Anti-Antifaschismus der Behörden

Antifaschismus ist nicht gemeinnützig

Das Finanzamt Ludwigsburg hat dem »Demokratischen Zentrum« die Gemeinnützigkeit aberkannt. Einer der Gründe: Rechtsextremisten sind in der Einrichtung nicht willkommen.

Post vom Finanzamt bedeutet selten etwas Gutes. Das musste im Juni 2019 auch das »Demokratische Zentrum – Verein für politische und kulturelle Bildung« (Demoz) im baden-württembergischen Ludwigsburg erfahren. Damals kündigte das örtliche Finanzamt an, dem Demoz die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Am 24. Oktober trat die Aberkennung in Kraft. Anfang vergangener Woche ging das Zentrum mit dieser Information in den Räumen der Landespressekonferenz in Stuttgart an die Öffentlichkeit.

In der Satzung der Organisation heißt es: »Der Verein setzt sich für die Demokratisierung der Gesellschaft und die Gleichberechtigung und Selbstbestimmung aller Menschen ein. Er dient der Volksbildung und der Förderung einer offenen demokratischen Diskussion und versucht, konkrete Probleme unserer Gesellschaft sichtbar und öffentlich diskutierbar zu machen.« Das Finanzamt wirft dem Demoz vor, die in der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannten Zwecke der Förderung von Kultur und Bildung nicht »in geistiger Offenheit« zu verfolgen. Das zeige sich unter anderem daran, dass der Verein ein gemeinsames »Interesse an antifaschistischer Politik« seiner Mitglieder konstatiere und Veranstaltungen mit Titeln wie »Einführung in die Idee des Anarchismus« angeboten habe. Dabei berief sich das Finanzamt auf das Urteil des Bundesfinanzhofs gegen die globalisierungskritische Organisation Attac.

Außerdem bezog sich das Finanzamt auf eine Klausel, mit der das Demoz Neonazis den Zutritt verweigert: »Ausgeschlossen von Veranstaltungen sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind«, heißt es da, die Veranstaltenden behielten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen. Aus Sicht des Finanzamts ist durch diese Klausel eine »Förderung der Allgemeinheit« nicht mehr gegeben. Die »Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren« wies in einer Pressemitteilung darauf hin, dass für den Umgang mit Rechts­extremen eine derartige Ausschlussklausel in nahezu identischer Form auf der Website der Bundeszentrale für ­politische Bildung bereits vor vielen Jahren empfohlen wurde.