26.03.2026
Deepfake-Pornos

Die Phantasie des Mannes

Mit Künstlicher Intelligenz sind neue und niedrigschwellige Möglichkeiten entstanden, sich Frauenkörper virtuell verfügbar zu machen. Ziel ist die Erniedrigung der Frau durch ihre öffentliche Zurschaustellung als Sexualobjekt.

Mehrere Tausend Menschen demonstrierten am Sonntag am Brandenburger Tor gegen sexualisierte Gewalt im virtuellen Raum. Denn die Berichte über Deepfakes, also manipulierte Bilder und Videos, die echte Frauen mit Hilfe von KI pornographisch darstellen, häufen sich. Laut der gemeinnützigen Organisation Hate Aid, die Betroffene gegen Gewalt im Netz unterstützt, sind die Opfer von Deepfakes häufig weibliche Personen des öffentlichen Lebens, insbesondere Politikerinnen, Wissenschaftlerinnen, Aktivistinnen und Frauen aus der Unterhaltungsbranche.

Das geltende Strafrecht ist auf diese neue Form der sexuellen Gewalt jedoch nicht ausgerichtet. Das reine Erstellen von Deepfakes ist derzeit nicht strafbar, wenn Erwachsene dargestellt werden. Im Strafgesetzbuch kann der »Stalking-Paragraph« (238 StGB) greifen, wenn der Fake, der eine Person verächtlich machen soll, verbreitet wird und die Urheberschaft der dargestellten Person behauptet wird. Im Zivilrecht kann das Recht am eigenen Bild nach Paragraph 22 Kunsturhebergesetz (KUG) beansprucht werden; das heißt, es bedarf der Einwilligung des Abgebildeten, um Inhalte zu verbreiten. Bei Verstößen drohen Schadensersatzansprüche und auch strafrechtliche Konsequenzen.Doch bei KI-generierten Inhalten ist es schwer nachzuvollziehen, woher diese kommen. Die Nutzung von KI-Bilderstellungssoftware steht potentiell allen offen und stellt damit eine neue niedrigschwellige Variante dar, sich Frauenkörper virtuell verfügbar zu machen. Durch künstlich nachgeahmte Stimmen sind sogar Telefonate möglich, was die Dimension des Identitätsraubs noch einmal erweitert.

Das Pornoangebot ist schon groß und vielfältig. Eigentlich müsste man sich also nicht die Mühe machen, das Objekt der Begierde selbst künstlich zu generieren, ginge es nur darum, sozusagen etwas Passendes zu finden.

Das Pornoangebot ist schon groß und vielfältig. Eigentlich müsste man sich also nicht die Mühe machen, das Objekt der Begierde selbst künstlich zu generieren, ginge es nur darum, sozusagen etwas Passendes zu finden. Bei Erstellung und Konsum von Deepfakes besteht offenbar ein besonderer Bezug zur sexuellen Phantasie des Erstellers und Konsumenten. Das Gesehene wird im Zusammenspiel mit Erinnerung und Imagination auf den eigenen Leib bezogen. Wird also eine dem Ersteller bekannte Person KI-generiert, geht es dabei nicht mehr nur um eine zufällige Trägerin von autoerotisch ausgelebten Vorstellungen: In die Phantasie können nun Informationen über ein konkretes Individuum eingearbeitet werden. Das geht über das bloße audiovisuelle Abbild einer unbekannten Pornodarstellerin hinaus.

Das Empfinden sexueller Lust ist hier die Folge einer Grenzüberschreitung. Wenn der Deepfake-Porno offensichtlich gegen den Willen der dargestellten Person erstellt und verbreitet wird, kann dieses Moment des Lustgewinns durch Zwang zentral sein, weswegen hier von sexueller Gewalt zu sprechen ist. Der Übergriff zielt auf die Erniedrigung der Frau durch ihre öffentliche Zurschaustellung als Sexualobjekt.

Besonders schwerwiegend ist die Erstellung von Deepfake-Pornos, wenn der Täter aus dem Nahumfeld des Opfers stammt und die KI-generierten Inhalte auch dort verbreitet werden. Stellen die Fakes etwa sexuelle Handlungen der eigenen Partnerin mit anderen Männern dar, berührt dies die sogenannte cuckold-Phantasie. Hier verspüren Männer Erregung dabei, sich die Partnerin beim Sex mit einem anderen Mann vorzustellen.

Der Sexualwissenschaftler Yannick Zengler hält hierzu in seiner empirischen Forschung zum Thema verschiedene mögliche Erregungsthemen fest: Da ist zunächst der lustvolle Tabubruch vor dem Hintergrund patriarchaler Normen wie dem sexuellen Besitzanspruch auf die Partnerin. Darüber hinaus ermöglicht dieser Übergriff dem Täter ein Erleben von Kontrolle und Macht, wenn er die Frau anderen Männern »anbietet«. Neben dieser dominant-sadistischen Erlebensweise des Mannes kann allerdings auch das masochistische Empfinden der Selbsterniedrigung hinzukommen, wenn etwa andere durch die Verbreitung von Deepfakes glauben gemacht werden sollen, die Partnerin des Erstellers ginge fremd.

KI-generierte Videos ermöglichen eine neue Form des Missbrauchs von Frauen, bei dem sexuelle Phantasien mit jeder beliebigen »echten« Frau dargestellt werden können. Fake-Profile und Stimmnachahmung täuschen dabei eine Interaktion der Opfer mit den Tätern und Konsumenten vor. Hierdurch verstärkt sich das Ausmaß des Übergriffs auf das Leben der Frau, was die sexuelle Erregung der Täter weiter steigern dürfte. Die Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat angekündigt, durch eine Erweiterung des Paragraphen 184 k des Strafgesetzbuchs das Erstellen und Verbreiten von Deepfake-Pornos leichter bestrafbar zu machen.