Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung will sich staatliche Förderung erklagen

Auf der Jagd nach Millionen

Die AfD versucht, für ihre Parteistiftung Millionenbeträge zu erklagen. Womöglich wird die Bundesregierung nicht um ein Gesetz zur Regelung der Stiftungsfinanzierung herumkommen.

Schon seit längerem versucht die AfD der ihr nahestehenden Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) Zugang zu den Mitteln verschaffen, aus denen sich die anderen parteinahen Stiftungen ­finanzieren. Am Dienstag vergangener Woche verhandelte nun das Bundesverfassungsgericht über eine Klage der Partei gegen die bestehende Förderpraxis. Weil die DES bislang keine Förderung aus Bundesmitteln erhält, sieht sich die AfD in ­ihrem Recht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt. Dass die DES keine Mittel erhalte, sei eine willkürliche, politisch motivierte Entscheidung, die einer ausreichenden gesetzlichen Grund­lage entbehre. Die bisherigen Klagen und Anträge von AfD und DES waren erfolglos, im neuen Verfahren ist ein Urteil wohl nicht vor Anfang nächsten Jahres zu erwarten.

Es geht um beträchtliche Summen, mittlerweile erhalten die parteinahen Stiftungen jedes Jahr rund 590 Millionen Euro. Hinzu kommen Zuwendungen für die Begabtenförderwerke, aus denen die Stipendien der Stiftungen gezahlt werden. Dass die DES als der AfD nahestehende Stiftung nichts von ­diesen Geldern erhält, betrachtet die AfD als eine verbotene Ungleichbehandlung der Parteien.

Allerdings wird die AfD bislang nicht anders behandelt als andere Parteien vor ihr. Die bisherige Förderpraxis sieht vor, dass Parteien zumindest zwei Legislaturperioden im Bundestag vertreten sein müssen, um gefördert zu werden. Diese Regelung geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungs­gerichts von 1986 zurück. Dieses hatte anlässlich einer Klage der Grünen ­entschieden, dass alle »dauerhaften (…) politischen Grundströmungen« bei der Mittelvergabe zu berücksichtigen seien. In der Vergabepraxis wird das so interpretiert, dass eine Partei erst zwei Legislaturperioden im Parlament vertreten gewesen sein muss. Das bedeutet aber auch: Sollte die AfD auch in den nächsten Bundestag einziehen, wäre in der Tat eine Förderung der DES fällig.

Es könnte zu einem Problem für die der Linkspartei nahestehende Rosa-Luxemburg-Stiftung werden, wenn die Vergabe von Fördermitteln an die Verfassungstreue gekoppelt würde.

Der zweite wesentliche Kritikpunkt der AfD verweist auf ein reales Pro­blem. Die Mittelvergabe erfolgt derzeit nicht aufgrund eines eigenen Gesetzes, sondern wird lediglich im Rahmen des Bundeshaushalts beschlossen. Noch dazu finden sich die entsprechenden Mittel nicht übersichtlich an einer Stelle des Haushalts, weil sie in die Zuständigkeit unterschiedlicher Ministerien fallen. Wegen der Größe und Unübersichtlichkeit des Bundeshaushalts ist das intransparent. Das hat auch die Bundes­regierung erkannt. Im Koalitionsvertrag heißt es deshalb auch, man wolle die »Arbeit und Finanzierung der politischen Stiftungen (…) rechtlich besser absichern«. Das könnte durch ein eigenes Gesetz über die Förderung parteinaher Stiftungen geschehen. Denkbar wäre auch, dass das Bundesverfassungsgericht im Urteil zur DES ein solches einfordert.

Unabhängig davon gibt es bereits seit einiger Zeit Überlegungen, wie man auch langfristig verhindern kann, dass die Stiftungen extrem rechter Parteien Fördermittel erhalten. Im vergangenen Jahr hatte die Frankfurter Bildungsstätte Anne Frank gemeinsam mit dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Volker Beck (Grüne) ein »Wehrhafte-Demokratie-Gesetz« vorgeschlagen, das eine Überprüfung von Parteistiftungen auf ihre Verfassungstreue vorsieht. Verschiedenen Presseberichten zufolge befürworten zumindest Teile der Ampelkoalition ebenfalls derartige Vorschläge.

Dafür spricht auch, dass die Zuwendungen an die parteinahen Stiftungen im Bundeshaushalt des Jahres 2022 anders als noch im Vorjahr mit dem Vermerk versehen sind, sie würden »nur politischen Stiftungen gewährt, die nach ihrer Satzung und ihrer gesamten Tätigkeit jederzeit die Gewähr bieten, dass sie sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten«. Anschließend heißt es, bei den sechs bisher mit Mitteln bedachten Stiftungen sei hiervon auszugehen.

Ob sich damit eine AfD-nahe Parteistiftung von der Förderung ausschließen ließe, kann man schwer vorhersehen. Es würde nicht nur von der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes abhängen, sondern auch von der Bewertung der Verfassungstreue der DES. Diese dürfte jedoch genau darauf achten, in dieser Hinsicht möglichst wenig Angriffsflächen zu bieten, und entsprechende inhaltliche und personelle Vorkehrungen treffen, wie es bereits durch den Ausschluss eines Mitglieds des rechten Instituts für Staatspolitik geschehen ist.

Allerdings könnte es auch zu einem Problem für die der Linkspartei nahestehende Rosa-Luxemburg-Stiftung werden, wenn die Vergabe von Fördermitteln an die Verfassungstreue gekoppelt würde. Auch Teile der Linkspartei stehen schließlich unter der Beobachtung der Verfassungsschutzämter, und nicht nur die AfD dürfte ein Interesse daran haben, millionenschwere Zuwendungen an eine Stiftung für linke politische Bildungsarbeit zu unterbinden. Freilich wird das in einigen Jahren sowieso keine Rolle mehr spielen, wenn die Linkspartei weiter so effektiv wie in den vergangenen Jahren an ihrem eigenen Niedergang arbeitet.