Die Ungewollten
Selten zuvor hatten Myanmar und Bangladesh eine solche mediale Aufmerksamkeit erfahren wie im Herbst 2017: Hunderttausende Rohingya waren auf der Flucht. Keine Woche verging damals ohne neue Meldungen und Schreckensbilder. Beginnend Ende August 2017 flohen in knapp einem halben Jahr rund 740 000 Menschen, oft die Bevölkerung ganzer Dörfer, vor der brutalen Offensive der myanmarischen Armee (Tatmadaw). Die Soldaten durchkämmten das Siedlungsgebiet der muslimischen Minderheit, vorgeblich auf der Suche nach Mitgliedern der kleinen separatistisch-islamistischen Rebellenbewegung Arakan Rohingya Salvation Army (ARSA), die kurz zuvor mehrere Sicherheitseinrichtungen im Grenzgebiet angegriffen hatte.
Wie Luftbilder später bewiesen, brannten die Soldaten dabei einige Orte komplett nieder. Frauen, die sich mit ihren Kindern auf die andere Seite der grünen Grenze nach Bangladesh geflüchtet hatten, berichteten von Vergewaltigungen und davon, dass manche die Tötung ihrer Ehemänner, Brüder und Söhne mitansehen mussten. Auch wenn sich die meisten dieser Berichte nicht einzeln überprüfen ließen, weil Myanmar das Gebiet konsequent abgeriegelt hatte, so fanden sich doch später Massengräber und andere Indizien für solche Gewaltexzesse; auch die Häufung gleichartiger Schilderungen sprach für deren Wahrheitsgehalt.
Am 11. November 2019 beantragte Gambia im Namen der Organisation für Islamische Zusammenarbeit vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag, zu prüfen, ob die ethnischen Säuberungen und die Gewalttaten der Armee Myanmars den Tatbestand des Genozids erfüllen. Für Massaker an der zivilen Rohingya-Bevölkerung, Vertreibungen, sexuelle Gewalttaten und die Zerstörung von Siedlungen werden in letzter Instanz jene Männer verantwortlich gemacht, die seit dem Putsch vom 1. Februar 2021 auch die politische Macht ausüben: Der Oberkommandierende der Armee, General Min Aung Hlaing, mittlerweile auch Vorsitzender des Staatsverwaltungsrates, sein Stellvertreter General Soe Win sowie ranghohe Offiziere, die damals als regionale Befehlshaber vor Ort Verantwortung trugen.
Es gehört zur Ironie der Geschichte, dass die Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi bei einer Anhörung in Den Haag im Dezember 2019 als zivile Regierungschefin das Vorgehen der Armee noch ausdrücklich verteidigte. Jene Herrschaften, als deren Anwältin sie sich da zur Irritation vieler ausländischer Bewunderer aufschwang, zwangen sie etwas über ein Jahr später trotzdem aus dem Amt und ließen sie erneut inhaftieren; bis November 2010 hatte sie bereits 15 Jahre unter Hausarrest verbracht.
Nach Bangladesh waren Rohingya bereits nach früheren Vertreibungen geflohen. Im September 2018 zählte die dortige Regierung über 1,1 Millionen Geflüchtete jener Minderheit; im März 2019 kündigte sie an, keine weiteren aufzunehmen. Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) geht derzeit von rund 900 000 Flüchtlingen in Bangladesh aus, das Flüchtlingscamp Kutupalong im Distrikt Cox’s Bazar ist das größte der Welt. Das arme Nachbarland Myanmars war mit der Versorgung so vieler Geflüchteter überfordert, erst nach vielen Monaten konnte es eine rudimentäre Grundversorgung für die ab August 2017 neu Hinzugekommenen gewährleisten.
Insbesondere Bildung für die Kinder war lange ein Problem – und ist es noch immer. Die Lernzentren reichen nicht aus, zudem mehren sich Forderungen nach Unterricht in der eigenen Sprache, auch wenn der von Rohingya gesprochene Dialekt des Chittagonischen dem Bengali nahesteht. Im März brachen in einigen Camps Großfeuer aus, in der Monsunzeit geraten immer wieder ganze Berghänge ins Rutschen. Dieses Jahr seien die Erdrutsche besonders schlimm, konstatierte Anfang September das UNHCR.
Bereits vor Monaten begann die Regierung Bangladeshs damit, einen Teil der Rohingya nach Bhasan Char umzusiedeln. Inzwischen sollen knapp 20 000 von ihnen auf der Insel wohnen, auf der eine riesige Siedlung für sie gebaut worden war. Allerdings liegt diese nur knapp über dem Meeresspiegel und könnte bei Tropenstürmen und starken Regenfällen überschwemmt werden. Bereits vor Errichtung der Bauten hatten Hilfsorganisationen und Vertreter der internationalen Gemeinschaft deswegen immer wieder Bedenken geäußert.
Zwar sind die Häuser auf Bhasan Char etwas besser als die provisorischen Massenlager rund um die Hafenstadt Cox’s Bazar, doch neben der Überschwemmungsgefahr werden die Abgeschiedenheit und die fehlende Infrastruktur beklagt. Die medizinische Versorgung ist unzureichend; Human Rights Watch berief sich auf Berichte von Betroffenen, dass es zu wenig Ärzte und keine intensivmedizinische Betreuung gebe. Im Juni führte eine Durchfallepidemie zu mehreren Todesfällen. Immerhin hat Bangladesh die Rohingya kürzlich in die Covid-19-Impfkampagne aufgenommen.
Indien, eine weiteres Zufluchtsland, begegnet den dort gelandeten Rohingya meist misstrauischer. Ende Juli nahm die indische Polizei eine Gruppe Rohingya im Bundesstaat Assam fest und in der Folge auch einen weiteren Geflüchteten, dem sie vorwirft, Verbindungen zu ARSA zu haben. Die muslimisch geprägten Länder Malaysia und Indonesien sind weitere Fluchtziele, allerdings ist der Seeweg dorthin sehr gefährlich. Einem Bericht des UNHCR zufolge starben 218 der rund 2 300 Rohingya, die sich im Jahr 2020 nachweislich auf diese Route begeben hatten – das bisher tödlichste Jahr auf dem Meer.
Schon Ende 2017 hatten Myanmar und Bangladesh ein Repatriierungsabkommen geschlossen – doch nur einige Hundert Geflüchtete sind seither zurückgekehrt. Bislang scheiterte jeder Versuch, die Rohingya zur Rückkehr zu bewegen, da sie in Myanmar weiterhin Diskriminierung und Verfolgung ausgesetzt wären – seit dem Militärputsch erst recht. Zudem verweigert ihnen das Land generell die Staatsbürgerschaft. Auch jene, die es bis nach Malaysia geschafft haben, fühlen sich dort alles andere als willkommen. Wer als Rohingya erkannt werde, laufe Gefahr, angespuckt zu werden oder sogar Morddrohungen zu erhalten, berichteten Betroffene einem Korrespondenten der The Straits Times aus dem benachbarten Singapur.