In Bulgarien sollen Parlamentswahlen stattfinden – zum dritten Mal in diesem Jahr

Wählen und Quälen

In Bulgarien wird im November zum dritten Mal in diesem Jahr das Parlament gewählt. Die Regierungsbildung war zuvor zweimal gescheitert, ein Interimsministerpräsident ist derzeit im Amt. Die ehemalige Regierung ist in Skandale und Menschenrechtsverletzungen verwickelt.

Mittlerweile sind die bulgarischen Wahlberechtigten wohl gewöhnt daran, ihre Stimme in kurzen Abständen abzugeben. Bereits am 4. April und am 11. Juli wählten sie das Parlament neu, am 14. November soll es zum dritten Mal in diesem Jahr so weit sein. An jenem Tag soll zugleich die Präsidentschaftswahl stattfinden.

Bei den Wahlen im Juli erhielt die bislang stärkste Kraft im Parlament, die konservative Partei »Bürger für eine europäische Entwicklung Bulgariens« (GERB) des ehemaligen Ministerpräsidenten Bojko Borissow, 23,5 Prozent der Stimmen und lag damit knapp hinter der populistischen Partei »Es gibt ein solches Volk« (ITN), die 2020 von dem Sänger und Moderator Slawi Trifonow als »Antisystempartei« gegründet worden war. Die ITN lag mit 24,1 Prozent der Stimmen auf dem ersten Platz (im April waren es noch 17,7 Prozent).

Mitte September geleakte ­Polizeiakten belegen, dass Mit­glie­der der Protestbewegung im großen Stil abgehört wurden.

Viele Bulgarinnen und Bulgaren hofften daher zunächst, dass die ITN und andere neugegründete Parteien die Regierung bilden würden, darunter das bürgerliche Wahlbündnis »Demokratisches Bulgarien« (DB) und das Parteienbündnis der früheren Vizepräsidentin und Nationalen Ombudsfrau Maja Manolowa, »Steh auf! Mafia raus!« (ISMV). DB kam nach den Sozialisten (mit 13,4 Prozent auf dem dritten Platz) mit 12,6 Prozent der Stimmen an vierter Stelle. Dem Bündnis gehören die Parteien »Demokraten für ein starkes Bulgarien« (DSB), »Ja, Bulgarien!« (DaB!) und Grüne Bewegung (ZD) an. Zusammen mit der ISMV, die fünf Prozent der Stimmen erhielt, repräsentieren jene Parteien auch den Protest des Sommers 2020 gegen Korruption, mafiöse Strukturen und die damalige GERB-Regierung unter Borissow.

Bereits bei den Wahlen im April hatte die GERB, die bis dahin mit dem nationalistischen Parteienbündnis Vereinigte Patrioten (VP) eine Koalitionsregierung gebildet hatte, starke Stimmverluste hinnehmen müssen. Sie wurde mit rund einem Viertel der Wählerstimmen zwar weiterhin stärkste Kraft, Borissow, der bereits von von 2009 bis 2013, dann von 2014 bis Januar 2017 und schließlich ab Mai 2017 Ministerpräsident war, wollte das Amt in einer Minderheitsregierung aber nicht weiter bekleiden, zumal das Parteienbündnis VP zerfallen ist und seine stärkste Kraft, die IMRO (Bulgarische Nationalbewegung), an der Vierprozentsperrklausel scheiterte. Da auch sonst keine Partei oder Koali­tion eine Regierungsmehrheit bilden konnte, ernannte der Präsident Rumen Radew den General Stefan Janew am 12. Mai zum Interimsministerpräsidenten.

Erfreulich war zumindest, dass seit den Wahlen im April keine der nationalistischen oder rechtsextremen Parteien mehr den Einzug in die Nationalversammlung geschafft hatte. Die neueren Parteien waren sich zwar insgesamt einig, dass sie nicht mit der GERB koalieren wollten, allerdings konnten sie sich auch nach den Wahlen im Juli nicht auf eine Regierung einigen. Im Anschluss kam es erneut zur Bildung einer Interimsregierung, die seit dem 16. September 2021 offiziell im Amt ist – wieder unter Janew.

Die Umfragewerte für ITN sind in den vergangenen Wochen gesunken und liegen nun unterhalb der Werte für GERB. Dass diese bei den Wahlen am 14. November so gut abschneiden wird, dass sie eine Regierung bilden kann, ist jedoch fraglich. Jüngst gerieten die ehemalige GERB-Regierung und ­Borissow wegen ihres Umgangs mit den Protesten 2020 erneut in die Bredouille. Am 13. August gelangte ein Video einer Sicherheitskamera an die Öffentlichkeit, das zeigte, wie mehrere Polizisten während der Proteste einen Demons­tranten verprügeln. Mitte September geleakte Polizeiakten belegen zudem, dass Mitglieder der Protestbewegung im großen Stil abgehört wurden. Bereits im Juni hatte die Investigativplattform Bird.bg Polizeiakten veröffentlicht, die belegen, dass die Abhöraktionen auch Journalistinnen und Journalisten galten, die über die Proteste berichteten. Ende September forderte Sophie in ’t Veld, die Vorsitzende des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments, ein strenges Monitoring der Entwicklungen in Bulgarien durch die EU-Kommission.

Doch nicht nur der Kampf gegen die verbreitete Korruption sowie die Aufarbeitung von Polizeigewalt und Lauschangriffen werden die neue Regierung vor große Herausforderungen stellen. Es geht auch um Probleme der Wirtschaft und Defizite im Gesundheitssystem. In Bulgarien liegt das durchschnittliche Nettoeinkommen bei 1 183 Lew pro Monat (rund 600 Euro), der Mindestlohn beträgt 650 Lew pro Monat (rund 330 Euro) – beide gehören im EU-Vergleich zu den niedrigsten Werten. Auch die Impfkampagne gegen Covid-19 läuft schleppend: Nur knapp 20 Prozent der Bevölkerung haben bislang einen vollständigen Impfschutz.

Bei der Wahrung der Menschenrechte sieht es in Bulgarien schlecht aus, nicht nur im Umgang mit Protestierenden, sondern auch mit Geflüchteten. Seit Juli kommen vermehrt afghanische Flüchtlinge, nach dem Abzug der Nato-Truppen und der erneuten Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August hat sich die Flucht­bewegung weiter verstärkt. Diana Daskalowa, Anwältin des Center for Legal Aid – Voice in Bulgaria, sagte im Gespräch mit der Jungle World, dass afghanische Asylsuchende in den vergan­genen Jahren den größten Anteil der Schutzsuchenden in Bulgarien ausmachten, ihre Anerkennungsquote aber im Vergleich zu den durchschnittlichen Quoten in anderen EU-Mitgliedstaaten sehr niedrig sei. Zahlen der staatlichen Flüchtlingsbehörde und des Bulgarischen Helsinki-Komitees (BHC) zufolge wurden 2020 nur vier Prozent anerkannt. Bei den Rückführungen nach Afghanistan sei Bulgarien zahlenmäßig führend, so Daskalowa. Offi­ziell hat das Land Abschiebungen nach Afghanistan nicht ausgesetzt.

Bulgarien wendet an seinen Grenzen gegen Geflüchtete auch sogenannte Pushbacks an, die häufig mit Gewaltausübung verbunden sind, und kooperiert dafür bisweilen intensiv mit der Türkei. Das verstößt völkerrechtlich gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung, der sowohl in der Genfer Flüchtlingskonvention als auch in der UN-Antifolterkonvention verankert ist. Das BHC kritisierte in einem Bericht Anfang dieses Jahres, dass es seit vielen Jahren Praxis der bulgarischen Behörden sei, türkischen Staatsangehörigen den Zugang zu Verfahren des internationalen Flüchtlingsschutzes zu verwehren und sie in die Türkei zurückzuführen. Erst im Juli 2021 hatte der Europä­ische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den Pushback eines türkischen Journalisten verurteilt, der 2016 nach Bulgarien geflohen und innerhalb von 24 Stunden zurück an die Türkei übergeben worden war. Den Namen des Journalisten, dem 15 000 Euro Schaden­ersatz zugesprochen wurden, kürzte das Gericht in seiner Entscheidung vorsichtshalber mit »D.« ab.

Dass diese Praxis kein Einzelfall ist, scheinen neue Berichte zu bestätigen. Am 2. Oktober erklärte der Leiter der bulgarischen Grenzpolizei, Iwan Stojanow, im bulgarischen Fernsehsender BTV, dass seit Anfang des Jahres etwa 20 000 Personen an der Einreise über die bulgarisch-türkische Grenze ge­hindert wurden.