Die ungarische Regierung kann auf unbestimmte Zeit per Dekret regieren

Auf dem Weg in die Diktatur

Seit vergangener Woche kann der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán unbefristet per Dekret regieren. Kritische Medien und Nicht­regierungsorganisationen könnten mit Anzeigen überzogen werden.

Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán schränkt die Demokratie weiter ein. Fraglich ist lediglich, ob ein am 30. März verabschiedetes Gesetz bloß ein weiterer kleiner Schritt auf dem langen Weg in ein autoritäres politisches System ist oder es sich um ein ungarisches »Ermächtigungsgesetz« handelt, wie es in deutschen Medien hieß. 137 der 199  Parlamentsabgeordneten stimmten für das »Gesetz zur Verteidigung gegen das Coronavirus«. Orbáns Partei Fidesz verfügt über eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Am 23. März war das Gesetzesvorhaben zunächst durchgefallen, da es bei der ersten Abstimmung einer Vierfünftelmehrheit bedurft hätte, um das Gesetz zu verabschieden.

Das neue ungarische Gesetz sieht bis zu acht Jahre Haft für die Verletzung von Quarantänebestimmungen vor.

Die Parlamentarier stimmten ihrer eigenen Entmachtung zu. Die ungarische Regierung unter Ministerpräsident Orbán kann nun auf unbestimmte Zeit per Dekret regieren. Bereits der am 11. März von der Regierung verhängte Notstand hatte das ermöglicht. Bislang musste das Parlament jedoch alle 15 Tage sämtliche Dekrete und die Fortsetzung des Notstands bestätigen. Das am 30. März beschlossene Gesetz sieht das nicht mehr vor. Die Vollmachten gelten so lange, wie die Regierung den Notstand als gegeben ansieht. Das Parlament kann diesen zwar beenden, aufgrund der Zweidrittelmehrheit der Fidesz ist das aber unwahrscheinlich.

Das Gesetz sieht bis zu acht Jahre Haft für die Verletzung von Quarantänebestimmungen vor. Wer Falschmeldungen verbreitet oder »eine wahre Tatsache auf eine solche Weise verdreht, behauptet oder verkündet, dass dies geeignet ist, die Effektivität der Verteidigung zu behindern oder abzuschwächen«, kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Mit bis zu drei Jahren Haft kann belegt werden, wer eine »wahre Tatsache« auf eine Weise wiedergibt, die dazu angetan ist, »in einer größeren Gruppe Verwirrung oder Unruhe« entstehen zu lassen.

Vor der Abstimmung verurteilten Vertreter aller oppositionellen Parlamentsparteien einschließlich der rechtsextremen Partei Jobbik das Gesetz bei einer gemeinsamen Pressekonferenz. Sie kritisierten vor allem die fehlende zeitliche Begrenzung. Regierungskritische ungarische Intellektuelle sind sich einig in ihrer Ablehnung des Gesetzes. Der Politikwissenschaftler Gábor Török sagte dem als oppositionsnah geltenden privaten Fernsehsender ATV, er halte das Gesetz für eine Falle des Ministerpräsidenten Orbán. Die Opposition stehe nun als selbstsüchtige Truppe da, die das Land in der Not im Stich lässt. Der regierungskritische konservative Historiker Krisztián Ungváry, der unter anderem ein Buch über den Antisemitismus des Horthy-Regimes geschrieben hat, sagte in der Youtube-Sendung »Partizán«, er wolle die Situation zwar nicht mit 1933 gleichsetzen, aber auch derzeit gehe es um die Ausschaltung des Parlaments.

Balázs Tóth von der Menschenrechtsorganisation Ungarisches Helsinki-Komitee wies in derselben Sendung darauf hin, dass die 2010 von Fidesz eingeführte Verfassung es sehr erschwert, sich an das Verfassungsgericht zu wenden. 25 Prozent der Abgeordneten müssten hierfür ihre Zustimmung ­erteilen. Außer dem Verfassungsgericht könne aber niemand überprüfen, ob die Regierung ihre Dekrete tatsächlich auf den Kampf gegen das neuartige Coronavirus beschränkt, wie es das Gesetz vorschreibt.

Orbáns Fidesz wurde immer noch nicht aus der Europäischen Volkspartei (EVP) ausgeschlossen. Seit März 2019 ist die EVP-Mitgliedschaft der Fidesz auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Vergangene Woche beantragten 13 EVP-Mitgliedsparteien den Ausschluss der Partei. Vertreter von CDU und CSU ­gehören nicht zu den Unterzeichnern. 13 westeuropäische EU-Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, veröffentlichten eine gemeinsame Erklärung, die jeden Versuch verurteilt, die derzeitigen Krisenmaßnahmen zur Schwächung der Demokratie zu nutzen. Ungarn wird darin nicht namentlich erwähnt. Später schlossen sich Estland, Lettland und Litauen der Erklärung an. Am 2. April erklärte auch die ungarische Regierung, sich der Erklärung anzuschließen. Regierungskritische Medien bezeichneten das als »Troll-Diplomatie«.

Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) sagte am 31. März in Brüssel: »Alle Notstandsmaßnahmen müssen auf das, was notwendig ist, begrenzt und streng verhältnismäßig sein. Sie dürfen nicht unbegrenzt dauern.« Auch sie erwähnte Ungarn nicht. Ohne die Stimmen der Fidesz-Abgeordneten im europäischen Parlament wäre von der Leyen 2019 nicht zur EU-Kommissionspräsidentin gewählt worden. 2018 leitete das EU-Parlament ein Verfahren gegen Ungarn ein, um dessen rechtsstaatlichen Charakter zu überprüfen (Jungle World 38/2018). Durch dieses Verfahren könnte Ungarn sein Stimmrecht im EU-Ministerrat verlieren. Das muss die ungarische Regierung derzeit aber nicht befürchten: Orbáns engster außenpolitischer Freund, der Vorsitzende der polnischen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS), Jarosław Kaczyński, würde dies mit einem polnischen Veto zu verhindern wissen.

Niemand in Ungarn kann sich vorstellen, dass das Parlament für immer ausgeschaltet werden soll. Doch welchen Zweck erfüllt das Ganze dann? Da wäre zum einen die von Orbán schon so häufig praktizierte Freund-Feind-Propaganda. Die fehlende Zustimmung der Opposition zum neuen Notstandsgesetz verglich Orbán auf Facebook mit Sabotage auf einem Schiff. Zum anderen steht zu befürchten, dass ­zumindest Teile des Gesetzes nicht wieder zurückgenommen werden sollen. Dass Ausnahmen in Ungarn schnell zur Regel werden können, zeigt der im September 2015 verhängte sogenannte Migrationsnotstand, der Polizei und Armee in grenznahen Gebieten Sonderrechte verleiht. Der gilt noch immer, obwohl die Fluchtbewegung nach Ungarn seither stark abgenommen hat. Dieses Mal könnte Orbán sich dauerhafte Sondervollmachten verleihen, etwa im Bereich der Sicherheitspolitik, der Mediengesetzgebung oder dem für das notorisch korrupte Regime besonders wichtigen Bereich der Ver­gabe öffentlicher Aufträge. Mit Hilfe solcher Aufträge wurde seit 2010 eine neue Kaste regierungsfreundlicher Oligarchen herangezogen.

Überdies wird Orbán die Möglichkeiten des Parlaments und der Medien beschränken können, Kritik an seinem Krisenmanagement zu üben. Die wenigen verbliebenen kritischen Medien und Nichtregierungsorganisationen könnten mit Anzeigen überzogen werden. Ob Orbán das gelingt, entscheidet auch über das Schicksal des Regimes. Weiterhin muss sich Fidesz alle vier Jahre einer Parlamentswahl stellen. Die für 2022 angesetzte Wahl dürfte aufgrund des auf die Partei zugeschnittenen Wahlrechts und der indirekten oder direkten Kontrolle der Regierung über einen Großteil der Medien wohl kaum als fair bezeichnet werden können.