Die Bundesregierung will das ­Bundespolizeigesetz reformieren

Die Bundespolizei soll mehr dürfen

Die Bundesregierung will das Bundespolizeigesetz ändern und die Befugnisse der Behörde erweitern. Das Vorhaben reiht sich ein in die Novellierungen der Landespolizeigesetze der vergangenen Jahre.

Für manchen ist es eine äußerst dringende Angelegenheit. »Die Rechtsgrundlagen der Bundespolizei sind seit über 25 Jahren nicht mehr umfassend auf den neusten Stand gebracht worden – es ist also höchste Zeit für ein Update«, verkündete kürzlich Mathias Middelberg (CDU), der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Der Bundestagsabgeordnete Michael Brand (CDU) sagte vergangene Woche in einem Interview mit dem Nachrichtenportal Osthessen News: »Inzwischen war es überfällig, dass der Gesetzgeber die Arbeitsgrundlage der Bundespolizei an die heutige Zeit ­anpasst.«

Mit der Herzensangelegenheit der beiden Politiker befasst sich zurzeit der Bundestag. Mitte Februar fand dort die erste Lesung des »Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei« statt, eingebracht von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Der formelle Anlass für die Gesetzesnovelle ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2016, das bestimmte Vorschriften des Bundeskriminalgesetzes für verfassungswidrig erklärt hatte, weil die dort vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen die Grundrechte der Betroffenen verletzten.

Die Bundespolizei soll vor allem die Möglichkeit zur präventiven Quellentele­kommuni­kations­­überwachung erhalten.

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