»Das ist praktisch Sklavenarbeit«
Frau Karatsch, ihre Organisation Nasch Dom (Unser Haus) kümmert sich derzeit vermehrt um Jugendliche, die wegen Drogenbesitzes im Gefängnis sind. Was sind das für Fälle?
Gerade haben wir eine Liste von 32 nach Paragraph 328 des Strafgesetzbuchs wegen Drogenhandels verurteilten Jugendlichen an Präsident Lukaschenko geschickt. Wir fordern deren Begnadigung im Rahmen einer Amnestie, weil wir die Urteile für ungerecht halten. Auch vermuten wir, dass es eine gezielte Politik seitens der Regierung gibt, junge Menschen mit diesem Paragraphen zu kriminalisieren.
Sitzen viele Menschen in Belarus wegen Drogen ein?
Schätzungsweise zwischen 12 000 und 18 000 Menschen im Alter von 14 bis 29 Jahren sind wegen dieses Artikels inhaftiert. Viele von denen, die wir betreuen, waren bei der Verhaftung minderjährig. Wir vermuten, dass das häufig der Fall ist. Insgesamt sollen etwa 34 000 Menschen in belarussischen Strafkolonien einsitzen, aber die offiziellen Statistiken sind oft irreführend (Belarus hat etwa neuneinhalb Millionen Einwohner, Anm. d. Red.). Früher wurde der Paragraph 328 kaum angewandt. In den neunziger Jahren saßen deswegen ein paar hundert Menschen ein.
Wie erklären Sie diesen Anstieg und auch die hohen Haftstrafen?
Wir können uns das nur so erklären, dass Lukaschenko für den Export nach Europa produzieren lässt. In den Gefängnissen gibt es Fabriken, in denen etwa Fahrzeugteile und andere hochwertige Produkte hergestellt werden. Die Strafvollzugsabteilung des Innenministeriums wirbt sogar öffentlich damit, dass sie Waren in 21 Länder exportiert – auch nach Deutschland. Dadurch bekommt Belarus eine Menge Devisen. Die Löhne, die in den Strafkolonien bezahlt werden, sind lächerlich. Manchmal entsprechen sie 30 Eurocent im Monat, manchmal ist es rein gar nichts. Das ist praktisch Sklavenarbeit.
Was wird den Jugendlichen, die Sie betreuen, vorgeworfen?
Häufig geht es um den Besitz geringer Mengen an Marihuana, doch die Strafen fallen drakonisch aus: Es stehen zehn Jahre Haft darauf, weil schon gemeinsamer Konsum als »Bandenkriminalität« gewertet wird. In den Fällen, die wir betreuen, wurden die jungen Leute oft in eine Falle gelockt. Sie werden auf Partys von Unbekannten zum Drogengebrauch animiert, manche gehen darauf ein, manche nicht. Am Ende werden alle verhaftet, die auf der Party waren. Wir kennen auch Fälle, bei denen jemand Jugendlichen in den sozialen Netzwerken einen Job anbietet. Er wird gebeten, eine Kopie seines Ausweises zu schicken, und bekommt eine Art Arbeitsvertrag. Der Jugendliche erledigt seinen ersten Kurierdienst und anschließend wird er festgenommen.
Wie sehen diese Verhaftungen aus?
Oft sind sie sehr brutal und die Eltern werden zunächst nicht informiert. Dabei müssen nach dem Gesetz bei der Verhaftung von Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter eingeschaltet werden. In anderen Fällen kommt die Polizei nachts in die Wohnung und verhaften den Jugendlichen. Auf der Wache sagt ein Anwalt dann, der Verhaftete solle diese und jene Papiere unterzeichnen, dann könne er nach Hause. Die Jugendlichen kennen ihre Rechte zumeist nicht. Sie glauben fast immer einfach dem erwachsenen Anwalt.