Rassistische Polizeigewalt geht auch in Deutschland nicht nur von einzelnen Beamten aus

Die Polizei schafft sich ihre Aufgaben

Nachdem die Debatte über rassistische Polizeigewalt auch Deutschland erreicht hat, bemüht man sich hierzulande, so zu tun, als ginge es nur um das Fehlverhalten einzelner Beamter.
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In der SPD haben viele Meinungen Platz, aber im Jahr 2020 latenten Rassismus bei der Polizei zu benennen, gehört anscheinend nicht dazu. »Auch in Deutschland gibt es latenten Rassismus in den Reihen der Sicherheitskräfte, die durch Maßnahmen der inneren Führung erkannt und bekämpft werden müssen.« Für diesen Satz musste die Parteivorsitzende Saskia Esken heftige Kritik von SPD-Landesinnenministern, aber auch vom Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei im Bundestag, Dietmar Bartsch, einstecken. Schließlich relativierte sie ihre eigentlich triviale Feststellung: »Ich glaube nicht, dass das Rassismusproblem in der Struktur liegt, sondern das Problem liegt in einzelnen Fällen«, sagte sie am Donnerstag vergangener Woche nach einem Besuch der Polizeiakademie Niedersachsen.

In den USA ist man der Diskussion in Deutschland weit voraus. Der Streit über Reformen der Polizei ist zu einem über deren Abschaffung geworden.

Darauf, den eklatanten Rassismus US-amerikanischer Polizeibehörden zu problematisieren, kann sich das Gros der deutschen Parteien weitgehend einigen. Aber wenn es um die hiesigen Verhältnisse geht, dominiert die Rede vom bedauerlichen Einzelfall – den alltäglichen Erfahrungen Betroffener zum Trotz. Die Gruppe »Death in Custody« (Tod in Gewahrsam) hat für die Zeit seit 1990 159 Fälle von people of color recherchiert, die in Polizeigewahrsam ums Leben gekommen sind, teils unter ungeklärten Umständen. Verbände wie die »Initiative Schwarze Menschen in Deutschland« berichten immer wieder über racial profiling, obgleich die Praxis grundgesetzwidrig ist (Thema in Jungle World 28/2017).

Der Fall Esken zeigt, wie heikel es für Politiker ist, das Thema anzusprechen. Selbst der nicht besonders wagemutige Reformvorschlag, unabhängige Untersuchungs- und Beschwerdestellen einzurichten, geht vielen zu weit. Häufig sind es die Lobbyverbände der Polizei, die abblocken. Im Herbst 2019 beispielsweise veröffentlichten Wissenschaftler der Universität Bochum den Zwischenbericht zu ihrem Forschungsprojekt über rechtswidrige Polizeigewalt. Dafür hatten sie rund 5 700 Personen befragt, die Gewalt seitens der Polizei erlitten hatten, zumeist bei Großveranstaltungen wie Demonstrationen oder Fußballspielen. Fast 3 400 Personen schätzten dabei die Gewalt als unverhältnismäßig bis rechtswidrig ein. Besonders frappierend war die Geschwindigkeit der Gewaltentwicklung, die nicht gerade auf ein deeskalierendes Verhalten der Polizei hindeutet: 54 Prozent der Betroffenen gaben an, vom Erstkontakt bis zur Gewaltanwendung seien weniger als zwei Minuten verstrichen, und zwar nicht nur bei Großveranstaltungen, sondern auch bei Personen- und Verkehrskontrollen oder Wohnungsdurchsuchungen. Lediglich 13 Prozent der berichteten Fälle führten nach Kenntnis der Betroffenen zu einem Strafverfahren. Von diesen wurden 93 Prozent eingestellt, meist aufgrund angeblich mangelnden Tatverdachts, bei Großveranstaltungen häufig, weil die Beamten nicht mehr identifiziert werden konnten.

Nun ließe sich annehmen, dass eine Institution, die auf ihr Image bedacht, ja, in der alltäglichen Praxis sogar darauf angewiesen ist, weil sie sonst mit einer geringeren Kooperationsbereitschaft der Bevölkerung rechnen muss, derlei empirische Befunde wenn schon nicht interessiert zur Kenntnis, dann doch zumindest ernst nimmt. Das Gegenteil ist der Fall. Der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) in Nordrhein-Westfalen, Erich Rettinghaus, sagte, er halte die Ergebnisse nicht für brauchbar, da die Befragung anonym gewesen sei. Der auch sonst gern rechtspopulistisch irrlichternde Bundesvorsitzende der Lobbyorganisation, Rainer Wendt, sprach von einer »sogenannten Studie«, und die bayerische Sektion der DPolG setzte die falsche Behauptung in die Welt, es seien lediglich 1 000 Menschen befragt und es sei nicht geprüft worden, ob darunter Menschen gewesen seien, die den Fragebogen mehrfach ausfüllt hätten.

Niemand erwartet von einer Institution deren eigene Überwindung, wohl aber eine gewisse Offenheit für demokratische Reformen, deren Voraussetzung zunächst die Fähigkeit zur Selbstkritik wäre. Daran aber mangelt es der Institution Polizei, die vielmehr darum bemüht scheint, immer weitere Befugnisse anzuhäufen, die keiner rechtsstaatlichen Kontrolle mehr unterliegen.

In den USA ist man der Diskussion in Deutschland weit voraus. Der Streit über Reformen der Polizei ist zu einem über deren Abschaffung geworden. In Minneapolis hat der Stadtrat beschlossen, die Polizeibehörde aufzulösen, sie soll durch ein anderes Modell der öffentlichen Sicherheit ersetzt werden. Die konkreten Folgen sind noch unklar, doch gewinnt in den USA die abolitionistische Position an Bedeutung, die Polizei sei mittels Entkriminalisierung und Umverteilung polizeilicher Ressourcen in den sozialen Sektor schrittweise überflüssig zu machen.

Derartige Forderungen sind in Deutschland kaum zu vernehmen. Dabei zeigt der Blick in die Polizeistatistiken, dass eine erhebliche Verkleinerung der Polizeibehörden durch eine Umverteilung ihrer Mittel durchaus denkbar wäre. So entfielen beispielsweise in Frankfurt am Main von den 114 421 polizeilich registrierten Kriminalfällen im vorigen Jahr 28 Prozent auf einfache bis schwere Diebstähle und rund 29 Prozent auf wirtschaftliche Vergehen wie Betrug oder das Erschleichen von Leistungen, worunter etwa die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne Fahrschein fällt. Man kann davon ausgehen, dass bei einer materiellen Besserstellung der Bevölkerung Frankfurts – eine Stadt, die in vielen Bezirken von Armut geprägt ist – die Zahl dieser Vergehen rapide sinken würde. Weitere 14 Prozent der Delikte machen Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz aus, was durch eine Entkriminalisierung von Migration wegfiele; dazu kommen die sieben Prozent Delikte gemäß das Betäubungsmittelgesetz, die eine Entkriminalisierung von Drogenkonsum beseitigen könnte.

Ein Großteil der Straftaten, mit denen die Polizei sich befasst, ließe sich also vermeiden, entweder durch die Abschaffung bestimmter Straftatbestände oder durch die Linderung materieller Not und die Aufstockung der Angebote, die die soziale Arbeit offeriert. 8 416 Straftaten würden allein in Frankfurt wegfallen, wenn die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs kostenlos wäre – ein wirksameres Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung dürfte schwer zu finden sein.

Obwohl sich die Polizei einen Großteil ihrer Aufgaben selbst schafft, herrscht in der Öffentlichkeit das Bild vor, sie sei als Institution der Verbrechensbekämpfung mindestens ein notwendiges Übel, wenn nicht ein Freund und Helfer, und schütze die Gesellschaft vor Chaos und Gewalt. Dieses Bild stammt aus einer Begriffsverengung, die dem britischen Politologen Mark Neocleous zufolge der »Vorherrschaft von Autoren in der Polizeidebatte« geschuldet sei, »die in einem vorwiegend liberalen theoretischen Rahmen arbeiten«. Der Liberalismus war historisch um eine Einhegung der polizeilichen Befugnisse bemüht (unter »Polizey« verstand man noch im Absolutismus die Gesamtheit sozialer und ökonomischer Regulierung durch Behörden) da diese mit ihrem immensen Einfluss auf das öffentliche, soziale und wirtschaftliche Leben die sogenannte freie Marktwirtschaft hemmten. Der Philosoph Daniel Loick fasste das so zusammen: »Die Polizei ist nicht mehr zuständig für die Festsetzung der Brotpreise, sondern nur noch für die Verhinderung des Brotdiebstahls.«

Für Menschen, die von rassistischen Polizeimaßnahmen wie racial profiling betroffen sind, kann der Polizeiapparat einen Unsicherheitsfaktor bilden, der sie zu Verdächtigen macht und womöglich zu einem öffentlichen Bild beiträgt, sie bedrohten durch ihre bloße Anwesenheit die öffentliche Ordnung. Den US-amerikanischen Protesten folgend kann es ein Schritt im Kampf gegen diese Diskriminierung sein, in der Kritik an der Polizei wesentlich weiter zu gehen, als nur das Fehlverhalten einiger Uniformierter zu beklagen.