Zum heimischen Staatsanwalt
Franzosen machten rund die Hälfte aller Europäer aus, die in der Zeit der maximalen Ausdehnung des »Islamischen Staates« (IS) in Syrien und Irak um 2014/2015 nach Syrien und in den Irak reisten, um sich den Jihadisten anzuschließen. Auch zahlreiche Frauen waren darunter, die nicht mit der Waffe kämpften, sondern für Haushalt und Kinderaufzucht zuständig waren. Viele von ihnen hielten auch nach der Niederlage des IS in den Jahren 2017 bis 2019 an dessen Ideologie fest. Diese Frauen wurden, oft mit ihren zahlreichen Kindern, in Lagern wie al-Hol in Nordostsyrien inhaftiert, wo noch bis Anfang des Jahres 23 000 IS-Angehörige, darunter mehr als 6 000 ausländische Staatsbürger untergebracht waren. Das Lager ist inzwischen aufgelöst.
Jahrelang bewachten die syrisch-kurdischen Syrian Democratic Forces dieses Lager, bis die Kontrolle Ende Januar von syrischen Regierungstruppen übernommen wurde, als diese gegen das kurdisch regierte Selbstverwaltungsgebiet Rojava vorrückten. Während der Kämpfe zwischen kurdischen Einheiten und Regierungstruppen sowie in der Phase der Übergabe des Lagers al-Hol entkamen Tausende der Insassen. Viele sitzen jedoch nach wie vor in anderen Lagern in Syrien fest, andere haben sich übers Land verstreut.
2022 war erstmalig 16 Frauen und 35 Kindern, die im »Kalifat« des IS gelebt hatten, die Rückkehr nach Frankreich gestattet worden.
Vor der Übergabe der Lager an die syrische Armee hatte die US-Armee rund 5 700 ehemalige IS-Mitglieder aus Syrien in den Irak verlegt. Am 23. Januar forderte der irakische Ministerpräsident Mohammed Shia’ al-Sudani die EU-Staaten, und an vorderster Stelle Frankreich, auf, ihre im Irak inhaftierten jihadistischen Staatsbürger zurückzunehmen. Regierung, Opposition und Medien in Frankreich reagierten höchst zurückhaltend. Jene, die sich äußerten, unterstützten das Anliegen jedoch, beispielsweise der sozialistische Senator Rémi Féraud, der Frankreichs Regierung im Januar vorgeworfen hatte, das kurdisch regierte Rojava im Angesicht der von der Türkei verdeckt unterstützen syrischen Regierungsoffensive »aufzugeben«. Féraud bezeichnete es als »Fehler«, dass Frankreich seine IS-Mitglieder aus kurdischem Gewahrsam nicht längst repatriiert habe.
Wassim Nasr, ein auf Jihadismus spezialisierter Journalist beim Sender France 24, der die Niederlage Rojavas eher als Zusammenbruch einer autoritär aufrechterhaltenen kurdischen Herrschaft über eine in Teilen des Gebiets mehrheitlich arabische Bevölkerung im Norden Syriens beschrieb, pflichtete dem bei. Beim Sender Public Sénat sagte er, dass Rückführungen aus Syrien wegen der Übernahme der Kontrolle durch die syrische Zentralregierung leichter werden würden, da die kurdischen Regionalbehörden nicht international, also auch nicht von Frankreich, anerkannt waren.
Im September 2022 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Frankreich, weil dessen Behörden nicht in ausreichendem Maße die Möglichkeit einer Rückführung von zwei französischen IS-Jihadistinnen, die eine solche auch für ihre Kinder beantragt hatten, geprüft hatten. Bis dahin hatte die französische Regierung solche Anliegen abgeblockt und Sicherheitsbedenken geltend gemacht, während der konservativ dominierte Senat seinerseits in einem Bericht Alarm wegen des »Sicherheitsrisikos« im Zusammenhang mit Rückkehrerinnen schlug. Allerdings war zwei Monate vor dem Urteil erstmalig 16 Frauen und 35 Kindern die Rückkehr nach Frankreich gestattet worden.
Die beiden Klägerinnen waren 2014 beziehungsweise 2015 in Richtung Syrien ausgereist, saßen seit der Niederlage des »Kalifats« des IS dort fest und waren ab 2019 in den Lagern al-Hol beziehungsweise al-Roj im syrischen Kurdistan inhaftiert. Zum Zeitpunkt des Urteils waren sie 31 und 33 Jahre alt. Das Gericht stützte seine Urteilsbegründung auf den Artikel 3.2 des Zusatzprotokolls 4 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der besagt, keinem und keiner Staatsangehörigen eines Mitgliedslands der Konvention dürfe der Zutritt zu dessen jeweiligem Staatsgebiet verwehrt werden, und sprach den beiden Frauen 18 000 beziehungsweise 13 200 Euro für Prozesskosten und -aufwand zu.
Der EGMR urteilte auch, dass die Pariser Regierung geeignete Kriterien für Rückkehrentscheidungen festlegen müsse, um »Absicherungen gegen Willkür« zu geben. Die damals und auch später in der Frage solcher Rückführungen engagierte Pariser Anwältin Marie Dosé sagte dazu: »Seit 2019 hat Frankreich sich dazu entschieden, die Kinder von Jihadisten nur nach Einzelfallbeschlüssen zurückzubringen, ohne dass jemand wüsste oder verstünde, nach welchen Kriterien sich diese richten, ohne Transparenz und Kontrolle.«
Ab dem Sommer 2023 waren die Rücknahmen ausgesetzt, wurden jedoch am 16. September vorigen Jahres, nach dem Sturz des Regimes von Bashar al-Assad, wieder aufgenommen, als drei Frauen im Alter von 18 bis 34 sowie zehn Kinder in Frankreich Aufnahme fanden. Ihre Rückkehr fand unter Aufsicht der auf Terrorismusstraftaten spezialisierten Sonderstaatsanwaltschaft PNAT statt. Zu dem Zeitpunkt war insgesamt 60 Frauen und 179 Minderjährigen die Rückkehr gestattet worden.