In Dresden steht ein mutmaßlicher islamistischer Attentäter vor Gericht

Schwulenhass vor Gericht

Anfang April wurde das Verfahren gegen einen mutmaßlichen isla­mistischen Attentäter vor dem Dresdner Oberlandesgericht eröffnet. Er soll im Oktober zwei schwule Männer mit Messern angegriffen und einen von ihnen tödlich verletzt haben.

Der Angeklagte ist kein Unbekannter. Seit dem 12. April läuft in Dresden der Prozess gegen den mutmaßlich islamistischen Attentäter Abdullah al-H. vor dem Oberlandesgericht. Der aus dem syrischen Aleppo stammende al-H. kam 2015 als unbegleiteter Flüchtling nach Deutschland. Von November 2018 bis September 2020 verbüßte er bereits eine Gefängnisstrafe wegen Unterstützung der Terrororganisation »Islamischer Staat« (IS) und Angriffs auf einen Beamten.

Einem Vertreter der Bundesan­waltschaft zufolge habe der Angeklagte die Homosexualität seiner Opfer als »schwere Sünde empfunden, für die er die beiden mit dem Tode bestrafen wollte«.

Anfang Februar dieses Jahres hatte die Bundesanwaltschaft gegen den 21jährigen al-H. Anklage wegen Mordes, versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung erhoben. Ihm wird vorgeworfen, am Abend des 4. Oktober 2020 im Dresdner Bezirk Altstadt unvermittelt mit Messern auf zwei Männer eingestochen zu haben. Der 55jährige Thomas L. starb an seinen Verletzungen, sein 53jähriger Partner Oliver L. überlebte schwerverletzt. Die aus Krefeld beziehungsweise Köln (Nordrhein-Westfalen) stammenden Männer waren an dem Abend als Touristen in der Stadt unterwegs.

Der Angeklagte soll aus einer »radikal-islamistischen Gesinnung« heraus gehandelt haben, so die Anklage. Die beiden Opfer habe er ausgewählt, »um sie als Repräsentanten einer vom ihm als ungläubig abgelehnten freiheitlichen und offenen Gesellschaftsordnung anzugreifen«. Dem Vertreter der Bundesanwaltschaft, Marco Mayer, zufolge habe er ihre Homosexualität als »schwe­re Sünde empfunden, für die er die beiden mit dem Tode bestrafen wollte«.

Der Anwalt des Beschuldigten teilte am ersten Prozesstag mit, sein Mandant wolle sich »schweigend verteidigen«. Sein Mandant lehne das Gericht als »irdisches Gericht« ab. Das Verfahren stützt sich daher vorrangig auf kriminologische Ermittlungen und Aussagen von Zeugen und Zeuginnen; Oliver L. ist Nebenkläger. Von den angesetzten zwölf Prozesstagen fanden bisher zwei statt.

Am ersten Verhandlungstag stand ein psychiatrisches Gutachten im Zen­trum. Der forensische Psychiater Norbert Leygraf hatte mit dem Angeklagten zwei längere Gespräche in der Untersuchungshaft geführt. In diesen habe al-H. die Tat vollumfänglich gestanden und sich betrübt gezeigt, nur einen der Männer getötet zu haben. Den Anschlagsplan habe er noch während der Haft gefasst und dafür zwei Messer gekauft. Am Abend der Tat habe der Angeklagte gegen 21 Uhr in der Dresdner Altstadt nach möglichen Opfern gesucht. Schließlich habe er Thomas L. und Oliver L. händchenhaltend und lachend in der Nähe des Neumarktes gesehen und die Verfolgung aufgenommen.

Leygraf zufolge sei der Angeklagte überzeugt, dass man »Homosexuelle schlagen oder töten« dürfe, weil sie »Feinde Gottes« seien. Diese Feindschaft sei in ein rigides und patriar­chales Weltbild eingelassen, demzufolge »Gott das Weib erschaffen hat, um Kinder zu bekommen«. Laut Leygraf sagte der Angeklagte, ihn hätten die »Ungerechtigkeiten und Zerstörung in Syrien« sehr beschäftigt. Gleichzeitig gehe es den »Ungläubigen« in Deutschland »so gut«.

Am zweiten Verhandlungstag wurde unter anderem der Rechtsmediziner Andreas Engel befragt. Dieser sagte aus, dass der Angeklagte seine Opfer von hinten mit zwei Messern »mit erheblicher Wucht« angegriffen habe; Oliver L. habe nur »durch Glück im Unglück« überlebt.

Polizei und Staatsanwaltschaft hatten nach der Festnahme zunächst über das Motiv der Homophobie geschwiegen, was für öffentliche Kritik sorgte. »Der Hass auf LSBTI ist Auslöser für Hassverbrechen. Sicherheitsbehörden müssen das zumindest in Betracht ziehen, konsequent ermitteln und dann auch klar benennen«, forderte der ­Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) in einer Stellungnahme. Der LSVD hebt hervor, dies sei der erste islamistische Anschlag dieses Ausmaßes auf Homosexuelle in Deutschland.

Der Nebenklageanwalt Maximilian Klefenz wies darauf hin, dass die öffentliche Thematisierung des schwulenfeindlichen Motivs nicht von seinem Mandanten ausgegangen sei. Zudem betonte Oliver L. bei seiner Zeugenvernehmung per Videoschalte am zweiten Prozesstag, dass er »komplett ausschließen würde«, dass er und sein Partner Hände gehalten hätten. Damit entlarvte er die Schilderung des Täters als homofeindliche Projektion.

Nur fünf Tage vor dem Angriff war al-H. mit Auflagen aus einer Jugendstrafvollzugsanstalt bei Leipzig entlassen worden. Unter anderem durfte er keine Schuss- und Stichwaffen bei sich führen und musste sich regelmäßig im Polizeirevier melden. Das war die Konsequenz aus dem ersten Urteil gegen al-H. Nach seiner eigenen Aussage vor Gericht soll er im Sommer 2017 einen Anschlag in Dresden geplant haben. Das Gericht stützte sich in seinem Urteil auf einen Gutachter, der die Mobilfunkdaten des Angeklagten ausgewertet hatte, und stellte fest, dass sich der Angeklagte immer weiter dem IS zugewandt und eine »jihadistische Ideologie« vertreten habe. Seine Strafe wurde um vier weitere Monate erhöht, nachdem das Amtsgericht Leipzig ihn im Dezember 2019 wegen zwei Vorfällen während der Haft – einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte und einer Körperverletzung – verurteilt hatte. Die Behörden führen den Angeklagten seit 2017 als islamistischen Gefährder. Noch am Tag der Tat wurde er von Beamten des sächsischen Verfassungsschutzes observiert, allerdings nicht rund um die Uhr.

Im Dresdner Bezirk Altstadt soll er eigenen Angaben und polizeilichen ­Ermittlungen zufolge noch kurz vor der Tat die dortige Moschee, den Verein Marwa Elsherbiny Kul­tur- und Bildungszentrum (MEKBZ) Dresden, besucht haben. Der Verein ist nach Marwa el-Sherbini benannt, die 2009 während einer Strafverhandlung im Dresdner Landgericht vom Angeklagten aus rassistischen Motiven erstochen wurde. Wie die Nachrichtensendung »Exakt« des Mitteldeutschen Rundfunks berichtete, habe al-H. bereits vorher gelegentlich die Moschee besucht. Dem sächsischen Verfassungsschutzbericht aus dem Jahr 2017 zufolge steht der Vorsitzende des Vereins, Saad Elgazar, der Muslimbruderschaft nahe. Zum »Tag der offenen Moschee« im Jahr 2016 seien demnach Schriften von Abdul Rahman al-Sheha, einem islamistischen Autor aus Saudi-Arabien, ausgelegt worden, die die Tötung von Abtrünnigen des Islam und die Unterdrückung der Frauen propagierten.

In den kommenden Prozesstagen soll es um die Frage gehen, wie der Angeklagte trotz Überwachung den Anschlag begehen konnte. Die Frage des islamistischen Motivs wird damit vorerst in den Hintergrund treten.