Bald soll die Sterbehilfe gesetzlich neu geregelt werden

Geregeltes Sterben

Bald könnte im Bundestag über eine gesetzliche Neuregelung der Sterbe­hilfe abgestimmt werden. Eine freizügige Regelung gilt als ­wahrscheinliches Resultat. Behindertenvertreter warnen vor einer solchen Liberalisierung.

Es deutet sich wieder etwas Bewegung in Sachen Sterbehilfe an. Schon dieses Frühjahr könnte es im Bundestag zu einer Abstimmung kommen. 2015 war die geschäftsmäßige Sterbehilfe verboten worden, 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht das Verbot als verfassungswidrig deklariert. Damit war der Gesetzgeber aufgefordert, die Sterbehilfe neu zu regeln. Im April und Mai 2022 gab es dazu Orientierungsdebatten im Bundestag. Einen Monat später fand die erste Lesung von drei Gesetzesvorschlägen statt; sie wurden anschließend in den federführenden Rechtsausschuss gegeben.
Die restriktivste Regelung fordert eine 85 Abgeordnete starke Gruppe um den SPD-Politiker Lars Castellucci, die Mitglieder aus allen Bundestagsfraktionen bis auf die der AfD hat. Der Entwurf erlaubt nur in engen Grenzen die Assistenz beim Suizid. Die »geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung« soll strafrechtlich verfolgt werden. Suizidbeihilfe in Einzelfällen ist demnach erlaubt, Voraussetzung dafür sind jedoch zwei Gespräche mit einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie im Abstand von mindestens drei Monaten und eine weitere Beratung durch eine Person aus dem Bereich Medizin oder Suchtprävention. Die Gruppe fordert daneben in einem zusätzlichen Gesetzestext den Ausbau der Suizidprävention.

Für die Anhänger der anderen beiden Gesetzentwürfe greifen diese Vorschläge zu stark in das Selbstbestimmungsrecht ein. So fordert etwa eine Gruppe von 45 Abgeordneten um Renate Künast und Katja Keul (beide Grüne) nur eine zweimalige Beratung durch eine unabhängige Beratungsstelle, um den assistierten Suizid zu ermöglichen. Ein psychiatrisches Gutachten ist nicht vorgesehen. Menschen mit Sterbewunsch müssten lediglich eine »vom freien Willen getragene feste Entscheidung« schriftlich hinterlegen. Gemäß diesem Gesetzentwurf kann grundsätzlich jeder ab 18 Jahren Sterbehilfe in Anspruch nehmen.

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