Rassistischer Mordversuch

Normaler Hass

In Berlin wurde eine Frau wegen versuchten Mordes verurteilt. Die Tat war nicht gezielt rassistisch, argumentierte ihr Anwalt. Seine Mandantin habe lediglich ihre Abneigung gegen Sinti und Roma nicht unterdrücken können.

Maria G. konnte das Geschehene noch immer nicht fassen. Detailliert berichtete die 49jährige vor dem Berliner Landgericht beim Prozessauftakt Ende September, wie sie und ihre Familie am 30. März erst antiziganistisch beschimpft und anschließend beinahe ­erstochen worden seien.

»Mein Name ist Maria, nicht ›Scheißzigeuner‹. In meinen Venen fließt Blut wie bei Ihnen.« Beharrlich begleitete G. den Prozess, der am Montag vergangener Woche endete. Die Berlinerin Denise H. wurde des versuchten Mordes an G.s Schwager Viorel M. und der gefährlichen Körperverletzung an G. schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Das von dem Schwur­gericht verhängte Strafmaß übertraf damit die Forderung der Staatsanwaltschaft um drei Monate – trotz der ­Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit der Angeklagten. Das Gericht sei zu der Überzeugung gelangt, dass die Verurteilte aus antiziganistischer Motivation gehandelt habe, und werte dies als niedrigen Beweggrund – ein Merkmal des Straftatbestands Mord –, sagte der Vorsitzende Richter Willi Thoms. Eine Tötungsabsicht bei dem Angriff auf Maria G. sah die Kammer nicht.

In ihren Schlussvorträgen waren sich die Prozessparteien zunächst ungewöhnlich einig. Am Ablauf des Geschehens am Tattag gab es kaum Zweifel. Zeugenaussagen und die Aufnahmen einer Überwachungskamera ergaben ein klares Bild: An jenem Samstagmorgen stieg Maria G. gemeinsam mit ­ihrem Mann und ihrem Schwager M. in Reinickendorf in eine U-Bahn. Durch dieselbe Zugtür betrat auch die 37jährige Denise H. den Waggon. H. hatte zuvor viele Stunden in einer Eckkneipe in der Nähe verbracht: die Werbung in deren großen Fenstern verspricht »betreutes Trinken« rund um die Uhr. Bei H. wurde später ein Blutalkoholwert von über zwei Promille festgestellt, mutmaßlich hatte sie auch Kokain oder Amphetamine konsumiert.

Sie war an diesem Morgen aufgebracht, beschimpfte schon am Bahnsteig einen Mann, der um Kleingeld bat, auf antiziganistische Weise. Ohne ersichtlichen Grund sprang H. in der Bahn plötzlich auf, beschimpfte Maria G. und ihre Begleiter als »Scheißzigeuner«. Nach wenigen Sekunden schubste sie G., fasste ihr ins Gesicht und zog ein Messer mit einer siebeneinhalb Zentimeter langen Klinge. Ohne zu zögern, stach sie mit voller Wucht auf die Frau ein, traf sie am Bein, ehe sie sich deren Schwager zuwandte und ihn schwer am Oberkörper verletzte. Nur weil das Messer seine Rippe getroffen habe, so berichtete ein Sachverständiger später vor Gericht, sei er nicht lebensbedrohlich verletzt worden. Maria G. gelang es, Denise H. zu umklammern. Sie rief um Hilfe. Noch einmal wurde sie getroffen, dieses Mal am Hals. Wieder hätten nur wenige Zentimeter zu einer lebensbedrohlichen Verletzung gefehlt, so der Staatsanwalt Dieter Horstmann in der Anklage.