mall Talk mit Wiebke Judith von Pro Asyl über sogenannte afghanische Ortskräfte

»Das Vorgehen ist extrem problematisch«

Es gab breite Kritik an der späten Evakuierung und der zögerlichen Aufnahme von ehemaligen afghanischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundeswehr. Auch in Deutschland verwehrt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihnen oftmals ihre Rechte – so zumindest der Vorwurf der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl. Darüber sprach die Jungle World mit Wiebke Judith, Rechtspolitische Referentin bei Pro Asyl.
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Welche Erkenntnisse haben Sie darüber, dass das BAMF Afghanen und Afghaninnen in Erstaufnahmeeinrichtungen unter Druck setzt, einen Asylantrag zu stellen, obwohl sie bereits ein Visum »aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen« nach Paragraph 22 des Aufenthaltsgesetzes erhalten haben?

Es gibt aus Sicht des Bundesamts zwei Gruppen, die im Rahmen der sehr chaotischen Evakuierung nach Deutschland gekommen sind: Einmal die Ortskräfte, die nachweislich für deutsche Einrichtungen gearbeitet haben, oder anderweitig als besonders gefährdet gelten und – jetzt plötzlich – diejenigen, für die das nicht zutreffen soll. Diese Gruppe soll deswegen keine Aufenthaltserlaubnis nach dem Paragraph 22 erhalten. Diese Position finden wir extrem fragwürdig, da die Personen bereits ein entsprechendes Visum aufgrund der festgestellten Gefährdung erhalten haben. Das BAMF hat unseren Informationen zufolge den Erstaufnahmeeinrichtungen mitgeteilt, dass der Bund für die Unterbringung dieser Personen nur noch bis zum 27. September aufkommen wird.

Was bedeutet das für die Betroffenen?

Die Erstaufnahmeeinrichtungen haben die Menschen zum Teil sehr explizit vor die Wahl gestellt, entweder einen Asylantrag zu stellen oder die Einrichtung zu verlassen und damit obdachlos zu werden. Dieses Vorgehen ist extrem problematisch. Die Menschen mussten Afghanistan unter dramatischen Umständen verlassen und hatten häufig noch keine Chance, hier mental anzukommen. Jeder muss eine unabhängige Beratung erhalten, um dann freiwillig und informiert zu entscheiden, ob ein Asylantrag gestellt werden soll.

Wie läuft inzwischen die Evakuierung der gefährdeten Menschen aus Afghanistan?

Eines der großen Probleme ist, dass selbst Menschen mit einer Aufnahmezusage nicht wissen, wie sie aus dem Land kommen sollen. An den Ausreisemöglichkeiten muss die Bundesregierung aktiv arbeiten. Die angekündigte Zahl von 200 Menschen pro Woche ist angesichts der Lage sehr gering. Es gibt keine von Deutschland organisierten Flüge mehr. Wir drängen darauf, dass weiter verhandelt wird, damit Menschen sicher ausreisen können. Leider verschärft sich die Situation von Tag zu Tag, etwa an der Grenze zu Pakistan.

Neben den sogenannten Ortskräften gibt es andere Menschen, die von den Taliban verfolgt werden. Über 300 Richterinnen haben sich aus Angst vor der Rache freigelassener Straftäter versteckt. Der Deutsche Juristinnenbund setzt sich für sie ein. Was halten Sie davon, dass einzelne Verbände für bestimmte Gruppen eine Aufnahme fordern?

Grundsätzlich ist es verständlich, wenn Interessenverbände ihre Gruppen wie Anwälte oder Journalistinnen nach vorne stellen, aber gleichzeitig ist es wichtig, die Gesamtsituation nicht aus den Augen zu verlieren. Im Auswärtigen Amt gibt es eine Liste mit besonders gefährdeten Personen. Dass plötzlich mit dem Ende der Evakuierungsflüge eine Frist gesetzt wurde, dann doch wieder neue Namen aufgenommen wurden und dann wieder nicht, ist absolut nicht sachgerecht. Es muss kontinuierlich geprüft werden, ob eine Gefährdung vorliegt. Zudem ist es notwendig, von dieser ad hoc-Vorgehensweise wegzukommen und langfristig für eine Aufnahme zu sorgen, etwa über Länder- und Bundesaufnahmeprogramme, wie es sie auch im Fall Syriens gab.