Zweieinhalb Millionen verlangen mehr Geld
Nun herrscht die sogenannte Friedenspflicht. Mit den bundesweiten Warnstreiks der vergangenen Wochen – bei der Müllabfuhr, Flughäfen, Kitas und Kliniken – ist es vorbei. Vergangene Woche war die dritte Verhandlungsrunde für einen neuen Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD) gescheitert. Der Tarifvertrag betrifft 2,5 Millionen Angestellte bei Bund und Kommunen – Verwaltungsbeamte, Krankenpflegerinnen, Erzieher und viele andere. Am Montag begann ein Schlichtungsverfahren: Solange das läuft, darf nicht mehr gestreikt werden. Das heißt aber nicht, dass die Warnstreiks im öffentlichen Nahverkehr nicht weitergehen, denn dessen Arbeitnehmer fallen nicht unter den TVöD.
Bei dem Schlichtungsverfahren handelt es sich um eine Art Vermittlungsversuch zwischen Arbeitgebern und Angestellten. Durchgeführt wird es von einer Kommission, die aus jeweils zwölf Tarifexpert:innen beider Seiten besteht. Unter Vorsitz von zwei Schlichtern, die keiner der beiden Streitparteien angehören, erarbeiten sie einen Kompromissvorschlag. Bei den beiden Vorsitzenden handelt es sich in der Regel um ehemalige Politiker. Jede der beiden Verhandlungsparteien darf einen benennen.
Die Arbeitsbelastung hat in vielen Bereichen wegen personeller Unterbesetzung deutlich zugenommen, insbesondere im Gesundheitsbereich und in der Kinderbetreuung.
Die Gewerkschaften Verdi und Deutscher Beamtenbund (DBB) haben diesmal den früheren Bremer Finanzstaatssekretär Hans-Henning Lühr (SPD) nominiert. Der hatte bereits 2023 diese Rolle für sie übernommen. Die Arbeitgeberseite hat den ehemaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) ausgesucht. Koch ist der sogenannte stimmberechtigte Schlichter, der im Falle eines Patts in der Kommission den Ausschlag geben kann. Dieses Recht wechselt zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite – Lühr hatte es 2023 innegehabt.
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