Feministinnen in Großbritannien kritisieren die Reform des Gender Recognition Act

»Die Reform würde eine biologische Fiktion von Frauen mit Penis erschaffen«

Eine in Großbritannien diskutierte Gesetzesnovelle soll den Gender Recognition Act 2004 inklusiver machen: Zukünftig sollen Menschen das Geschlecht, dem sie sich zugehörig fühlen, auch ohne medizinische Diagnose staatlich anerkennen lassen können. Feministinnen und Transfrauen kritisieren den Vorschlag.

Als Rebekah Wershbale vor fast drei Wochen in ihrer Stammkneipe im britischen Macclesfield Hausverbot bekam, trug sie ein schwarzes Shirt, bedruckt mit der Definition von woman, wie man sie in allen handelsüblichen englischsprachigen Lexika vorfindet: adult human female. Der Vorfall landete in Großbritannien in allen großen Tageszeitungen: Wershbale berichtete, dass sie sich an besagtem Abend zu einem männlichen Gast gesetzt und dieser ihr mitgeteilt habe, dass er nicht mit ihr reden wolle. Kurze Zeit später sei sie von einer Mitarbeiterin des Pubs gebeten worden, diesen zu verlassen, ihr Shirt rege Gäste auf und sei trans­phob.

Dieser Vorfall um ein »nicht inklusives« Kleidungsstück ist in Groß­britannien im Rahmen einer seit Jahren anhaltenden Debatte über die Spannung zwischen Frauen- und Transgenderrechten zu beurteilen: Wershbale ist Anhängerin der Frauenrechtsorganisation Fairplay for ­Women, die sich ähnlich wie Mayday4Women und Women’s Place UK gegen eine Reform des Gender Recognition Act 2004 (GRA) einsetzt, wie sie derzeit diskutiert wird.

»Männer, die als Männer sozialisiert wurden, keine Hormone einnehmen und ihren Penis behalten, erklären sich zu Frauen, ohne je ihre Sozialisierung als Männer zu thematisieren. Gewalt nach männlichem Muster verschwindet damit nicht. Das aktuell Mutigste, das wir tun können, ist, Frauen in ihren Kämpfen gegen die Gesetzesreform zu unterstützen und Männer weiterhin Männer nennen zu dürfen.«
Miranda Yardley, feministische Aktivistin

Der GRA wurde 2004 verabschiedet, um transsexuellen Menschen zu ­ermöglichen, ein Gender Recognition Certificate (GRC) zu erhalten, ihr ­Geschlecht also offiziell mit einem entsprechenden Vermerk in der ­Geburtsurkunde zu ändern und somit nicht mehr nur dazugehörige Ausweisdokumente mit dem bevorzugten Geschlecht als Eintragung zu erhalten, sondern auch als das bevorzugte Geschlecht heiraten zu können. Voraussetzungen hierfür sind das Erreichen der Volljährigkeit, die eidesstattliche Versicherung, ­lebenslang als das Geschlecht, mit dem man sich identifiziert, leben zu wollen, zwei medizinische Nachweise über eine bestehende gender dysphoria, Ausweisdokumente, die belegen, dass man bereits seit mindestens zwei Jahren als das bevorzugte Geschlecht lebt, und die Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von umgerechnet 160 Euro. Ein Gender Recognition Panel, bestehend aus Medizinern und Juristen, entscheidet über den Antrag. Fällt die Entscheidung positiv aus, wird es ­zugleich zum Straftatbestand, das bei Geburt zugewiesene Geschlecht ­solcher transsexuellen Personen zu outen.

Im Zeitraum von 2004 bis 2018 haben auf diese Weise knapp 5 000 Menschen, davon 73 Prozent als Mann, 27 Prozent als Frau geboren, ihre offizielle Geschlechtseintragung auch in der Geburtsurkunde geändert. Die Zahl der Menschen in Großbritannien, die sich ihrem biologischen Geschlecht nicht zugehörig fühlen, wird jedoch auf 200 000 bis 500 000 geschätzt. Woher kommt also diese enorme Diskrepanz zu der Zahl der Menschen, die ihren Geschlechtseintrag geändert haben? Eine 2017 von der britischen Regierung durchgeführte Online-Befragung zu LGBT-Rechten ergab, dass die Prozedur zur Erlangung eines GRC als zu bürokratisch, kostspielig und erniedrigend empfunden wird. Insbesondere aber hat sich die Debatte über die Definition davon, was Trans sei, dahingehend verschoben, dass die Diagnose einer gender dysphoria als zentrales Kriterium mittlerweile in Transrechts- wie auch queerfeministischen Kreisen als stigmatisierend und pathologisierend gilt.

Einzelne Transpersonen wie auch Transrechtsgruppen haben in den vergangenen Jahren die Diskussion zur Reform des GRA neu entfacht und für eine Vereinfachung der Prozedur geworben. Hinreichendes Kriterium für den Erwerb des GRC samt geänderter Geburtsurkunde soll nicht mehr eine medizinische Diagnose, sondern die »self-ID« sein, also bloß eine bei einem Anwalt vorgetragene Erklärung, sich zum anderen Geschlecht zugehörig zu fühlen, ohne jegliche medizinische Gutachten oder eine Mindestdauer, über die man als dieses Geschlecht gelebt haben muss.

Die bereits erwähnten feministischen Organisationen sprechen sich gegen die Gesetzesreform und die damit einhergehende Affirmation einer voluntaristischen Auffassung von Geschlecht aus, die faktisch sex als biologisches und gender als gefühltes und soziales Geschlecht in eins setzt. Sie sehen Gefahren und Nachteile für Frauen, die über die Öffnung spezifischer Frauenräume hinausgehen: Geschlechterspezifische Statistiken unter anderem zu Gewaltverbrechen und Lohnungleichheit würden verzerrt. Der 2010 verabschiedete Equality Act soll weiterhin ermöglichen, dass auf Geschlechtertrennung basierende Einrichtungen wie Frauenhäuser und Beratungsstellen zu sexuellem Missbrauch Transfrauen mit GRC nach eigenem Ermessen ablehnen können, solange »die damit getätigte Diskriminierung in Verhältnis bleibt zum langfristig erklärten Ziel der Einrichtung«.

Kritikerinnen werfen der Regierung fehlendes Verständnis dafür vor, dass die Verschmelzung von sex und gender jetzt schon das Gleichstellungsgesetz für Frauen aushöhle. Diese Entwicklung müsse durch eine ­Reform rückgängig gemacht werden, drohe jedoch durch die debattierte »self-ID« noch verstärkt zu werden. Von der Möglichkeit, Transfrauen aus frauenspezifischen Einrichtungen auszuschließen, werde nämlich aufgrund von Ermessensspielräumen nur selten Gebrauch gemacht. Darauf verzichteten Einrichtungen häufig aus Angst, der Transphobie bezichtigt zu werden und Fördergelder zu verlieren. So erklärten 2017 beispielsweise die Pfadfinderinnen Großbritanniens, in jeder Hierarchie­ebene auch Transfrauen zu inkludieren und weder die anderen Pfad­finderinnen selbst noch deren Eltern hierüber informieren zu müssen. In ihren Richtlinien ist dabei die Rede von »Personen, die sich als Mädchen oder Frauen identifizieren«, ohne Erfordernisse wie ein GRC. Welche gravierenden Folgen bereits die bestehenden Regelungen haben können, zeigen insbesondere Fälle von verurteilten Sexualstraftätern, die von der Möglichkeit der »self-ID« Gebrauch machten, um in Frauengefängnisse verlegt zu werden. So beispielsweise der Wiederholungstäter Stephen W., der sogar ohne GRC erfolgreich eine neue Identität als ­Karen White beantragte und in einem Frauengefängnis inhaftiert wurde, wo er alsbald vier Insassinnen belästigte. Auch in solchen Fällen erlaubt ein Ermessensspielraum den zuständigen Behörden seit 2016, Transgender-Sträflinge trotz ihres rechtlichen Status als Mann in Frauen­gefängnisse zu verlegen. 2017 waren mindestens 13 »self-ID«-Frauen in Frauengefängnissen untergebracht, einige davon Sexualstraftäter. Frauenrechtsorganisationen weisen darauf hin, dass dies keine Einzelfälle seien, sondern es sich um die vorherrschende Gefängnispolitik handele. Sie sind alarmiert, dass ein solches Vorgehen mit der diskutierten Reform weiter vereinfacht würde. Damit könnten Hunderte Insassen, die derzeit trotz deklarierter weiblicher Identität in Männergefängnissen inhaftiert sind – bei mindestens der Hälfte soll es sich um Sexualstraftäter handeln –, in Frauengefängnisse verlegt werden.

Feministinnen melden sich in einer aufgeheizten Debatte zu Wort, in der Frauen allein dafür Transphobie vorgeworfen wird, dass sie Fragen zu den Auswirkungen der Reform auf Vorkehrungen zu ihrem eigenen Schutz aufwerfen. Viele Frauen fühlen sich eingeschüchtert und äußern ihre Bedenken nicht, aus Angst, ihren Job oder Ruf zu verlieren. Im Mai vergangenen Jahres machte beispielsweise die Entlassung des Studenten Angelos Sofocleous als Redakteur einer Zeitschrift der Durham University Schlagzeilen: Er hatte auf Twitter geschrieben, dass Frauen keine Penisse hätten.

Frauenrechtlerinnen betonen, dass auch für Transpersonen Schutz gewährleistet werden müsse. Jedoch sollten dafür nicht die knappen Räume für biologische Frauen beansprucht und ihr Schutz aufs Spiel gesetzt, sondern eigene Räume geschaffen werden. Auch einige Transfrauen unterstützen die Kritik. In ­einem im Mai 2018 im Guardian veröffentlichten offenen Brief mit der Überschrift »Standing up for transsexual rights« sprachen sich 17 Post-OP-Transfrauen gegen eine Reform des GRA aus.

Sie befürchteten eine Einebnung des Unterschieds zwischen ihnen, die Psychotherapie, Hormoneinnahme und geschlechtsangleichende Operation zur Linderung ihrer gender dysphoria in Anspruch genommen hätten, und denen, die »physisch intakt« blieben.

Miranda Yardley, eine der Unterzeichnerinnen und feministische Aktivistin, der Transaktivisten seit Jahren Gewalt androhen, sieht in der juristischen Verschmelzung von sex und gender eine Bedrohung für in den vergangenen Jahrzehnten erkämpfte, auf dem biologischen ­Geschlecht basierende Gesetze zum Schutz von Frauen. Der Jungle World sagte sie: »Die Gesetzesreform würde eine biologische Fiktion von Frauen mit Penis erschaffen. Männer, die als Männer sozialisiert wurden, keine Hormone einnehmen und ihren Penis behalten, erklären sich zu Frauen, ohne je ihre Sozialisierung als Männer zu thematisieren. Gewalt nach männlichem Muster verschwindet damit nicht. Das aktuell Mutigste, das wir tun können, ist, Frauen in ihren Kämpfen gegen die Gesetzesreform zu unterstützen und Männer weiterhin Männer nennen zu dürfen.«

Die fehlende Definition von »Trans« wird auch mit Blick auf eine Online-Bürgerbefragung kritisiert, die der Regierung zur Orientierung für die Reformdiskussion dienen soll. Sie soll die Schwachstellen des GRA aus ­unterschiedlichen Perspektiven beleuchten. Neben allgemeinen Fragen hinsichtlich der Ausgestaltung des GRA richten sich manche Fragen speziell an Transgender, Fraueneinrichtungen und andere Zielgruppen, auf die sich das Gesetz auswirkt. Frauenorganisationen kritisieren ­jedoch, dass wichtige Fragen zu den Auswirkungen auf Frauen ausgespart würden, und fordern bei einer Reform eine klar definierte Ausnahmeklausel bei der Anerkennung der durch »self-ID« erworbenen Geschlechtsidentität. Die Ergebnisse der Befragung sollen im Frühjahr veröffentlicht werden, sind aber nicht bindend für die Regierung.