Nächtliches Terrorurteil
Paris. Es dauerte nur gut 48 Stunden, bis der Report dramatisch bestätigt werden sollte. Am 16. April publizierte die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) ihren jüngsten Bericht über »willkürliche Verhaftungen in Tunesien«. Ihr stellvertretender Direktor für Nordafrika und den Nahen Osten, Bassam Khawaja, sprach von der »massivsten Repressionswelle der tunesischen Behörden seit der Revolution von 2011« und ergänzte: »Die Regierung von Präsident Kaïs Saïed hat das Land zurück in eine Zeit politischer Gefangener geführt und beraubt die Menschen in Tunesien ihrer hart erkämpften bürgerlichen Freiheiten.«
Zweieinhalb Tage später, um 4.55 Uhr in der Nacht zum Ostersamstag, fiel das Urteil in dem Mammutprozess wegen Verschwörung gegen die Staatssicherheit. Zwischen vier und 66 Jahren Haft wurden gegen insgesamt 37 Angeklagte verhängt, der Prozess war nur Stunden zuvor – nach zweimaliger Verschiebung des Prozessauftakts infolge von Protesten – zum dritten Mal eröffnet worden; der Autovermieter Hattab Slama, dem ausschließlich vorgeworfen werden konnte, eines seiner Fahrzeuge sei in der Nähe der Wohnadresse eines anderen Beschuldigten geortet worden, erhielt vier Jahre Gefängnis.
Im Laufe des letztlich nur eintägigen Prozesses war nicht einmal die Anklageschrift zu Ende verlesen worden. Plädoyers der Verteidigung wurden keine gehalten. Einige der Angeklagten befanden sich im Hungerstreik dagegen, dass sie den Prozess nur in ihren Zellen auf Bildschirmen verfolgen sollten, während fast die gesamte Presse vom Prozess ausgeschlossen war. Lediglich eine regimenahe Lokalzeitung wurde im Saal zugelassen.
Die Frauenrechtlerin Bochra Belhaj Hmida, die 1989 die Tunesische Vereinigung demokratischer Frauen mitgegründet hatte, wurde in Abwesenheit – sie lebt im Exil – zu 33 Jahren Haft verurteilt.
Manche der Angeklagten hatten sich zuvor ins französische Exil retten können, darunter die Frauenrechtlerin Bochra Belhaj Hmida, die 1989 die Tunesische Vereinigung demokratischer Frauen (ATFD) mitgegründet hatte, und der Politikwissenschaftler Hamza Meddeb; beide erhielten 33 Jahre Haft in dem »Verschwörerprozess«, dessen Angeklagte sich zum Großteil untereinander nicht kannten und die überwiegend aufgrund anonym vorgelegter »Zeugenaussagen« verurteilt wurden. In Abwesenheit wurden auch der französische Staatsbürger und Schriftsteller Bernard-Henri Lévy zu 33 Jahren Haft sowie die Doppelstaatsangehörigen Karim Guellaty, ein Unternehmer, zu 25 Jahren und Noureddine Boutar, Journalist und Gründer des Senders Radio Mosaïque, zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Noch können die Verurteilten in Berufung gehen. Ob dies ihr Schicksal verbessern würde, ist unklar; fest steht hingegen, dass von einer unabhängigen Justiz, vor allem in politischen Angelegenheiten, im heutigen Tunesien nicht im Ansatz die Rede sein kann. Dafür sorgte nicht zuletzt die Auflösung des Conseil supérieur de la magistrature, des nach französischem Vorbild eingerichteten obersten Aufsichtsgremiums der Justiz, das über die Ernennung, Versetzung und den Ruhestand von Richterinnen und Richtern entschieden hatte, durch Präsident Saïed am 12. Februar 2022.
Daraufhin wurde ein provisorisches Gremium eingesetzt; einige von dessen Mitgliedern suchte Teil Saïed persönlich aus. Am 1. Juni desselben Jahres entließ der Staatspräsident per Dekret 57 Richter und Staatsanwälte, zum Teil wegen angeblicher Korruption, aber auch aufgrund von Vorwürfen wie »Verstoß gegen die guten Sitten«, »Ehebruch« und »Teilnahme an Abenden mit Alkoholkonsum«. Zwei Monate später ordnete das Verwaltungsgericht von Tunis die Wiedereinstellung von 49 der 57 an, doch dieses Urteil wurde missachtet.
Das berüchtigte Dekret Nummer 54
Die Rechtsgrundlage für viele Strafverfolgungen gegen Opponenten liefert das berüchtigte Dekret Nummer 54 des Präsidenten; er unterzeichnete das Dekret am 13. September 2022, es ist offiziell dem Kampf gegen Cyberkriminalität gewidmet. Real findet es jedoch vor allem gegen die »Verbreitung von Falschnachrichten« Anwendung, ein überaus dehnbarer Rechtsbegriff – und darauf allein stehen bis zu zehn Jahre Haft.
Insbesondere hat sich das Regime unter Saïed darauf verlegt, gegen Oppositionelle, die ihm ein Dorn im Auge sind, gleich eine Vielzahl von Untersuchungen einzuleiten. Die Höchstdauer von Untersuchungshaft, also von Freiheitsentziehung vor einem Prozess, beträgt gesetzlich 14 Monate; bei der serienmäßigen Einleitung von Strafverfahren wird diese Regelung oft missachtet, indem eine U-Haft-Periode an die nächste gereiht wird, formal im Rahmen eines anderen Verfahrens.
Seit dem vorigen Jahr ging das Regime auch auf die Solidarität mit überwiegend subsaharischen Migranten los, gegen die Saïed seit Anfang 2023 eine heftige Kampagne führt. Zehn Personen befinden sich allein wegen legaler Aktivitäten in diesem Bereich in Haft, unter ihnen seit einem Jahr Sherifa Riahi, die vormalige Direktorin der Nichtregierungsorganisation Terre d’asile Tunisie und Mutter zweier kleiner Kinder, und die Antirassistin Saadia Mosbah, die am Abend einer neuerlichen Brandrede des Staatspräsidenten gegen Migration am 6. Mai 2024 inhaftiert wurde.
Über die Urteile »besorgt«
Die Europäische Union förderte bislang das tunesische Regime als Bollwerk zur Migrationsabwehr; Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni flogen in diesem Zusammenhang am 11. Juni 2023 zusammen nach Tunis, gaben im Rahmen eines Abkommens 150 Millionen Euro Haushaltsunterstützung als Sofortmaßnahme an Tunesien frei und stellten weitere 900 Millionen Euro in Aussicht.
In den vergangenen Wochen ging die Repression unter Saïed jedoch auch den EU-Institutionen zu weit, zumal die Rundumschläge des Regimes die europäische Außenpolitik daran hindern, wie ansonsten üblich Kontakte nicht nur ins Regierungslager, sondern auch zur Opposition aufzubauen. Auch aus Pariser Regierungskreisen, lange Jahre eine Stütze der tunesischen Machthaber – auch unter der Diktatur von Zine al-Abidine Ben Ali (1987 bis 2011), deren repressive Exzesse jedoch mittlerweile vom Regime unter Saïed übertroffen werden –, kommt nun explizite Kritik.
Auch wenn die französische Zeitung Le Monde am Wochenende monierte, das französische Außenministerium habe nach dem Urteil fünf Tage abgewartet, bevor es reagierte, kritisierte die Behörde Mitte voriger Woche das Urteil. Man bedauere, dass »die Voraussetzungen für einen fairen Prozess nicht respektiert« worden seien, sei über die Urteile »besorgt« und lege Wert auf »Vereinigungs- und Meinungsfreiheit«, hieß es dazu auf einer Pressekonferenz. Tags darauf folgte Kritik vom deutschen Auswärtigen Amt und von EU- sowie UN-Vertretern, darunter UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk. Anders als am 11. April, als der Prozess zunächst verschoben wurde, durften beim neuerlichen Verhandlungstermin am 18. April Vertreter westlicher Botschaften nicht mehr teilnehmen, auch der deutsche Botschafter in Tunis war ausgeschlossen.