Jungle+ Artikel 23.10.2025
Die griechische Regierung legalisiert den 13-Stunden-Tag

Viel Arbeit, wenig Kaufkraft

Das griechische Parlament hat trotz erheblichen Protests die Einführung des 13-Stunden-Arbeitstags beschlossen – beschränkt auf 37 Tage pro Jahr. Formal ist zudem Freiwilligkeit vorausgesetzt, doch allein aufgrund des geringen Mindestlohns dürfte der Druck für Arbeitnehmer, den Flexibilisierungsanforderungen nachzukommen, extrem hoch sein.

Es half alles nichts: Trotz heftigen Widerstands aus der Opposition und zweier landesweiter Generalstreiks innerhalb von zwei Wochen ist die Aufweichung des Achtstundentags in Griechenland seit Donnerstag vergangener Woche beschlossene Sache. 158 von 300 Abgeordneten stimmten für ein Gesetz zur Deregulierung der Tagesarbeitszeit, 109 dagegen. Die 25 Abgeordneten der linken Partei Syriza waren der namentlichen Abstimmung ferngeblieben.

Eingebracht hatte den Gesetzentwurf die konservative, mit absoluter Mehrheit regierende Partei Nea Dimokratia (ND). Bei der Parlamentswahl im Juni 2023 gewann sie zwar nur 40,8 Prozent der Stimmen, doch das Wahlgesetz gewährt der stimmenstärksten Partei zusätzliche Mandate, so dass um die 36 Prozent bereits ausreichen, um eine absolute Parlamentsmehrheit zu erreichen. Begründet wurde diese unproportionale Vergabe der Sitze mit der größeren Regierungsstabilität.

Mit Ausnahme von zwei aus der Partei ausgeschlossen Abgeordneten stimmten alle 156 ND-Parlamentarier des hellenischen Parlaments für das »Monstergesetz«, wie es die Opposition taufte. Zustimmung kam zudem von zwei unabhängigen Parlamentariern.

Griechenland weist im EU-Vergleich ein überdurchschnittliches Wachstum auf und tilgt seine Schulden am schnellsten, bei der Kaufkraft der Bevölkerung steht es am Ende jeder europäischen Statistik.

Doch worum geht es eigentlich? Am Wochenende nach der Abstimmung beklagte sich Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis, dessen Partei derzeitigen Umfragen zufolge nur noch bei 20 bis 28 Prozent rangiert, dass die Opposition »viele Falschmeldungen« über die Reform der Arbeitszeitregelung verbreite. Zudem betonte er immer wieder, dass das Gesetz konform zur »Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung« sei.

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