschließung, die die Bundespolizei mit Grenzzäunen und Wasserwerfern hätte durchsetzen müssen. Ohnehin hat der Europäische ­Gerichtshof bereits im Juli 2017 entschieden, dass die Übernahme der Asylverfahren in Deutschland im Einklang mit der Dublin-Verordnung ­erfolgte, die die Aufnahme von Flüchtlingen in der EU regelt. Es gibt also nichts, das in großem Umfang aufzuklären wäre. Der von FDP und AfD ­geforderte Untersuchungsausschuss dürfte vielmehr zu einer Bühne für flüchtlingsfeindliche Politik werden. Die Grünen und die Linkspartei lehnen einen solchen Ausschuss bislang ab.

Unternehmensberatungen wie McKinsey wurden beauftragt, die Verwaltungs­abläufe im BAMF zu begutachten und ein neues »integriertes Flüchtlings­management« zu entwickeln.

Zum Fall des Bremer BAMF befragte der Innenausschuss des Bundestags mittlerweile Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und die Präsidentin des BAMF, Jutta Cordt. Trotz der ­öffentlichen Empörung ist derzeit vollkommen unklar, was genau in der Bremer Behörde geschah. Zunächst wurde kolportiert, Flüchtlinge hätten auf rechtswidrige Weise positive Asylbescheide erhalten. Bei den mutmaßlich begünstigten Flüchtlingen soll es sich um Angehörige der yezidischen Minderheit aus Syrien und dem Irak gehandelt haben – Personen einer ­Bevölkerungsgruppe, die wegen ihrer nachweislichen Verfolgung etwa in ­Syrien ohnehin fast immer als asylberechtigt anerkannt werden und bei ­denen eine tausendfache Manipulation von Asylbescheiden deshalb keinen Sinn ergibt.

Die Bundestagsabgeordnete Luise Amtsberg (Grüne) wollte in einer Anfrage an das Bundesinnenministerium wissen, welche »Implausibilitäten« in der Verfahrensbearbeitung aufge­treten seien. Aus der Behörde heißt es: »Implausibilität bedeutet nicht automatisch, dass die Entscheidung so nicht hätte getroffen werden dürfen und folglich ein Widerspruch zu prüfen ist.« Man habe festgestellt, dass in der ­Außenstelle Bremen unter anderem keine ausreichende Klärung der Identität von Asylsuchenden stattgefunden habe und die Dublin-Regeln nicht beachtet worden seien. Ein solches Vor­gehen war jedoch während der Aufnahme der großen Zahl von Flüchtlingen in den Jahren 2015 und 2016 eher die Regel  als die Ausnahme im BAMF. In einem BAMF-Entscheiderbrief vom November 2014 wurde bereits angekündigt die Verfahren dieser Flüchtlingsgruppen nur im schriftlichen Verfahren, also ohne persönliche Anhörung, durchzuführen. Ab Herbst 2015 übernahm das BAMF dann viele Asylverfahren aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle, Ulrike B., sagte Bild, sie stehe zu dem, was sie getan habe, der ­Vorwurf der Korruption sei lächerlich.