Der rot-grüne Senat in Hamburg will vor der Bürgerschaftswahl im Februar noch schnell ein neues Polizeigesetz durchbringen

Rot-grüner Grundrechtseingriff

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»Unter dem Strich«, resümiert Schneider, »werden die Grund- und Freiheitsrechte weiter eingeschränkt, zum Teil gravierend.« Politikerinnen und Politiker von SPD und Grünen verteidigen den Gesetzentwurf. »Hamburg beteiligt sich nicht an einem Wettbewerb um das schärfste Polizeigesetz«, sagte Sören Schumacher, der innen­politische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, der Taz. Antje Möller, die innenpolitische Sprecherin der Fraktion der Grünen, sagte derselben Zeitung: »Die Verhältnismäßigkeit der präventiven Eingriffe in die Freiheit der Bürger wird gewahrt«. Tatsächlich soll es in diesem Bereich keine Verschärfung geben. Allerdings darf die Hamburger Polizei schon seit 2005 Menschen bis zu zehn Tage lang in Gewahrsam nehmen. Im vergangenen Jahr nahm die Polizei 7 199 Personen gemäß Paragraph 13 des »Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung« (SOG) in Gewahrsam, wie aus einer Antwort des Senats auf eine parlamentarische Anfrage der Linkspartei vom 18. Juni hervorgeht. Die Zahl der präventiv in Gewahrsam genommenen Personen erfasst das elektronische Verwahrbuch der Polizei nicht.

Am 8. November findet die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs im Innenausschuss statt. Danach soll die Bürgerschaft so bald wie möglich über den Entwurf abstimmen. An der rot-grünen Mehrheit für das neue ­Polizeigesetz bestehen keine Zweifel. Christiane Schneider vermutet, dass die Eile des Senats taktisch begründet ist: »Man will so kurz vor den Bürgerschaftswahlen außerparlamentarischem Widerstand möglichst wenig Zeit lassen, sich zu formieren.« Außerdem wolle die Innenbehörde vor der Wahl im Februar auch noch ein verschärftes Verfassungsschutzgesetz verabschieden. Ein entsprechender Entwurf wurde bislang nicht veröffentlicht.