Dänemark will ausreisepflichtige Straftäter im Kosovo unterbringen

Zellen zu vermieten

Dänemark schließt mit dem Kosovo ein Abkommen, um ausreise­pflichtige Straftäter dort unterzubringen.

Nicht in der EU ansässige Straftäter, die in Dänemark zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurden und deren ­anschließende Abschiebung verfügt wurde, könnten sich bald in einem kosovarischen Knast wiederfinden. Die entsprechende »Gemeinsame Erklärung« wurde Mitte Dezember unterzeichnet; demnach will Dänemark über einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren 15 Millionen Euro für die Nutzung des Gefängnisses in der Stadt Gjilan zahlen.

Die sozialdemokratische Minderheitsregierung unter Ministerpräsidentin Mette Frederiksen wird normalerweise von der ökosozialistischen Socialistisk Folkeparti, der grünen Enhedslisten und der linkslibe­ralen Radikale Venstre toleriert. Für das kosovarisch-dänische Gefängnisprojekt hatte sich Justizminister Nick Hækkerup ­allerdings zusätzlich die Unterstützung der rechtspopulistischen Dansk Folkeparti sowie der rechtskonservativen Det Konservative Folkeparti gesichert.

Über den Ort der Inhaftierung im Kosovo ist wenig bekannt. Fest steht jedoch, dass in der Anstalt die dänischen Gesetze gelten müssen.

Hækkerup erlitt allerdings eine PR-Schlappe, als die kosovarische Justizministerin Albulena Haxhiu in einer Pressemitteilung erklärte, dass gefährliche Straftäter wie verurteilte Terroristen und Kriegsverbrecher von der Regelung ausgenommen seien. Das hatte sich in den dänischen Mitteilungen zum in Frage kommenden Personenkreis ganz anders angehört. Dort war ausdrücklich die Rede von »Hochrisikogefangenen« gewesen, für die der Kosovo ideal sei, da sie wegen der bevorstehenden Abschiebungen nach dänischem Recht auch nicht resozialisiert werden müssten.

In einem Interview mit dem staat­lichen Fernsehsender DR gab Justizminister Hækkerup schließlich zu, dass entgegen den ersten Erklärungen Terroristen und Kriegsverbrecher ausgenommen seien. Gleichwohl setzte er hinzu, es könne »Bedarf für konkrete Beurteilungen in einzelnen Fällen« geben. Auf die Frage, was er damit meine, antwortete er: »Das weiß ich nicht.« Bei solchen Vereinbarungen gebe es immer unvorhergesehene Dinge, »aber unser grundlegendes Verständnis ist, dass unsere Ausreisepflichtigen dort unten ihre Strafen absitzen sollen«. Es gebe »so vieles, was ich nicht gesagt habe«, rechtfertigte Hækkerup sein Schweigen über die Ausnahmen.

Als »Hochrisikogefangene« bleiben derzeit wohl vor allem Mitglieder von Gangs übrig, die zum Beispiel wegen Mordes oder Mordversuchs verurteilt sowie udvisningsdømt, also nach Strafverbüßung ausreisepflichtig sind. Insgesamt gibt es derzeit in Dänemark 348 Menschen, die nach der Haft abgeschoben werden sollen. Wie viele von ihnen Familie in Dänemark haben und ob es im Gefängnis von Gjilan Besuchsmöglichkeiten geben wird, ist nicht bekannt. Fest steht immerhin, dass zunächst lediglich Kinderlose dort inhaftiert werden sollen.

Auch über den Ort der Inhaftierung im Kosovo ist wenig bekannt. Bereits jetzt ist jedoch klar, dass in der Anstalt die dänischen Gesetze gelten müssen. Wie das gehen könnte, hat Norwegen vorgemacht, dessen Justizbehörden von September 2015 bis August 2018 das niederländische Gefängnis Norgerhaven geleast hatten, um dort unter norwegischer Leitung und Jurisdiktion insgesamt 242 verurteilte Straftäter unterzubringen. Die Haftanstalt galt als besonders liberal, Langzeitgefangene konnten sich dort beispielsweise selbst ihre Mahlzeiten kochen, eigenes Gemüse anbauen und Hühner halten. Diejenigen, die freiwillig in andere Gefängnisse umzogen, um den Norwegern Platz zu machen, zeigten sich später enttäuscht von den Bedingungen andernorts. Für die Angehörigen der ­norwegischen Inhaftierten wurden Besuche im 1 100 Kilometer von Oslo entfernt liegenden Gefängnis allerdings zur Zeit- und Geldfrage.

Gerechtfertigt wurde die Anmietung in Norwegen mit einem drohenden Kollaps des Gefängniswesens – ein Mangel an Zellenplätze sei absehbar. So ­argumentiert jetzt auch die dänische Regierung, die freilich unlängst selbst für längere Haftstrafen gesorgt hat, und zwar mit dem im März 2020 wegen Covid-19 erweiterten Pandemiegesetz. Als der Gesetzentwurf vorgestellt wurde, war darin mit Paragraph 81d auch ein zusätzlicher Passus des Strafrechts enthalten, der der Regierung zufolge die Behandlung Erkrankter sicherstellen und ältere, im Lockdown isolierte Menschen schützen soll. Coronarelaterede forbrydelser, also mit der Pandemie in Verbindung stehende Verbrechen, wurden unter strenge Strafen gestellt.

Als solche galten damals hauptsächlich Diebstähle wichtiger medizinischer Güter wie Beatmungsmaschinen, aber auch Einbrüche in die Lager unter anderem von Krankenhäusern, um zu Beginn der Pandemie knappe Güter wie Desinfektionsmittel, Schutzkleidung und Einmalhandschuhe zu stehlen. Senioren und Seniorinnen sollten überdies vor Trickdiebstählen und Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie in der Pflege Tätige vor Gewalt und Drohungen geschützt werden. Für derar­tige Straftaten wurde die Möglichkeit der dobbeltstraf eingeführt, der Verdoppelung des für ein Delikt normalerweise vorgesehenen Strafmaßes.

Der dänische Anwaltsverein warnte schon früh, dass das Gesetz viel zu schwammig formuliert sei und zu hastig beschlossen werde – und hat recht behalten. Gerichte wendeten es in den vergangenen Monaten nicht nur auf die von der Regierung immer wieder genannten Tatbestände an, sondern verurteilten auch Menschen, die an Demonstrationen gegen die Coronavorschriften teilnahmen und dort beispielsweise zu Gewalt aufriefen, zu verdoppelten Haftstrafen. Es handele sich schließlich auch dabei um coronare­laterede forbrydelser.