Reform des Psychotherapeutengesetzes

Mehr Geld, weniger Freud

Menschen, die psychisch schwer krank sind und eine Langzeittherapie benötigen, werden es künftig noch schwerer haben, einen Therapeuten zu finden. Denn das neue Psychotherapeutengesetz folgt einer rein ökonomischen Logik.

Wer nach seinem Pädagogik- oder Psychologiestudium eine Ausbildung zum Psychotherapeuten macht, lebt häufig prekär. Die Ausbildung kostet etwa 20.000 bis 50.000 Euro; die einjährige praktische Tätigkeit in stationären und ambulanten Einrichtungen, die Auszubildende vorweisen müssen, um als Therapeuten zugelassen zu werden, wird oft gar nicht oder nur mit einer geringen Aufwandsentschädigung vergütet. Kein Wunder, dass Psychotherapeuten in Ausbildung sich »Psychotherapeuten in Ausbeutung« nannten, wenn sie in der Vergangenheit gegen diese Verhältnisse protestierten.

Über eine Novellierung des Psychotherapeutengesetzes, die die Ausbildung reformieren soll, wurde jahrelang diskutiert. Ende vorigen Monats ließ die Bundesregierung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen im Bundestag ein Gesetz zur Reform der Ausbildung beschließen, das ab September kommenden Jahres gelten soll. Psychotherapie soll dem Gesetz zufolge an Universitäten gelehrt werden. Ab dem kommenden Wintersemester sollen Studierende, die einen Bachelorabschluss in Psychologie erworben haben, sich für einen Master in Psychotherapie einschreiben können. Wer diesen erfolgreich abschließt, kann die Approbation als Psychotherapeut beantragen.

Die bisherigen Ausbildungsinstitute werden in Weiterbildungsinstitute umbenannt. An diesen sollen sich die Absolventen des neuen Studiengangs in einem der wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren – der Verhaltenstherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie oder der analytischen Psychotherapie – sowie auf die Behandlung von Erwachsenen oder von Kindern und Jugendlichen spezialisieren. Danach können sie in das Arztregister eingetragen und zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen werden.

Die praktische Tätigkeit, die in der Psychiatrie geleistet wird, soll nicht mehr im Rahmen eines unbezahlten oder lediglich gering vergüteten Praktikums erfolgen, sondern mit mindestens 1.000 Euro pro Monat vergütet werden, was eine deutliche Verbesserung für die Psychotherapeuten in Ausbildung bedeutet. Die Behandlungen, die an den Instituten durchgeführt werden, sollen künftig im Angestelltenverhältnis erfolgen. Im neuen Gesetz wurde festgelegt, dass mindestens 40 Prozent der von den Krankenkassen gezahlten Vergütungen an die Weiterbildungsteilnehmer weitergegeben werden müssen. Auch bisher werden die Behandlungsleistungen durch die kassenärztlichen Honorare vergütet, von denen ein Teil vom Institut einbehalten wird. Allerdings zahlen bereits jetzt viele psychoanalytisch orientierten Institute deutlich mehr als die nun festgelegten 40 Prozent, sondern teilweise sogar 70 bis 100 Prozent, aus.