Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgericht

Kampf um ein Grundrecht

Manche Hartz-IV-Sanktionen verstoßen gegen die Menschen­würde. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Urteil wird die Situation vieler Leistungsbezieher verbessern. Und es ist eine Niederlage für SPD und Grüne.

424 Euro im Monat – das muss für Erwerbslose, die Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten, zum Leben reichen. Niemand muss mit weniger auskommen – eigentlich. Doch tatsächlich werden diese Leistungen hunderttausendfach pro Jahr gekürzt. Das ist in Teilen grundgesetzwidrig, wie das Bundesverfassungsgericht am Dienstag vergangener Woche entschieden hat.

Ulrich Schneider, der Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrts­verbands, sprach von einer Absage an die »bürokratische Massen­verwaltung des Hartz-IV-Systems«.

Der SGB-II-Satz, das Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich auch als »Hartz IV« bezeichnet, soll das Existenzminimum definieren, also die Untergrenze dessen bestimmen, was alleinstehende Erwachsene für die Grundversorgung wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Strom brauchen, aber auch für Bildung und minimale kulturelle sowie gesellschaftliche Teilhabe, den Kinobesuch oder den Bibliotheksausweis.

Trotzdem wurde diese Untergrenze allein 2018 über 900 000 Mal unterschritten. Sozialleistungen verpflichten zu ­»Eigenbemühung«. Wer diese Pflichten verletzt, zu einem Termin nicht erscheint oder eine sinnlose Maßnahme abbricht, wird bestraft – das war fast 15 Jahre lang der Kern von Hartz IV. Bei Meldeverstößen, also unentschuldigt verpassten Terminen, strich das Jobcenter für drei Monate zehn Prozent des Regelsatzes, bei der ersten abgelehnten Maßnahme 30 Prozent, beim zweiten Mal innerhalb eines Jahres 60 Prozent. Beim dritten Mal fiel auch die Übernahme von Miete, Heizkosten und Krankenversicherung weg. Für Menschen unter 25 Jahren galt die Totalsperre schon beim ersten Verstoß. Überspitzt gesagt: Spielst du nicht mit, bestraft dich der Staat. Untersuchungen zeigen: Das Hartz-IV-System lebt von der Angst vor sozialem Abstieg, Verelendung und Obdachlosigkeit.

Das Sozialgericht Gotha hielt Kürzungen des Hartz-IV-Regelsatzes schon 2016 für verfassungswidrig und verwies die Klage eines Leistungsempfängers gegen derartige Sanktionen an das Bundesverfassungsgericht. Dieses hat ­vergangene Woche große Teile des 2005 in Kraft getretenen Gesetzes für un­vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Zwar könne der Gesetzgeber bestimmte Pflichten mit Sanktionen durchsetzen – diese müssten aber verhältnismäßig sein. Dem »in diesem Bereich geltenden strengen Maßstab der Verhältnismäßigkeit« genügen die bis­herigen Regelungen dem Gericht zufolge nicht.