Die geplante Reform des Strafrechts ist eher eine Sparmaßnahme

Zwei zum Preis von einem

Einem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zufolge plant die Bundesregierung eine Reform des Strafrechts. Unter anderem soll künftig ein Tag im Gefängnis im Rahmen einer Ersatzfreiheitsstrafe nicht mehr bloß einen Tagessatz der Geldstrafe ersetzen, sondern zwei. Auch weitere Punkte des Entwurfs dienen Sparmaßnahmen oder billiger Symbolpolitik.

Unter Juristen wird die Ersatzfreiheitsstrafe auch »Rückgrat der Geldstrafe« genannt, denn sie soll absichern, dass Geldstrafen tatsächlich gezahlt werden. Meistens trifft die Ersatzfreiheitsstrafe jedoch arme und prekär lebende Menschen, häufig solche, die aus Not kriminell geworden sind. Einem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zufolge, der Anfang Juli bekannt wurde, plant Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) eine Reform des Systems der Ersatzfreiheitsstrafe. Damit kommt die Regierung einem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nach.

Eine Ersatzfreiheitsstrafe wird verhängt, wenn jemand nicht willens oder in der Lage ist, eine Geldstrafe zu bezahlen. Ohnehin sind nicht wenige Delikte, die häufig zu einer Geld- beziehungsweise Ersatzfreiheitsstrafe führen, klassische Armutsdelikte. Ohne Fahrschein mit dem Bus zu fahren oder im Supermarkt zu klauen, sind keine Straftaten, die von reichen und armen Menschen gleichermaßen begangen werden.

Der Deutsche Anwaltverein for­derte in einer Stellungnahme, »das Kon­zept der Ersatz­frei­heits­stra­fen« gehöre »generell auf den Prüf­stand – und in letzter Instanz abgeschafft«.

Geld- beziehungsweise Ersatzfreiheitsstrafen werden für minder schwere Delikte verhängt. Problematisch an der Ersatzfreiheitsstrafe ist deshalb, dass sie der begangenen Straftat nicht angemessen ist. Obwohl ein Gericht die mildere Geldstrafe für adäquat hielt, müssen Betroffene eine Haftstrafe verbüßen, die sehr viel stärker in ihr ­Leben eingreift.

Noch kein Abonnement?

Um diesen Inhalt zu lesen, wird ein Online-Abo benötigt::