Gottes Gesetz
Ein Protest gegen das mittlerweile verbotene Islamische Zentrum Hamburg (IZH) hat für drei Exil-Iraner:innen ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Hamburg wirft ihnen vor, am 6. August 2022 vor dem IZH Seiten aus einem Koran gerissen und verbrannt zu haben.
Damit hätten sie gegen Paragraph 166 des Strafgesetzbuchs (StGB) verstoßen. Dieser sogenannte Gotteslästerungsparagraph verbietet die »Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen«, wenn sie dazu geeignet ist, den »öffentlichen Frieden zu stören«, und belegt sie mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe.
Die Angelegenheit geriet in die Öffentlichkeit, weil das iranische Regime sie zum Anlass nahm, den deutschen Botschafter in Teheran einzubestellen und von ihm staatliche Reaktionen gegen die Protestierenden einzufordern. Die drei Beschuldigten müssen sich demnächst vor dem Amtsgericht Hamburg-St. Georg verantworten.
Noch im Jahr 2000 wies die Polizeiliche Kriminalstatistik lediglich eine Straftat nach Paragraph 166 StGB aus. 2010 waren es schon 48 und 2023 gar 90 Fälle.
Es ist nicht der einzige Fall, in dem es Islamkritiker:innen aus der exiliranischen Bewegung trifft. Mitte Oktober 2021 sprach Abbas M. auf einer Kundgebung in Stuttgart. Anlass war der einjährige Todestag von Samuel Paty, einem französischen Lehrer, der ermordet worden war, weil er Karikaturen des Propheten im Unterricht gezeigt hatte. Ein Video zeigt, wie einige Männer M. bei seiner Rede attackieren. Doch vor Gericht landeten nicht nur seine Angreifer, sondern auch M. selbst.
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