Flüchtlinge in Unterkünften sind besonders von Covid-19 gefährdet

Abstand nur für Auserwählte

In Sammelunterkünften für Geflüchtete ist es derzeit kaum möglich, die Abstandsregeln zum Schutz vor Sars-CoV-2 einzuhalten. In zwei Flüchtlingsheimen in Bayern ist es bereits zu Todesfällen gekommen. Hilfsorganisationen fordern eine dezentrale Unterbringung.

»Das Virus unterscheidet nicht nach arm, reich, Hautfarbe oder Staatsangehörigkeit. Es kann jeden treffen, es macht an keiner Grenze halt«, schrieb Außenminister Heiko Maas (SPD) Mitte April in einem Gastbeitrag für die Welt am Sonntag. Menschen bestimmter Herkunft sind von der Pandemie allerdings schutzloser ausgesetzt als andere. So sind die Probleme in den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln nach wie vor ungelöst. Seit sich zehn EU-Staaten und die Schweiz im März darauf geeinigt hatten, 1 600 Kinder aus den Camps zu holen, sind bisher knapp 80 in anderen europäischen Ländern angekommen, 47 davon in Deutschland. 39 000 Menschen harren immer noch in den Lagern aus, die eigentlich für einen Bruchteil dieser Anzahl eingerichtet sind und in denen wegen der Überbelegung ein besonders hohes Risiko für eine schnelle Ausbreitung des Virus herrscht.

In Bayern kam es im April zu den ersten zwei auf Sars-CoV-2 zurückzuführenden Todesfällen in deutschen Flüchtlingsunterkünften.

Kein realer Schutz
Dabei sind die Infektionszahlen in Griechenland bisher vergleichsweise gering, früh wurden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen erlassen. Für den Fall, dass Covid-19 in den Flüchtlingslagern ausbricht, hat die Regierung Mitte April einen Notfallplan erarbeitet, der unter anderem vorsieht, Risikogruppen aufs Festland zu verlegen. Solche Maßnahmen greifen aber erst, wenn es zu spät ist. Hilfsorganisationen halten eine vollständige Evakuierung der Lager wegen menschenunwürdiger Zustände und katastrophaler hygienischer Bedingungen schon seit langem für überfällig. »Die Menschen leben dort ohne adäquate Versorgung, ohne die Möglichkeit, sich ordentlich zu waschen oder Distanz zu halten. Es gibt vielleicht einen umfassenden Plan, aber keinen realen Schutz«, sagte Karl Kopp, der Leiter der Europa-Abteilung von Pro Asyl, der Jungle World.

Auch die Bedingungen für geflüchtete Menschen in deutschen Sammelunterkünften sind untragbar. Während im öffentlichen Raum trotz Lockerungen weiterhin Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen gelten, ist es in Sammelunterkünften für Geflüchtete kaum möglich, diese zu befolgen. Stattdessen werden die meisten Unterkünfte vollständig unter Quarantäne gestellt, so dass Personen diese weder betreten noch verlassen dürfen. Nach wie vor leben in den Einrichtungen oft mehrere Hundert Menschen auf engstem Raum zusammen.

In einer Unterkunft in Schneeberg (Sachsen) verfassten etwa 150 Bewohnerinnen und Bewohner kürzlich einen offenen Brief an die Leitung der Einrichtung, in dem sie die mangelhaften hygienischen Bedingungen kritisierten. Ende April entschied das Verwaltungsgericht in Chemnitz, dass ein alleinstehender Mann die Einrichtung in Schneeberg verlassen darf. Aus dessen Antrag ging hervor, dass er sich mit 100 Personen sechs Toiletten und eine Dusche teile, mit vier Personen in einem Zimmer wohne und es in der Unterkunft nur eine zentrale Essensausgabe gebe. Eine Einhaltung des in der sächsischen Coronaschutzverordnung vorgeschriebenen Mindestabstands von eineinhalb Metern zu anderen Menschen sei dadurch unmöglich.

Das Gericht sah es als irrelevant an, dass es bis dahin noch keine nachgewiesene Infektion in der Unterkunft gab: »Die getroffenen Maßnahmen zu den Kontaktbeschränkungen sollen nach dem Zweck ja gerade die Infizierung mit dem Virus verhindern. Sie richten sich damit nicht vorrangig an Erkrankte, sondern vor allem an gesunde Menschen«, heißt es in der Begründung des Gerichts. Es berief sich auch auf eine Einschätzung des Robert-Koch-Instituts, wonach Asylbewerberinnen und -bewerber aufgrund ihrer Fluchterfahrung durch Infektionskrankheiten besonders gefährdet sein können. Vorausgegangen waren dieser Entscheidung zwei ähnliche Beschlüsse sächsischer Verwaltungsgerichte zu Anträgen auf Entlassung von Asylbewerbern in Dresden und Dölzig. Das Verwaltungsgericht Leipzig machte in einer Presseerklärung vom 22. April deutlich, dass die Einhaltung der Abstandsregeln auch in Erstaufnahmeeinrichtungen möglich sein muss.

Dezentrale Unterbringung gefordert
Der Sächsische Flüchtlingsrat und die Fraktion der Linkspartei im sächsischen Landtag fordern als Konsequenz aus den Gerichtsbeschlüssen, die Sammelunterkünfte aufzulösen und die dort lebenden Menschen dezentral in leerstehenden Hotels oder Ferienwohnungen unterzubringen. Die für die Erstaufnahme zuständige Landesdirektion hält allerdings an der Unterbringung in Sammelunterkünften fest. Regina Kraushaar, die Präsidentin der Landesdirektion, verweist auf ein umfangreiches Hygienekonzept, zu dem unter anderem gehöre, dass Geflüchtete bei Neuaufnahme für 14 Tage in einer gesonderten Einrichtung untergebracht werden. Der Sächsische Flüchtlingsrat kritisiert, dass die Behörde an diesem Konzept festhalte und damit den Beschlüssen der Verwaltungsgerichte widerspreche, denen zufolge diese Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz vor Infektionen gewährleisten. Zudem fordert der Flüchtlingsrat eine Stellungnahme der Landesregierung. »Es muss jetzt zu einer politischen Lösung kommen. Wir können diese Diskussion nicht nur mit einer Behörde führen«, sagte Angela Müller, die Leiterin der Asylberatung des Sächsischen Flüchtlingsrats, der Jungle World.

In Bayern kam es im April zu den ersten zwei auf Sars-CoV-2 zurückzuführenden Todesfällen in deutschen Flüchtlingsunterkünften. Bei einem Verstorbenen handelt es sich um einen 60jährigen, der sich in einer Einrichtung in Geldersheim in Unterfranken mit dem Virus infiziert hatte. In München wiederum starb ein 35jähriger, der aus Afghanistan nach Deutschland geflüchtet war, an Covid-19. Nach Angaben der Regierung von Oberbayern hatte er am 3. April erste Symptome gezeigt. Eine Woche später, nach Bekanntwerden eines positiven Tests auf das Virus, wurde der Mann ins Krankenhaus eingeliefert, wo er am 27. April verstarb. Unklar ist, ob zwischen der Verschlechterung seines Gesundheitszustands und der Verlegung ins Krankenhaus so viel Zeit verging, dass ihm deswegen nicht mehr geholfen werden konnte. Eine Obduktion soll ergeben, ob der 35jährige Vorerkrankungen hatte.

»Leave no one behind«
Dass bei Infektionsfällen selten einzelne Personen isoliert werden, sondern stattdessen die gesamte Einrichtung abgeriegelt wird, erhöht das Risiko einer »Durchseuchung«, wie der Bayerische Flüchtlingsrat in einer Stellungnahme kritisiert. In einigen Unterkünften kommt es dadurch zu überdurchschnittlich hohen Infektionsraten. So auch in einer Aufnahmeeinrichtung in Ellwangen (Baden-Württemberg), in der einem Bericht des ARD-Magazins »Monitor« zufolge positiv und negativ getestete Personen nicht voneinander getrennt werden. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung hatten sich dort bereits knapp 70 Prozent der Bewohner infiziert. Zugleich erschweren es die Kontaktbeschränkungen nach wie vor, gegen die Situation von geflüchteten Menschen in deutschen Unterkünften und in den griechischen Lagern zu protestieren. Am 26. April hatten sich Mitglieder verschiedener Bündnisse, darunter »Ende Gelände« und »Seebrücke«, unter dem Motto »Leave no one behind« spontan zu mehreren Fahrradkundgebungen in Berlin-Mitte zusammengefunden. Im Gespräch mit der Jungle World bestätigte Ronja Weil, die Pressesprecherin von »Ende Gelände Berlin«, dass die Teilnehmenden sich dabei an Abstandsregeln, das Tragen von Mundschutz und eine Begrenzung der Teilnehmerzahl pro Gruppe auf 20 Personen hielten. Dennoch seien sie an mehreren Stellen bis zu zwei Stunden lang von der Polizei eingekesselt worden. Gegen über 200 Personen wird wegen des Vorwurfs ermittelt, Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen zu haben.