Entsorgung von radioaktivem Müll

Suche nach einer Schimäre

Seite 2 – »Geologisch gesehen passt ­Bayern nicht«

Bayerische Politiker sagten das jüngst in aller Offenheit. Das Bundesland komme als Standort eines Endlagers für radioaktive Abfälle – die auch dort in großen Mengen produziert wurden – nicht in Frage, war von der CSU und den Freien Wählern, der FDP und der AfD zu hören. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) versuchte sich an einer sachlichen Begründung der Kirchturm­politik: »Geologisch gesehen passt ­Bayern nicht.«

Allerdings gibt es wesentlich gravierendere Gründe, die das Standortauswahlverfahren zum Scheitern verurteilen. Ein »Endlager«, das als »dauerhaft sicherer Standort« (BFE) für Jahrtausende Schutz vor radioaktiver Kontamination bieten würde, gibt es nicht. Die Behauptung, ein solches errichten zu können, ist ein zweiter Großbetrug der Atomgemeinde, vergleichbar mit ihrem ersten Betrug: der Behauptung, ein Super-Gau werde sich nur einmal in 10 000 Jahren ereignen.

Es kann sich nur um ein Zwischenlager für einen längeren Zeitraum ­handeln. Das beinhaltet einen dauerhaften Betrieb, die Wartung und Über­wachung des Werks sowie die Möglich­keit, die verstauten Behälter wieder aus dem Stollen zu holen, wenn es ­nötig werden sollte. Dieses Konzept kostet viel Geld; ein irgendwann nicht mehr dichtes und bald darauf nicht mehr verschließbares »Endlager« würde aller­dings noch viel mehr kosten. Die Einsicht, dass es kein Endlager geben kann, würde allerdings auch das Eingeständnis der Verantwortlichen des nuklearen Irrwegs erfordern, versagt zu haben.

Hendricks schöner Plan offenbart zudem einen Gesetzesverstoß. Nach 40 Jahren vergeblicher Standortsuche bleibt nur festzustellen, dass es in der Bundesrepublik keine nukleare Entsorgung gibt. Ein sogenannter Entsorgungsnachweis ist aber eine gesetzlich fest­gelegte Voraussetzung für den Betrieb von Atomanlagen – was die Frage aufwirft, auf welcher rechtlichen Grundlage die sieben noch laufenden deutschen AKW eigentlich betrieben werden. »Gesichert« ist an der Entsorgung ihrer nuklearen Abfälle nur, dass sie ständig vertagt wird; die bestehenden Zwischenlager erfüllen eine Alibifunktion. Das scheint allerdings auch diejenigen Politiker nicht zu stören, die gern dem Rechtsstaat huldigen.