Alexander Gauland hat Ärger mit der Steuerfahndung

Razzia auf Schloss Gauland

Kolumne Von

»Schau’n Sie mal, Frau Fröbel, da ist noch was ganz Heißes!« Jungstaatsanwalt Emil Anthrax holt einen akkurat in Folie eingeschweißten Zettel aus einem Aktenordner. »Ein Bewirtungsbeleg über ein Glas Rheinpfälzer Mineralsprudel zu 2,29 Euro. Was für ein Geschäftsessen soll das gewesen sein, wenn Gauland da ganz allein sein Wasser trank?«

Es sind Triumphe wie dieser, die die Ermittlungen gegen den Fraktionsvorsitzenden der erfolgreichsten faschistischen Partei in Deutschland nach 1945 am Leben halten, ein winziges Leuchttürmlein im Sturmozean der Desinformation.

Doch die Theorie hält der kritischen Prüfung von Staatsanwältin Emilie Fröbel nicht stand: »Was, wenn die andere Person keinen Durst hatte?« Frustriert wirft Anthrax den Beleg auf einen Stapel mit der Beschriftung »Kalte Spuren Gauland«.

»Staatsanwaltschaft zu Besuch bei Gauland«, »Razzia auf Schloss Gauland« – das waren in den letzten Tagen die Schlagzeilen über den Moder-Senior. Für eine Steuerrazzia musste Gaulands Immunität aufgehoben werden, seine private Wolfsschanze in Potsdam wurde minutiös auf Kassenbons, Bewirtungsbelege und nicht zurückgebrachte Getränkepfandmarken durchsucht – in Gaulands Sammlung von Nazi-Devotionalien, Panzern und Atomraketen ähnelten die Ermittlungen der Suche nach der berühmten Nadel im Nadelkissen.

Fritz Bauer, Simon Wiesenthal – und nun Emil Anthrax? »Wenn wir erfolgreich nachweisen, dass die ­Finanzierung der Nazis nicht immer 100 Prozent den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, nehmen wir dem Faschismus zu 99 Prozent den Wind aus den Segeln«, ist der junge Staatsanwalt überzeugt. »Wenn wir es schaffen, dass Herr Gauland seine buchhalterischen Pflichten künftig ernster nimmt, kostet ihn das Zeit und Energie – die ihm dann beim Aufbau des Faschismus fehlen!«

Über sonstige Vergehen Gaulands möchte er nicht spekulieren: »Das sehe ich wie die Achtundsechziger: Politik ist Privatsache! Aber wenn er künftig dem Gemeinwesen zahlt, was er ihm schuldet, sehe ich keinen Grund, warum er nicht auch Bundeskanzler werden kann.«

Aus der Urteilsbegründung: Leo Fischers preisgekrönte ­Reportagen sind in hohem Maße fiktiv. Ähnlichkeiten mit realen Personen und Geschehnissen sind unbeabsichtigt.