Abschieben um jeden Preis
Rechtsstaatliche Grundsätze wurden auch im Falle der Abschiebung von Sami A. verletzt. Der mutmaßliche ehemalige Leibwächter von Ussama bin Laden wurde nach Tunesien abgeschoben, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes die Abschiebung untersagt hatte. Zur Begründung führte das Gericht aus, Sami A. könne in Tunesien Folter drohen. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) zeigte offen sein Desinteresse an rechtsstaatlichen Entscheidungen, als er sagte: »Im Ergebnis können wir froh sein, dass der Gefährder nicht mehr in Deutschland ist.«
Nur Stunden nach der Abschiebung von A. verpflichtete das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Beschluss die Ausländerbehörde Bochum dazu, den Tunesier zurückzuholen. Das Gericht schrieb zudem, die Behörden seien rechtzeitig informiert gewesen, um die Abschiebung aufzuhalten. Stattdessen hätten sie eine Abschiebung vollzogen, die »grob rechtswidrig« gewesen sei und »grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien« verletzt habe.
Für die Bundesregierung kommt der Fall Sami A. zur Unzeit, schließlich sollen Algerien, Marokko und Tunesien als »sichere Herkunftsstaaten« eingestuft werden. Dass A. nach Auffassung des Gerichts in Tunesien Folter droht, deutet darauf hin, dass die Bundesregierung bereit ist, Fakten zu ignorieren, um einfacher abschieben zu können.