Prozess gegen die Freie Kameradschaft Dresden

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Pannen, Tränen und eine verbotene Liebesaffäre: Der Prozess gegen Mitglieder der rechtsextremen Freie Kameradschaft Dresden neigt sich dem Ende zu.

Mehr als 100 Verhandlungstage im Prozess gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der Freien Kameradschaft Dresden (FKD) hat der Vorsitzende Richter Joachim Kubista am Landgericht Dresden inzwischen geleitet. Bereits zu Beginn, im September 2017, war abzusehen, dass eine kleinteilige Beweisaufnahme und ein zähes Verfahren bevorstanden. Dass es letztlich über zwei Jahre bis zum Urteil dauern würde, ist dennoch überraschend. Mit Ausnahme der Angeklagten Janette P. sitzen die mutmaßlichen Mitglieder der FKD seit mittlerweile rund drei Jahren in Untersuchungshaft. Im Gespräch mit der Jungle World sagte der Ne­benklageanwalt Mark Feilitzsch, dass nach seiner Einschätzung die Angeklagten damit den Großteil der zu erwartenden Haftstrafe bereits vor der Urteilsverkündung abgesessen haben dürften.

Die FKD und ihr Umfeld waren für zahlreiche gewalttätige Übergriffe und Anschläge in der Region Dresden in den Jahren 2015 und 2016 verantwortlich oder maßgeblich an ihnen beteiligt. Die jungen Neonazis hatten im Sommer 2015 beschlossen, den Forderungen der Pegida-Kundgebungen Taten folgen zu lassen. Sowohl an den flüchtlingsfeindlichen Protesten vor dem Hotel Leonardo in Frei­tal als auch an den rassistischen Ausschreitungen vor einer Erstaufnahmeeinrichtung in Heidenau im Sommer 2015 und den koordinierten ­Angriffen extrem rechter Hooligans auf Einrichtungen im Leipziger Stadtteil Connewitz im Januar 2016 wa­ren Mitglieder der FKD beteiligt.

Gemeinsam mit der als terroristische Vereinigung verurteilten »Gruppe Freital« griff die FKD im Oktober 2015 ein linksalternatives Hausprojekt in Dresden mit Steinen, Flaschen und selbstgebauten Sprengsätzen an. Beim Dresdner Stadtfest im Sommer 2016 machten einzelne Mitglieder der Gruppe gemeinsam mit anderen Neonazis Jagd auf Ausländer und verletzten einige von diesen schwer. Unter anderem deshalb wirft die Staatsanwaltschaft den Mitgliedern der Neonazigruppe die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung und das Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen vor.