19.03.2026
Prüf-Demos

Kein Freund und Helfer

Im Kampf gegen die extreme Rechte beziehen sich Antifaschistischen immer häufiger auf den Verfassungsschutz. Dass auf den nicht zu rechnen ist, zeigte nicht zuletzt der geheimdienstliche Umgang mit dem NSU. Auch an der Extremismusdoktrin, an der der Verfassungsschutz festhält, scheint sich kaum mehr jemand zu stoßen.

Weil sie ein Prüfverfahren rechtsextremer Parteien durch das Bundesverfassungsgericht fordern, gingen am Samstag in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Mainz, Magdeburg, München und Potsdam mehrere Tausend Menschen auf die Straße. Aufgerufen hatte die Initiative »Prüf!«, eine Abkürzung für »Prüfung rettet übrigens Freiheit!«, die der Komiker Nico Semsrott Ende vergangenen Jahres ins Leben gerufen hatte. Die Forderung der Kampagne lautet: »Alle Parteien, die vom Verfassungsschutz als rechtsex­tremer Verdachtsfall oder gesichert rechtsextrem eingestuft werden, sollen durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden.« An jedem zweiten Samstag im Monat soll deshalb in allen Landeshauptstädten und Stadtstaaten demonstriert werden. Eine erste Demonstration hatte am 8. November in Hamburg stattgefunden.

Die Kampagne spricht von Prüfverfahren; die aber gibt es nur im Zusammenhang mit Verbotsanträgen an das Bundesverfassungsgericht, die nur der Bundestag, die Bundesregierung und der Bundesrat stellten können. Die Kampagne soll die Regierungen der Bundesländer dazu bringen, über den Bundesrat ein solches einzuleiten. Dass sie das nicht explizit benennt und stattdessen nur von einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht spricht, mag der Intention geschuldet sein, so auch verbotsskeptische Bevölkerungskreise zu erreichen.

Mit der Bezugnahme auf Bewertungen des Verfassungs­schutzes im Kampf gegen die AfD schaden sich Linke selbst.

Bemerkenswert ist zudem der positive Bezug auf den Verfassungsschutz und die diesem zugebilligte, wenn man so will, Definitionsmacht. Immerhin beruht die ganze Kampagne auf der Einschätzung des Verfassungsschutzes beziehungsweise dessen Einstufung einer Partei als gesichert rechtsextrem oder als entsprechender Verdachtsfall. Als gesichert rechtsex­trem gelten derzeit die Kleinparteien »Die Heimat«, »Der III. Weg« und die »Freien Sachsen«. Die AfD darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln Ende Februar auf Bundesebene momentan nicht als »gesichert rechtsextrem« bezeichnet werden, sondern lediglich als »rechtsextremer Verdachtsfall«.

Ein Verbot der NPD, wie »Die Heimat« bis 2023 hieß, scheiterte zuletzt 2017. Die Partei war nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts zwar verfassungsfeindlich, aber nicht wirkmächtig genug, um eine ernstzunehmende Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung darzustellen. Gemäß dieser Rechtsprechung käme ein Verbot von »Die Heimat«, »Der III. Weg« und den »Freien Sachsen« wohl nicht in Betracht. Das dürfte den Initiator:innen der Kampagne klar sein, aber auf diesen Kleinparteien liegt auch nicht ihr Hauptaugenmerk. Die Kampagne zielt offenbar vor allem auf die AfD ab, knüpft sie doch deutlich an linke und linksliberale Verbotsforderungen der vergangenen Jahre an. Und es wirkt: Die Kampagne selbst benennt die AfD gar nicht; das übernimmt die Berichterstattung für sie.

Die Bewertung des Verfassungsschutzes diente schon in den vergangenen Jahren eine maßgebliche Begründung, auch wenn man außerparlamentarisch gegen die AfD vorging. Das Schlagwort von der »gesichert rechtsextremen« Partei prägte Demonstrationen gegen ihre Parteitage sowie die Pressemitteilungen von Bündnissen »gegen rechts« und diente als Argument, um Menschen davon abzuhalten, die AfD zu wählen. Die von den Verfassungsschutzämtern vorgenommene Kategorisierung, die ursprünglich für den internen Gebrauch des Nachrichtendiensts gedacht war, wurde so zum Bezugspunkt in der öffentlichen Debatte.

Der Verfassungsschutz behandelt eine Organisation als Prüffall, wenn erste konkrete Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. In dieser Phase darf der Nachrichtendienst öffentlich zugängliche Informationen auswerten. Ergeben sich auf dieser Basis Anhaltspunkte für eine grundlegende Verfassungsfeindlichkeit, können nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden, wozu auch V-Leute zählen. Bestätigt sich der Verdacht, kann die Behörde in ihren öffentlichen Berichten klar und deutlich vor der betreffenden Organisation warnen.

Es dürfte vor allem zwei Gründe haben, dass man sich gerade in der Aus­ein­andersetzung mit der AfD so oft auf die nachrichtendienstliche Bewertung der Partei beruft. Zum einen rekrutiert die AfD, anders als rechtsextreme Kleinparteien, ihre Anhängerschaft nicht vorrangig aus nostalgischen Subkulturen, die ihre Affinität zum Nationalsozialismus in ihrem ganzen Habitus offen vor sich hertragen. Zu begründen, dass auch die AfD prinzipiell verfassungsfeindlich ist, verlangt entsprechend viel mehr Aufwand.

Vor allem aber verfügt die AfD über Mittel und Ressourcen, rechtlich gegen ihre Gegner:innen vorzugehen. Der Bezug auf eine behördliche Einstufung soll davor schützen. Referiert man nur eine Einstufung des Verfassungsschutzes, ist man weniger angreifbar durch Verleumdungsklagen und Forderungen nach Unterlassungserklärungen, denn eigene Bewertungen müsste man gegebenenfalls selbst belegen und verteidigen. Die vorläufige Entscheidung der Kölner Verwaltungsgerichts verdeutlicht allerdings die Grenzen eines solchen Vorgehens.

Infolge dieser Entwicklung wird dem Verfassungsschutz in der Öffentlichkeit seit Jahren ein Maß an Expertise zugebilligt, das vor allem die jeweiligen Landesbehörden mittlerweile für sich zu nutzen wissen. Es stößt kaum mehr auf Widerstand, dass Referent:in­nen der Verfassungsschutzbehörden vor Schulklassen, auf Kongressen und kommunalen Bündnissen gegen Rechtsextremismus als Expert:in­nen zu genau diesem Thema auftreten. Das zeugt von einem erstaunlichen Imagewandel.

Nach der Selbstenttarnung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) vor 15 Jahren galten die Verfassungsschutzbehörden bis weit ins bürgerliche Milieu hinein als desavouiert. Die Behinderung bei der Aufklärung der Verbrechen, die Verquickungen von V-Leuten mindestens mit dem engeren Umfeld der rechtsterroristischen Gruppe und die Tatsache, dass ein Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes bei einem ihrer Morde anwesend war, machten deutlich, dass bei der Bekämpfung neonazistischer Bestrebungen der Verfassungsschutz eher Teil des Problems als Teil der Lösung ist.

Dass es dem Verfassungsschutz in den vergangenen Jahren gelang, seine Mitarbeiter:innen als kaum umstrittene Expert:innen zu den aktuellen Entwicklungen zu präsentieren, zeigt, auf welch kläglichem Niveau die öffentlichen Debatten über die AfD geführt werden. 

Seither versuchte der Verfassungsschutz, mit einer geschickten Öffentlichkeitsarbeit an seinem Image zu arbeiten. Unter dem Motto »Verfassungsschutz durch Aufklärung« werden verstärkt Vorträge und Bildungsveranstaltungen abgehalten, mit denen sich der Verfassungsschutz als Träger politischer Bildung zu verkaufen versucht. Diese Bemühungen fielen wegen der Sorgen, die die Wahlerfolge der AfD weithin auslösen, auf fruchtbaren Boden. Grundsätzliche Kritik an den Verfassungsschutzbehörden dagegen wurde immer weniger geübt.
Aber es handelt sich beim Verfassungsschutz nach wie vor um einen Geheimdienst, bei dem unklar – weil intransparent – bleibt, wie er seine Erkenntnisse gewinnt und welche Schwerpunkte er in seiner Arbeit setzt. Eine parlamentarische Kontrolle erfolgt nur sehr oberflächlich. Bei der Bewertung gesellschaftlicher Entwicklungen folgt der Verfassungsschutz der sogenannten Extremismusdoktrin, die Gefahren für freiheitliche und rechtsstaatliche Verhältnisse gleichermaßen links und rechts der bürgerlichen Mitte, an den vielbeschworenen »Rändern der Demokratie« verortet. Die Tendenzen hin zum Autoritarismus, die sich aus der bürgerlichen Gesellschaft, aus der Verfasstheit kapitalistisch-demokratischer Staatlichkeit ergeben, spielen keine Rolle mehr, wenn man diese Doktrin hinnimmt.

Dass es dem Verfassungsschutz in den vergangenen Jahren gelang, seine Mitarbeiter:innen als kaum umstrittene Expert:innen zu den aktuellen Entwicklungen zu präsentieren, zeigt, auf welch kläglichem Niveau die öffentlichen Debatten über die AfD geführt werden. Denn es spricht vieles dafür, dass deren Aufstieg gerade Ausdruck entsprechender Tendenzen in der sogenannten Mitte der bürgerlichen Gesellschaft ist.

Ein weiterer relevanter Kritikpunkt an der Extremismusdoktrin ist deren Gleichsetzung von links und rechts. Das Betreiben eines linken Buchladens kann demnach genauso verwerflich sein wie der organisierte Kampf für die ethnische Reinheit des deutschen Volkes. Mit der Bezugnahme auf Bewertungen des Verfassungsschutzes im Kampf gegen die AfD schaden sich Linke dementsprechend selbst. Denn hat man einmal akzeptiert, dass die Behörden definieren, wer als Feind von Staat und Gesellschaft zu gelten habe und dementsprechend repressiv behandelt werden müsse, fällt es schwer zu erklären, warum derartige Bewertungen falsch seien, wenn sie einen selbst treffen.