Drugchecking in Berlin

Betreutes Ballern

»Drugchecking«, das pharmazeutische Testen von Drogen, hat seit den neunziger Jahren mit politischem Wider­stand und gesellschaftlichen Vorurteilen zu kämpfen. In Berlin beginnt nun ein Pilotprojekt.

Pillen und Pulver sind für viele Raver fester Bestandteil eines hedonistischen Partylebens. Doch Drogenkonsum birgt auch eine Menge Risiken mit sich, seien es unerwartete Zutaten, unan­genehme Trips oder Nebenwirkungen von Mischkonsum. Auf den freien Drogenmarkt ist in puncto Qualitätssicherung kein Verlass.
Im Herbst soll ein neues Drug­checking-Pilotprojekt in Berlin beginnen – das erste seiner Art in Deutschland. Der rot-rot-grüne Senat hat sich zuvor mit einem Rechtsgutachten ­abgesichert. 150 000 Euro stehen jährlich im Haushalt für das Projekt zur Verfügung, das von den Drogenberatungsstellen Eclipse, Vista und Fixpunkt entwickelt wurde und von dem Pharmazeuten Tibor Harrach koordiniert wird. In einem stationären Labor werden Substanzen auf Reinheitsgrad und Dosierung getestet.

So können Warnungen ausgesprochen werden, wenn gefährliche Substanzen im Umlauf sind. Und im Umlauf sind viele. Für die Studie »Substanzkonsum und Erwartungen an Präventionsangebote in der Berliner Partyszene« wurden im vergangenen Jahr Clubgänger befragt. Die allermeisten (87,7 Prozent) hatten im zurückliegenden Monat Alkohol getrunken, 72,3 Prozent geraucht, mehr als die Hälfte (62,3 Prozent) hatte Cannabis konsumiert, die Hälfte Amphetamin (50,3 Prozent) und Ecstasy (49,1 Prozent). Es folgten Kokain und Ketamin bei rund einem Drittel (36 beziehungsweise 32,2 Prozent), danach LSD (zwölf Prozent) und GHB/GBL (flüssiges Ecstacy) mit 9,4 Prozent.

In Städten wie Zürich (Safer Party) und Wien (Check It!) wird Drugchecking bereits angeboten. Auch in Deutschland gab es in den neunziger Jahren mit den »Eve & Rave«-Vereinen ein ähnliches Projekt, das ebenfalls von ­Tibor Harrach initiiert wurde. Damals fehlte jedoch die entsprechende Rechtsgrundlage und das Projekt wurde rasch beendet: Drei Tage nach der Love Parade im Juli 1996 veranstaltete die Polizei eine Razzia in den Vereinsräumen in Berlin, allerdings ohne Betäubungsmittel zu finden. Doch die Durch­suchung eines Labors am gerichtsmedizinischen Institut der Charité, das mit dem Projekt zusammenarbeitete, brachte Ergebnisse. Die Staatsanwaltschaft leitete Strafverfahren gegen drei Vereinsmitglieder ein. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. In Deutschland verbietet das Betäubungsmittelgesetz bestimmte Rauschgifte, ihre Herstellung und Einfuhr, den Handel, Kauf und weitgehend auch den Besitz. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen für medizinische und wissenschaftliche Zwecke.