Jungle+ Artikel 22.01.2026
Die Bundesregierung will ausreisepflichtige Flüchtlinge im Ausland unterbringen

Deutschland als Motor

Die Bundesregierung plant, ausreisepflichtige Flüchtlinge in »Rückkehrzentren« in Ländern wie Uganda zu deportieren. Es ist ein weiterer Schritt, um die Genfer Flüchtlings­konvention auszuhebeln.

Der europäische Umgang mit Flüchtlingen ist von einer traurigen Monotonie gekennzeichnet. Das betrifft nicht nur die Maßnahmen zur Abschottung, sondern auch den Umgang mit denen, die es bereits geschafft haben, Schutz zu ersuchen.

Schon in den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts sahen Politiker sich dabei mit eine Gruppe konfrontiert, die im bürokratischen Fachjargon als »undeportierbar« bezeichnet wurde. Dabei handelte es sich um Personen, die zwar keinen Schutzstatus erhalten hatten, für die es aber auch kein Land gab, in das man sie hätte abschieben können. So stellte sich immer wieder die Frage: Was tun mit dieser unerwünschten Gruppe von Menschen?

Was tun mit dieser unerwünschten Gruppe von Menschen?

Genau diese Frage stellen sich die EU und ihre Mitgliedstaaten heute. Als Lösung einigten sie sich nun, vor allem auf Druck des deutschen Innenministers Alexander Dobrindt (CSU), auf die Errichtung von Abschiebezentren in Drittländern. Man zeige in der ­Migrationspolitik »klare Kante«, prahlte Dobrindt kürzlich im Jargon der Gosse.

In diese euphemistisch »return hubs« genannten Zentren sollen die Undeportierbaren heutiger Tage verfrachtet werden. Zu ihnen zählen Flüchtlinge, deren Asylanträge endgültig abgelehnt wurden, die man aber nicht in ihr Herkunftsland abschieben kann – entweder weil dort Zustände herrschen, die dies nicht erlauben, oder weil dessen Regierung sich weigert, eigene Landsleute wieder »zurückzunehmen«. Oder Menschen, bei denen unklar ist, welche Staatsangehörigkeit, wenn überhaupt eine, sie eigentlich besitzen.

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