Jungle+ Artikel 12.06.2025
Polizisten werden nur selten verurteilt, wenn sie auf Menschen geschossen haben

Freispruch für den Schützen

Ein Polizist, der einem unbewaffneten, flüchtenden Obdachlosen in den Rücken geschossen hatte, wurde vergangene Woche freigesprochen. Der Flüchtende war psychisch krank, so wie viele Menschen, auf die die Polizei feuert.

Der Schuss in den Rücken blieb straflos: Am Montag vergangener Woche sprach das Landgericht Düsseldorf einen 27jährigen Polizeibeamten frei. Dreimal hatte dieser in der Nacht des 10. August 2023 im Düsseldorfer WGZ-Bank-Park auf einen damals 32jährigen Wohnungslosen geschossen. Eine Kugel hatte den Mann in den Rücken getroffen und ihn lebensbedrohlich an Magen und Dickdarm verletzt. Die Staatsanwaltschaft war von einer gefährlichen Körperverletzung ausgegangen und hatte elf Monate Haft auf Bewährung gefordert.

Der Polizist und seine Kollegin waren in den Park gekommen, weil ein Pärchen die Polizei gerufen hatte. Ein Mann habe sie im Park mit einem Messer bedroht. Später stellte sich jedoch heraus, dass der Mann kein Messer dabei hatte. Ein spitzer, metallischer Gegenstand, den gesehen zu haben der Polizeibeamte berichtete, entpuppte sich als Schlüsselbund.

Auf Ansprachen oder Rufe habe der Mann nicht reagiert, erzählte der ­Angeklagte vor Gericht. Der Aufforderung, sich auf den Boden zu legen, sei er nicht gefolgt. Der Mann war polizeibekannt und psychisch krank, nur wenige Tage zuvor war er in eine Psychiatrie eingewiesen worden.

Ein Pärchen rief die Polizei: Ein Mann habe sie im Park mit einem Messer bedroht. Später stellte sich heraus, dass der Mann kein Messer dabei hatte. 

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