Ceta vor Gericht
Hunderttausende protestierten vor wenigen Jahren in Deutschland und anderen europäischen Staaten gegen ein Handelsabkommen der EU mit Kanada sowie gegen das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) mit den USA. Weil die USA und die EU sich nicht einigen konnten, wurden die Verhandlungen zu TTIP bereits vor dem Amtsantritt Donald Trumps 2016 ausgesetzt. Das europäisch-kanadische »Comprehensive Economic and Trade Agreement« (Ceta) dagegen ist in weiten Teilen vorläufig in Kraft getreten. Der Bundestag ließ den Vertrag en passant mit Hilfe einer Stellungnahme, in der Verpflichtungen gegenüber der EU Priorität eingeräumt werden, vorläufig in Kraft treten.
Der Bundestag ließ Ceta mit Hilfe einer Stellungnahme, in der Verpflichtungen gegenüber der EU Priorität eingeräumt werden, 2016 vorläufig in Kraft treten.
Dagegen hat die Bundestagsfraktion der Linkspartei ein sogenanntes Organstreitverfahren angestrengt. Der Bundestag habe der Regierung in seiner Stellungnahme eine »Blankovollmacht« ausgestellt, heißt es in der Klage. »Dieses Freihandelsabkommen zwischen Kanada, der EU und ihren Mitgliedstaaten findet seit drei Jahren in Deutschland in großen Teilen bereits vorläufig Anwendung, ohne dass es darüber ein vom Parlament beschlossenes Gesetz gibt«, kritisiert die Fraktionsvorsitzende Amira Mohamed Ali. »Das halten wir für verfassungswidrig.« Es sei zu erwarten, dass Ceta erhebliche negative Folgen habe.
Ziel von Verträgen wie Ceta ist es, Freihandelszonen zu schaffen, in denen Waren und Dienstleistungen weitgehend ohne Zölle und andere sogenannte Handelsbarrieren ausgetauscht werden können. Regierungen treiben das voran, weil sie sich davon mehr Wirtschaftswachstum versprechen. Seit Ceta vorläufig in Kraft ist, hat das Handelsvolumen zwischen der EU und Kanada vor allem im Agrarbereich zugenommen – in erster Linie zugunsten der europäischen Exporteure. In Kanada ist der Unmut darüber groß.
Das Problem: Als Handelsbarriere können auch gesetzliche Vorgaben etwa zur Lebensmittelsicherheit wie die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln angesehen werden. Auch gegen Gesetze zum Arbeits- oder Gesundheitsschutz sind Konzerne bereits vorgegangen, weil sie Handelsbarrieren seien. Unternehmen versprechen sich von den Abkommen Zugang zu neuen Märkten und öffentlichen Ausschreibungen. Kritiker fürchten, dass Handelsabkommen wie Ceta zu einer Verschlechterung von Sozial- und Umweltstandards führen. Denn die beabsichtigte Angleichung von Vorgaben, etwa für Lebensmittel oder für Verbraucherrechte, dürfte in vielen Punkten auf dem je niedrigeren Niveau erfolgen. Kritiker warnen vor einer starken Ausweitung des Einflusses von Konzernen, weil diese bei Ceta und ähnlichen Abkommen eine Reihe von Sonderrechten erhalten.
Als wegen der vielen Proteste absehbar war, dass Ceta nicht reibungslos in allen EU-Staaten ratifiziert werden würde, teilte die EU das Abkommen auf: in einen vorläufig in Kraft tretenden Teil, der nur EU-Kompetenzen betrifft und deshalb nicht von den Einzelstaaten ratifiziert werden muss, was die Bundestagsmehrheit in einer Stellungnahme bejahte, und einen erst nach der Ratifizierung geltenden Teil, der unter anderem die Klagerechte der Konzerne umfasst. Ursprünglich sollten Unternehmen vor privaten Schiedsgerichten gegen politische Entscheidungen klagen können, die ihre wirtschaftlichen Interessen bedrohen, etwa bei Umweltauflagen. Wegen der breiten öffentlichen Kritik daran hat die EU das Verfahren für Konzernklagen modifiziert. An die Stelle privater Schiedsrichter soll ein Handelsgerichtshof treten, der mit 15 Richtern besetzt ist und eine Berufungsinstanz hat. Bürger oder Staaten aber können auch bei diesem Modell nicht gegen Konzerne klagen. »Die Konzernklagerechte führen dazu, dass es sich Regierungen zweimal überlegen, wirksame Klimagesetze zu erlassen – aus Angst vor teuren Schadenersatzklagen von Konzernen«, sagte Alessa Hartmann, Handelsexpertin bei der Nichtregierungsorganisation »Powershift«.
Bislang haben in der EU 14 Staaten das Abkommen ratifiziert, darunter Dänemark, Portugal, Spanien und Österreich, zuletzt Luxemburg im Juni. Ende Juli lehnte das zyprische Parlament die Ratifizierung ab, weil landwirtschaftliche Produkte der Insel wie Halloumi nicht mehr geschützt seien. Das Parlament fordert Nachverhandlungen. Ob es dazu kommt, ist ungewiss. Die deutsche Regierung zumindest lehnt Nachverhandlungen bislang ab.
In Deutschland müssen sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat das Abkommen annehmen. Der Ratifizierungsprozess ist ausgesetzt, bis das Bundesverfassungsgericht eine ganze Reihe von Verfahren dazu abgeschlossen hat. Die Klage der Linkspartei ist nur eine von vielen. Ob es überhaupt zu einem Urteil kommt, ist unklar. Denn bei Organstreitverfahren gehe es üblicherweise um Konflikte zwischen Verfassungsorganen, erklärte Verfassungsrichter Peter Müller bei der Verhandlung am 13. Oktober. Die Linksfraktion mache aber geltend, dass der Bundestag die Rechte des Bundestags verletzt habe. Das ist möglicherweise kein Fall für die Richter in Karlsruhe.
Anhängig ist auch eine Klage der Organisationen Foodwatch, »Mehr Demokratie« und Campact, der sich mehr als 125 000 Ceta-Gegner angeschlossen haben. Dabei geht es um die Frage, ob die in dem Abkommen vorgesehenen Ausschüsse sowie die Konzernklagerechte mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sind. In den Ceta-Ausschüssen sollen wichtige Entscheidungen ohne Beteiligung der Parlamente fallen. Kritiker fürchten, dass Unternehmen leicht Einfluss auf diese Entscheidungen nehmen können. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn technische Normen angepasst werden. Hinter scheinbaren Detailfragen können wichtige Grundsatzentscheidungen stecken, etwa zu Sicherheitsstandards. »Handelsabkommen wie Ceta drohen die Rechte der Parlamente auszuhebeln, auf EU-Ebene, aber vor allem auch in den Mitgliedstaaten«, begründete Roman Huber, Bundesvorstandsmitglied von »Mehr Demokratie«, das Verfahren. Eine Entscheidung des Gerichts wird für das erste Halbjahr 2021 erwartet.
Die Grünen teilen die Auffassung der Linkspartei nicht, dass der Bundestag für die vorläufige Inkraftsetzung von Ceta ein Gesetz hätte verabschieden müssen. Aber auch sie lehnen das Abkommen ab. »Es birgt mit den ungerechten Klageprivilegien für Konzerne enorme Risiken für den Umwelt- und Verbraucherschutz und die öffentlichen Haushalte«, sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Katharina Dröge, anlässlich der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht. Wie ernst die Partei die Ablehnung meint, wird sich aber erst zeigen, wenn die Abstimmung im Bundesrat über das Handelsabkommen ansteht. Die Grünen könnten dort die Ratifizierung verhindern. Eine Verzögerung der Abstimmung bis nach der nächsten Bundestagswahl dürfte ihnen entgegenkommen.