Jungle+ Artikel 22.05.2025
Der Bekleidungskonzern Zara zeigt eine eigenwillige Haltung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Kein Lohn bei Krankheit

Mehrere Angestellte werfen der Bekleidungskette Zara vor, ihnen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in bestimmten Fällen zu verweigern.

Wer als Angestellter krank wird und bei der Arbeit fehlt, hat trotzdem Anrecht auf sein volles Gehalt. Zumindest sechs Wochen lang. Dann muss man bei der Krankenkasse Krankengeld beantragen, das nur 70 Prozent des Bruttogehalts beträgt. Für viele Menschen ist das nicht genug, um über die Runden zu kommen.

Um die Auslegung dieser Sechs-Wochen-Regelung dreht sich ein Konflikt beim deutschen Ableger der spanischen Bekleidungskette Zara. Das Unternehmen verweigere »in bestimmten Fällen kranken Beschäftigten den Lohnfortzahlungsanspruch«, sagt Christian Berhorst der Jungle World. Er gehört dem Betriebsrat bei Zara an, ist aktives Mitglied der Gewerkschaft Verdi und arbeitet als Verkäufer in einem Zara-Geschäft in München.

Zara gehe, so Berhorst, »seit neuestem davon aus, dass bei Krankheitsfällen von insgesamt mehr als sechs Wochen grundsätzlich ein einheitlicher Verhinderungsfall bestehen würde«. In diesem Fall ist ein Unternehmen nämlich in der Regel nicht verpflichtet, über die ersten sechs Wochen hinaus den Lohn weiterzuzahlen – zum Beispiel wenn ein Angestellter wegen einer chronischen Krankheit erst fünf Wochen ausfällt, dann eine Woche zur Arbeit zurückkehrt, um dann wegen derselben chronischen Krankheit erneut mehrere Wochen lang auszufallen.

»Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung wurde gemeinhin als kaum erschütterbarer Beweis für eine Arbeitsunfähigkeit angesehen«, so Daniel Weidmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das habe sich geändert.

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