Flüchtlinge sollen noch einfacher abgeschoben werden können

Abschieben um jeden Preis

Die Fälle Sami A. und Nasibullah S. zeigen, dass sich deutsche Innen­politiker und Behörden immer weniger um die Einhaltung rechts­staatlicher Prinzipien kümmern, wenn es um Flüchtlinge geht.

Eine »nationale Kraftanstrengung« hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vor zwei Jahren in Sachen Abschiebungen gefordert. Ihren Worten folgten Taten. Die Behörden gehen mittlerweile immer rigoroser vor, um Menschen aus Deutschland in ihre Herkunftsländer zurückzubringen – oft unter Missachtung rechtsstaatlicher Standards. Mehrere Abschiebungen erregten in den vergangenen Wochen die öffentliche Aufmerksamkeit.

So brachte Anfang Juli ein Abschiebeflug insgesamt 69 Afghanen nach Kabul. Auf einer Pressekonferenz anlässlich der Präsentation seines sogenannten Masterplans zur Migrationspolitik ein paar Tage danach amüsierte sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) darüber, dass just an seinem 69. Geburtstag 69 Geflüchtete abgeschoben worden seien. Diese Äußerung führte zu großer Empörung, die noch wuchs, als sich herausstellte, dass sich einer der Abgeschobenen in Kabul das Leben genommen hatte. Seehofer habe den politischen Anstand verloren, hieß es in einem Kommentar der Süddeutschen Zeitung.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge musste mittlerweile die Rechtswidrigkeit der Abschiebung von Nasibullah S. einräumen.

Die Sammelabschiebung zeigte aber auch, wie sich die Maßstäbe der öffentlichen Debatte verändert haben. Denn in den Medien wurde vor allem kritisiert, dass sich an Bord des Flugzeugs überwiegend junge Afghanen befanden, die eine Ausbildung absolvieren. Solche Leute brauche Deutschland wegen des Fachkräftemangels, so der Tenor in vielen Zeitungen.
Die Auswahl der Betroffenen zeigt durchaus, dass wegen der restriktiven Praxis der Behörden sogenannte Integrationsleistungen mitunter nicht mehr vor Abschiebungen schützen.

Entsprechend groß ist derzeit die Verunsicherung bei afghanischen Flüchtlingen in Deutschland. Diese Kritik lässt aber außer Acht, dass auch für Straftäter und sogenannte Gefährder eine Abschiebung nach Afghanistan große Risiken birgt. Das Straftatenregister einer Person kann zur Folge haben, dass sie ihren Aufenthaltstitel in Deutschland verliert und nur noch geduldet wird.

Ob die Person aber abgeschoben werden darf, steht auf einem anderen Blatt. Die Behörden müssen in jedem Einzelfall, auch bei Straftätern und mutmaßlichen Gefährdern, überprüfen, ob der Rückführung Abschiebungshindernisse entgegenstehen. Auf einer Münchner Konferenz über die Situation in Afghanistan Mitte Juli, zu der unter anderem der Bayerische Flüchtlingsrat, das Wohn- und Kulturzentrum für ­Geflüchtete »Bellevue di Monaco« und »Jugendliche ohne Grenzen« eingeladen hatten, sagte der Afghanistan-Experte Thomas Ruttig: »Afghanistan ist ein Land im Krieg, gerade sichere Gebiete können morgen Orte von Angriffen und Anschlägen sein.«

Auch der Fall von Nasibullah S., der sich an Bord des Abschiebefliegers befand, sorgte für Aufregung. S. wurde nach Kabul abgeschoben, obwohl seine Klage vor dem Verwaltungsgericht Greifswald noch lief. Mitte Juni hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil die Rechte von abgelehnten Asylsuchenden gestärkt. Während eines laufenden Rechtsmittelverfahrens haben sie ein Anwesenheitsrecht und dürfen nicht in Abschiebe­gefängnissen inhaftiert werden. Dem EuGH zufolge darf zudem keine Ausreisefrist gesetzt und der Betroffene nicht abgeschoben werden, solange noch ein Verfahren vor einem Gericht anhängig ist – bei Nasibullah S. war aber genau das der Fall. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) musste mittlerweile die Rechtswidrigkeit der Abschiebung einräumen und kündigte an, man wolle den Betroffenen wieder zurückholen ­lassen.