Jungle+ Artikel 10.04.2025
Die US-Wettbewerbsbehörde FTC will den Facebook-Mutterkonzern zerschlagen

Gegen Metas Marktmacht

Die US-Wettbewerbsbehörde FTC hat Meta verklagt, weil es mit dem Aufkauf von Instagram und Whatsapp zum Monopolisten geworden sei. Bei dem bevorstehenden Prozess geht es allgemein um die Frage, wie mit der besonderen Marktmacht von IT-Konzernen umzugehen ist.

Der Konzern Meta ist angeklagt. Am 14. April findet in Washington, D.C., der erste Verhandlungstag im Gerichtsverfahren »Federal Trade Commision v. Meta Platforms, Inc.« statt. Vorgeworfen wird dem Konzern, ein Monopol auf dem Social-Media-Markt errichtet zu haben. Eine entsprechende Klage hatte die Wettbewerbsbehörde der USA, die Federal Trade Commission (FTC), bereits Ende 2020 eingereicht, als Donald Trump erstmals Präsident war und Meta noch Facebook hieß.

Konkret beanstandet wird die Übernahme von Instagram im Jahr 2012 und von Whatsapp im Jahr 2014. Sowohl Instagram als auch Whatsapp waren zuvor wichtige Konkurrenten von Facebook und dessen Messaging-Dienst gewesen. Wie die FTC in ihrer Klageschrift mit Verweis auf firmeninterne Kommunikation von Facebooks CEO Mark Zuckerberg schreibt, habe Facebook die damals noch jungen Unternehmen aufgekauft, um nicht mehr mit ihnen konkurrieren zu müssen. Die FTC fordert deshalb unter anderem, dass Meta die beiden Unternehmen wieder abstößt.

Die Klage gegen Meta reiht sich ein in eine Reihe von Antitrustverfahren gegen die größten IT-Konzerne. Neben Meta wurden in den vergangenen fünf Jahren auch Apple, Amazon und Google verklagt, letzterer Konzern gleich zweimal. Alle Verfahren betreffen Monopolisierung und rechtswidrige Konkurrenzstrategien.

Neben Meta wurden in den vergangenen fünf Jahren auch Apple, Amazon und Google verklagt. Alle Verfahren betreffen Monopolisierung und rechtswidrige Konkurrenzstrategien.

Eine richterliche Entscheidung gibt es bisher aber lediglich in einem der insgesamt fünf großen IT-Verfahren: Google wurde für schuldig befunden, den Markt für Suchmaschinen monopolisiert und wettbewerbsfeindliche Mittel eingesetzt zu haben. Das Urteil vom 5. August 2024 geht insbesondere auf vertragliche Absprachen ein, die Google mit Browser-Anbietern getroffen hat, deren Browser dafür die Google-Suchmaschine als voreingestellten Standard haben.

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