Neuer Gesetzentwurf in Italien stellt Hasspropaganda und Gewalt gegen LGBT explizit unter Strafe

Viel mehr als Zan

In Italien sorgt die vorgeschlagene »Legge Zan« für heftigen Streit. Der Gesetzentwurf soll Gewalt und Hasspropaganda gegen Menschen wegen ihres Geschlechts, ihrer sexueller Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität unter Strafe stellen.

In Italien wurde der coronabedingte Ausnahmezustand bis Mitte Oktober verlängert, beide Kammern des Parlaments stimmten dem Ansinnen der Regierung zu. Das erlaubt es dieser, weiterhin per Notstandsdekret zu regieren, ohne das Parlament einzubinden. Den Abgeordneten bleibt daher Zeit, sich um die Behebung eines schon lange vor Ausbruch der Pandemie beklagten Notstands zu bemühen. Seit Anfang August liegt der Abgeordnetenkammer ein Gesetzentwurf vor, der homo-, bi-, inter- und transfeindliche Diskriminierung und Gewalt zukünftig zu einem eigenen Straftatbestand erklären soll.

Im Bewusstsein, dass sich politische, soziale und kulturelle Gewalt­verhältnisse nicht per Gesetz ändern lassen, demonstrierten feministische und LGBTI+-Gruppen gemeinsam unter dem Hashtag #moltopiudizan.

Die geplante »Legge Zan« ist nach Alessandro Zan benannt, einem Abgeordneten des Partito Democratico, der den Gesetzentwurf in das Parlament eingebracht hat. Er geht auf einen Kompromiss innerhalb der Regierungskoalition zurück. Über diesen Entwurf wiederum wurde monatelang im Justizausschuss der Abgeordnetenkammer verhandelt. Er weitet im Wesentlichen die seit 1993 geltende »Legge Mancino« aus, ein Gesetz, das Hasspropaganda und die Anstiftung zu rassistisch, ethnisch und religiös motivierter Gewalt unter Strafe stellt. Dieses Gesetz wiederum war seinerzeit vor allem gegen die Apologie Mussolinis und die Verbreitung neofaschistischer Propaganda eingeführt worden. Mit den geplanten Erweiterungsparagraphen sollen zukünftig auch Diskriminierungs- und Gewaltdelikte, die sich gegen das Geschlecht, die Geschlechtsidentität und die sexuelle Orientierung von Menschen richten, mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu vier Jahren belegt werden können.

Neben den repressiven strafrechtlichen Bestimmungen sieht das Gesetz auch einige präventive Maßnahmen vor. Zur Förderung einer »Kultur des Respekts« soll der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17. Mai als nationaler Aktionstag begangen und das Budget der Gleichstellungsbeauftragten für die Einrichtung von juristischen und medizinisch-psychologischen Beratungszentren jährlich um vier Millionen Euro aufgestockt werden. Regelmäßige Erhebungen des Statistikamts sollen den erhofften Bewusstseinswandel in der Bevölkerung überprüfen.

Im vergangenen Herbst hat das Eurobarometer, eine halbjährliche Umfrage der Europäischen Kommission in den EU-Mitgliedstaaten, gezeigt, dass in Italien die Akzeptanz der rechtlichen Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen mit 68 Prozent unter dem europäischen Durchschnitt (76 Prozent) liegt und die Einführung einer nichtbinären Geschlechtsbezeichnung mehrheitlich abgelehnt wird.

Die größte LGBTI+-Vereinigung Italiens, die Arcigay, zählte im vergangenen Jahr landesweit 138 gewalttätige Angriffe. Die tatsächliche Zahl dürfte weit höher liegen, da vor allem jugendliche Betroffene, die sich in ihren Familien nicht geoutet haben, homo- oder transfeindliche Aggressionen nicht zur Anzeige bringen. Die italienische Gay Help Line veröffentlichte jüngst eine Umfrage, in der 60 Prozent der Befragten angaben, sich in der Öffentlichkeit nicht als homosexuelles Paar zu erkennen zu geben.

Entsprechend den weitverbreiteten gesellschaftlichen Vorbehalten kommt die Kritik gegen das Gesetz aus unterschiedlichen politischen Lagern. Anfang Juni protestierte die italienische Bischofskonferenz. Die katholische Kirche lehne Diskriminierung und Gewalt als Verletzung der Menschenwürde ab, sehe aber keine Notwendigkeit für die Einführung spezifischer Normen, die die Gefahr brächten, die freie Meinungsäußerung und die Erziehungsfreiheit einzuschränken. Der Vorsitzende der katholischen Juristenvereinigung, Damiano Nocilla, warnt vor einer »fließenden Grenze«, deretwegen es künftig möglich sein könne, das religiöse Glaubensbekenntnis als Diskriminierung zu werten.

Die Kritik griffen streng katholische »Lebensschutzbewegungen« und ihre rechtsextremen Parlamentsvertreter bei einer Demonstration Mitte Juli auf. Simone Pillon von der Partei Lega, im vergangenen Jahr Initiator einer von der Väterbewegung propagierten frauenfeindlichen Neufassung des Familienrechts (Weltkongress der Klerikalfaschisten - Jungle World 13/2019), fürchtet, dass »Widerstand« gegen die gleichgeschlechtliche Ehe und das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare zukünftig bestraft werden könnte. Die Organisatoren des italienischen »Family Day«, die seit Jahren gegen das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und gegen die »Gender-Ideologie« in Kitas und Schulen kämpfen, beklagen das Ende der Zweigeschlechtlichkeit zugunsten von »über 50 Geschlechterdefinitionen«.

Kritik an der Geschlechtsidentität äußert auch eine Gruppe Frauen aus dem linksliberalen kulturpolitischen Milieu. Unter dem Namen »Se non ora quando« (SNOQ, Wann, wenn nicht jetzt) hatte sie sich einst über Silvio Berlusconis sogenannte Sexskandale empört und eine größere Protestbewegung organisiert. Inzwischen steht die Abkürzung für eine überschaubare Gruppe, die Weiblichkeit am »Privileg der Mutterschaft« festmacht. In einem offenen Brief forderten sie die Abgeordneten auf, im Gesetzentwurf den Begriff »Geschlechtsidentität« durch »Transsexualität« zu ersetzen, drohe doch andernfalls die »Realität der Körper, insbesondere der weiblichen Körper« ausgelöscht zu werden. Außerdem störte die Gruppe, dass das Gesetz Misogynie mit Homo- und Transphobie gleichsetze, schließlich seien Frauen »keine Kategorie, sondern die Hälfte der Menschheit«.

Gegen diese Deutung der sexuellen Differenz verwahrten sich umgehend einige Feministinnen aus der Generation der Zweiten Frauenbewegung. Sie erinnerten daran, dass das radikalfeministische Differenzdenken in den siebziger Jahren nicht zur Verteidigung einer »weiblichen Identität«, sondern als Kritik an jeder »biologischen Determination« entstanden sei. Kritisiert wurde SNOQ außerdem für die Nähe zu rechten Gruppen und die Übernahme ihrer Argumentationsmuster, wonach zivilrechtliche Verbesserungen für Homo- und Transsexuelle mit verbotenen, nicht zur Diskussion stehenden Praktiken, wie beispielsweise der Leihmutterschaft, in Verbindung und so in Verruf gebracht würden.

Für die in Anlehnung an die südamerikanischen Proteste gegen Frauenmorde gegründete und überwiegend von einer jüngeren Generation getragene feministische Bewegung »Non una di meno« (Nicht eine weniger) stand die Solidarität mit den LGBTI+-Gruppen nie zur Disposition. Der Hass der politischen Gegner richte sich schließlich nicht allgemein gegen »sexuelle Vielfalt«, sondern explizit gegen alle, die die heteronormative Geschlechter- und Gesellschaftsordnung in Frage stellten. Dies zeige sich auch an der provokanten Forderung des Lega-Vorsitzenden Matteo Salvini nach einem »Gesetz gegen Heterophobie«.

Im Bewusstsein, dass sich politische, soziale und kulturelle Gewaltverhältnisse nicht per Gesetz ändern lassen, riefen feministische und LGBTI+-Gruppen gemeinsam unter dem Hashtag #moltopiudizan (»Viel mehr als Zan«) zu einer Demonstration Mitte Juli in Rom auf. In den Verlautbarungen wurde die Integration in ein patriarchales System grundsätzlich kritisch bewertet und stattdessen die Abschaffung aller »heteronormativen Privilegien« gefordert. Wenigstens müssten im Verlauf der parlamentarischen Debatte, die im Herbst fortgesetzt werden soll, konkrete Verbesserungen in den Gesetzestext aufgenommen werden. Die Bewegung »Viel mehr als Zan« verlangt ein Verbot der Genitalangleichung von intersexuellen Neugeborenen und ein Verbot von sogenannten Konversionstherapien zur »Heilung« von Homosexualität, außerdem eine Reform des Personenstandsrechts und eine bessere Gesundheitsversorgung für Transsexuelle.

Die Bewegung »Non una di meno« ist im Kampf gegen sexuelle Gewalt und Frauenmorde seit jeher für den Erhalt und die finanzielle Absicherung autonomer Frauenzentren eingetreten. Nun fordern auch Vertreter der italienischen Schwulenverbände mehr finanzielle Unterstützung für selbstverwaltete LGBTI+-Schutzhäuser. Während der lang anhaltenden Ausgangssperren in der akuten Phase der Coronapandemie waren Lebensgemeinschaften außerhalb der rechtlich anerkannten Ehe und Familie von Ausnahmeregelungen ausgeschlossen und damit de facto kriminalisiert worden. Umgekehrt waren insbesondere jugendliche LGBTI über Monate gezwungen, in ihnen feindlichen, gewalttätigen Familien zu leben. Hilfen zur Bewältigung des daraus resultierenden Leids dürften allerdings nicht von der ungewissen Verabschiedung eines überfälligen Gesetzes zur Erweiterung des Schutzes vor Diskriminierung abhängig sein, sondern müssten sofort bereitgestellt werden.