Die Affäre um das »Zentrum für politische Schönheit«

Keine Rosen für den Staatsanwalt

Die Ermittlungen gegen das »Zentrum für politische Schönheit« wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung wurden eingestellt. Es war allerdings nicht der erste Fall, in dem der zuständige Staatsanwalt ­politisch tendenziöse Entscheidungen traf.

»Deswegen ist diese Künstlergruppe auch keine Künstlergruppe. Sie ist eine kriminelle Vereinigung, ja eine terroristische Vereinigung.« Das sagte der thüringische Landes- und Fraktionsvorsitzende der AfD sowie Gründer der völkischen AfD-Gruppe »Der Flügel«, Björn Höcke, im November 2017 über das »Zentrum für politische Schönheit« (ZPS) auf dem »Souveränitätskongress« des verschwörungsideologischen Magazins Compact. Nur drei Tage zuvor hatten Mitglieder der Künstlergruppe eine Nachbildung des Berliner Holocaust-Mahnmals auf einem an­gemieteten Grundstück neben Höckes Wohnhaus in Bornhagen aufgestellt und verkündet, Höckes Wohnsitz monatelang observiert zu haben. Wer so ­etwas tue, sei ein Terrorist, sagte der rechtsextreme Politiker auf dem Kongress in Leipzig.

»Fickt euch« und »Heil Hitler«? Für Staatsanwalt Martin Zschächner kein Grund, zu ermitteln. 

In der vergangenen Woche wurde durch eine parlamentarische Anfrage des thüringischen Landtagsabgeordneten Steffen Dittes (»Die Linke«) bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Gera bereits seit dem 29. November 2017 wegen des Verstoßes gegen den ­Paragraphen 129 des Strafgesetzbuchs, also wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung, gegen den Gründer des ZPS, Philipp Ruch, ermittelte. Der Grund: die Erklärung der Künstlergruppe, Höcke beobachtet zu haben.

Der Staatsanwalt Martin Zschächner war zuständig für die Ermittlungen, nach Bekanntwerden des Verfahrens geriet er selbst in die Schlagzeilen. ­Sogar in die New York Times, die wohl einflussreichste Zeitung der Welt, hat er es geschafft. Katja Kipping, die Vorsitzende der Linkspartei, bezeichnete ihn auf Twitter als einen »Staatsanwalt, der’s Rechten recht macht«. Das ZPS selbst spricht von der »Gesinnungs­justiz in Thüringen«.

Recherchen von Zeit Online zufolge spendete der Staatsanwalt im April 2018 30 Euro an die AfD. Kipping gibt an, Drohungen und üble Beleidigungen eines AfD-Politikers angezeigt zu haben. Dieser habe mitgeteilt, Kipping »am Spieß braten« zu wollen. Doch Zschächner stellte das Verfahren ein. In der ­Begründung heißt es, es handle sich bei der Aussage um »bloße, dem Duktus revolutionärer Romantik entnommene Großsprecherei bildlichen Charakters ohne ausreichende tatsächliche Basis«.

Zschächner hat schon häufiger ähn­liche Entscheidungen getroffen. Der Allgemeine Studierendenausschuss der Universität Köln hatte einen Facebook-Kommentator, der die Worte »Fickt euch« und die rechtsextremen Codes »88« und »HH« (beide für »Heil Hitler«) hinterlassen hatte, wegen Beleidigung angezeigt. Zschächner stellte auch dieses Verfahren ein: Der Ausruf sei nicht ehrverletzend. Im September 2017 stellte er ein Verfahren gegen ein AfD-Mitglied ein, das wegen rassistischer Tweets angezeigt worden war. Die Äußerung, »Afros« seien nicht »wie wir«, sondern »Urmenschen«, die »in eine Zivilisation hineingezwungen worden« seien, sei »weder beschimpfend noch böswillig verächtlichmachend«, sondern »eine wertende Äußerung zur menschlichen Kultur- und ­Zivilisationsgeschichte, die von der Meinungsfreiheit gedeckt« sei, schrieb Zschächner.

Nachdem im Bundestagswahlkampf 2017 auf einer Wahlkampfdemonst­ration der AfD in Jena das bei rechtsextremen Fußballfans bekannte ­»U-Bahnlied« gesungen worden war, stellte Zschächner das Verfahren ­wegen Volksverhetzung ebenfalls mit einer diffusen Begründung ein. »Eine ­U-Bahn bauen wir. Von der JG bis Auschwitz, eine U-Bahn bauen wir«, hatten mehrere Demonstranten gesungen, adressiert an die Junge Gemeinde (JG) der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Jena. Diese hatte damals eine Demonstration gegen die AfD-Kundgebung angemeldet. Die JG habe sich damit »freiwillig in die Sphäre des politischen Meinungskampfes und insbesondere des Wahlkampfes begeben, sich dessen (harten) Regeln unterworfen«, heißt es in der Begründung der Einstellung des Verfahrens, die der Jungle World vorliegt. Da die JG sich auch auf polemisierende Weise in Richtung der AfD geäußert habe, müsste sie »derbe und unter Umständen gerade auch auf diese Zuschreibung anspielende Äußerungen hinnehmen«, schrieb Zschächner darin weiter.

Katharina König-Preuss, eine thüringische Landtagsabgeordnete der Linkspartei und die deren Fraktionssprecherin für Antifaschismus, war Zeugin des Vorfalls in Jena und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Staatsanwalt: Auf der Veranstaltung habe eine Person versucht, sie anzugreifen. König-Preuss habe bei der Polizei ausgesagt, dass diese Person auch das U-Bahnlied gesungen habe, und einen Zeugen benannt, der dies bestätigen könne. Diese Darstellung wird gestützt durch die Schilderung in der Anzeige des Jenaer Kirchenkreises, die der Jungle World ebenfalls vorliegt. König-Preuss und eine weitere Person werden darin als Urheber von »zwei den Sachverhalt dokumentierenden Videos« genannt. »Beide stehen als Zeugen und zur möglichen Identifizierung zur Verfügung«, heißt es in dem Dokument weiter. »Zschächner hat das Verfahren dennoch gegen Unbekannt geführt und trotz vorhandenen Videomaterials keine weiteren Ermittlungen angestrebt. Die Urteilsbegründung in dem Fall war eine unsägliche Relativierung des Holocausts«, sagt König-Preuss im Gespräch mit der Jungle World. Nach einer Beschwerde wurde das Verfahren wieder aufgenommen, es läuft noch.

»Herr Zschächner fällt schon lange damit auf, bei Verfahren gegen Linke alles aus der Spielzeugkiste eines Staatsanwalts ­herauszuholen. Bei rechten An­geklagten stellt er Verfahren relativ häufig ein.«

König-Preuss zufolge ist dieses Vorgehen des Staatsanwalts kein Einzelfall: »Herr Zschächner fällt in Thüringen schon seit einigen Jahren damit auf, bei Verfahren gegen Linke alles aus der Spielzeugkiste eines Staatsanwalts ­herauszuholen und dabei eine Art Zermürbungsstrategie zu fahren. Zugleich ist feststellbar, wie er bei rechten An­geklagten reagiert. Hier stellt er Verfahren relativ häufig ein oder neigt zu eher niedrigen Strafen, wenn eine Einstellung oder Straffreiheit nicht möglich ist.« Seine Arbeit sei »politisch motiviert«.

Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) weist die Vorwürfe, das Ermittlungsverfahren gegen das ZPS sei politisch motiviert, im Gespräch mit dem Tagesspiegel als »Unsinn« zurück. König-Preuss hält Lauingers Statement für »falsch und enttäuschend«. Sie bezweifle, dass der Justizminister sich vor seiner Äußerung mit der kompletten Aktenlage vertraut gemacht habe. Der Abgeordneten zufolge lagen dem Justizministerium schon lange ­Informationen über das Handeln des Staatsanwalts vor. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen Zschächner gegen rechtsextreme Tatverdächtige vorgeht. So eröffnete er kürzlich ein Verfahren gegen den Gründer von Thügida, ­David Köckert, wegen räuberischer Erpressung.

Zwischen der oben erwähnten Anzeige des »U-Bahnlieds« und der Ver­fügung über die Einstellung des Verfahrens lagen nur sieben Tage. Das Verfahren gegen das »Zentrum für politische Schönheit« lief 16 Monate lang, ehe es Anfang der Woche nach einer Besprechung der Leitung der Staatsanwaltschaft Gera, des Generalstaatsanwalts und des Thüringer ­Justizministers eingestellt wurde. Der Thüringer Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linkspartei) sagte auf Anfrage der Jungle World, Zschächner hätte »eigentlich von sich aus die Tätigkeit an diesem Ermittlungsverfahren einstellen« müssen, wären ihm die »Grundprinzipien, denen er verpflichtet ist, bewusst«. Der Staatsanwalt werde auf ­eigenen Wunsch bis zur endgültigen Klärung der medial gegen ihn erhobenen Vorwürfe mit anderen Aufgaben in der Staatsanwaltschaft Gera betraut. »Ebenso wird er von seinen Aufgaben als Pressesprecher der Staats­anwaltschaft Gera vorläufig entbunden«, so Hoff.

König-Preuss zufolge kommt der Schritt reichlich spät: »In den Urteilsbegründungen der vergangenen Jahre hat Zschächner bereits ganz offensichtlich gezeigt, auf welcher Seite er steht. Das Justizministerium hätte schon viel früher kritisch die Verfahren und das Handeln Zschächners betrachten müssen.«