Der schöne Traum von der Enteignung
Manchmal bringt die Poesie bezaubernde Vergleiche hervor, die dennoch kaum zitiert werden. Ein Beispiel dafür ist die auf den afrokaribisch-französischen Dichter und kommunistischen Politiker Aimé Césaire zurückgehende Formulierung »schön wie ein Enteignungsdekret«. Denn leider wird man in einer Welt, die jeden Menschen zu einem potentiell Habenden macht, ganz egal, wie wenig er tatsächlich hat, und die alles tut, ihn den Verlust auch des geringstmöglichen Besitzes fürchten zu lassen, naturgemäß kaum jemanden finden, der Enteignungsdekrete als schön bezeichnen würde. Insofern braucht es schon eine heftige Krise, um Mehrheiten für eine Vergesellschaftung von Privatbesitz zu gewinnen. Unmöglich ist es jedoch nicht.
Das zeigte der von der Initiative »Deutsche Wohnen und Co. enteignen« initiierte Volksentscheid am 26. September 2021 in Berlin. Getrieben von der stetig wachsenden Wohnraumnot und der galoppierenden Mietensteigerung in der Hauptstadt stimmten damals 57,6 Prozent der Wähler dafür, die Bestände von Großvermietern mit über 3.000 Wohnungen zu vergesellschaften, um sie künftig von einer Anstalt des öffentlichen Rechts verwalten zu lassen. Das dachten die meisten jedenfalls, als sie ihr Kreuzchen setzten. Genaugenommen votierten sie allerdings nur dafür, dass die Landesregierung ein entsprechendes Gesetz zu erarbeiten habe.
Die Linkspartei bräuchte die SPD als Koalitionspartner, die bekanntermaßen ein innigliches Verhältnis zur Berliner Immobilienwirtschaft pflegt.
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