Das halbe Ende der Fallpauschalen
Es war knapp und kam für viele überraschend: Kurz nach dem Auseinanderbrechen der Bundesregierung und wenige Wochen vor der geplanten Neuwahl des Bundestags hat es der noch amtierende Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geschafft, sein Gesetz zur Krankenhausreform vom Bundesrat verabschieden zu lassen. Es soll zur Jahreswende in Kraft treten und bis 2029 schrittweise umgesetzt werden.
Nach drei Jahren Expertenanhörungen, Diskussionen, parlamentarischen Auseinandersetzungen und geheimen Verhandlungen ist ein Gesetz entstanden, dessen Name hervorragend zur überbordenden Bürokratie des bundesdeutschen Gesundheitswesens passt: Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG).
Auf 240 Seiten wird darin geregelt, wie die Krankenhausversorgung effektiver gestaltet werden soll – so stellen es die Befürworter der Reform dar. Ihnen zufolge werden mit dem KHVVG alle wesentlichen Probleme der stationären Krankheitsbehandlung gleichzeitig angegangen und gelöst. Die Versorgung auf dem Land werde sichergestellt und zugleich die Überversorgung behoben, die Qualität gesteigert, die Kosten würden begrenzt, die Bürokratie werde reduziert und der Personalmangel beendet.
Die Zahl der Krankenhäuser sank von 2.242 im Jahr 2000 auf 1.874 im vergangenen Jahr. Auch die Zahl der Betten pro 100.000 Einwohner verringerte sich in diesem Zeitraum von 681 auf 573.
Aber wie soll dieses Wundergesetz das alles erreichen? Als Erstes ist hier die Einschränkung des Fallpauschalensystems zu nennen. Bisher erhalten die Kliniken pro Krankheitsfall und Diagnose eine entsprechend festgelegte Pauschale. Manche Pauschalen sind attraktiver als andere – mit einigen Behandlungen wird in der Regel Verlust, mit anderen Profit erwirtschaftet.
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