Gedatet, verprügelt, beraubt
Vom Bahnhof sind es nur sieben Straßenbahnstationen zum Landgericht Frankfurt (Oder). In den hintersten Reihen der Tram saßen am Dienstag vergangener Woche ein paar Jugendliche, zeigten sich Videos und beschimpften einander laut lachend als »schwul«. Am Landgericht selbst warteten bereits die ersten Eltern eines Angeklagten vor dem Gerichtssaal. Ihr Sohn wurde nur wenig später mit einem weiteren Angeklagten an ihnen vorbeigeführt. Etwas verlegen grüßte er seine Eltern. Der Andrang war an diesem Tag nicht sonderlich groß: Ein paar Pressevertreter und Eltern der Angeklagten nahmen im Zuschauerraum Platz. Anschließend wurden die drei restlichen Angeklagten in Handschellen in den Gerichtssaal gebracht. Sie befanden sich bereits in Untersuchungshaft.
Die fünf Beschuldigten stehen wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen schweren Raubes vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, über falsche Dating-Profile schwulen Männern sexuelles Interesse vorgetäuscht, sie an entlegene Orte gelockt und dort verprügelt, ausgeraubt und homofeindlich beleidigt zu haben. Kathleen Labitzke, Pressesprecherin des Landgerichts, teilte der Jungle World mit, dass die Beschuldigten in wechselnder Besetzung vorgegangen seien und die mutmaßlichen Taten zudem gefilmt hätten. Bei den Apps habe es sich um Grindr und Romeo gehandelt, zwei bei schwulen Männern besonders beliebte Dating-Plattformen. Zugetragen haben sich die mutmaßlichen Taten laut Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder) und Strausberg. Die Beschuldigten sind zwischen 15 und 20 Jahre alt und kommen der Pressesprecherin zufolge alle aus derselben Stadt im Landkreis Märkisch Oderland. Weil zwei noch minderjährig sind, schloss der Richter schon bald die Öffentlichkeit bis zur Urteilsverkündigung vom Prozess aus.
»Die Dating-Apps, die bisher ein Safe Space waren, entwickeln sich zu einem Raum, der für kriminelle Aktivitäten attraktiv wird.« Jirka Witschak, Berater beim Gewaltpräventionsprojekt Agnes
In der Woche zuvor war es bereits zu einer Verurteilung gekommen. In einem gesonderten Verfahren hatte der Richter einen weiteren mutmaßlichen Beteiligten zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, nachdem dieser sich geständig gezeigt hatte. Die Staatsanwaltschaft ging allerdings in Revision. Das Urteil ist also nicht rechtskräftig, der Prozess geht weiter und dem Angeklagten steht ein Aussageverweigerungsrecht im Verfahren gegen die anderen fünf Beschuldigten zu. Dem Richter gefiel das offensichtlich nicht. Bevor er die Öffentlichkeit vom Prozess ausschloss, hat er noch die Gelegenheit für einen Seitenhieb in Richtung Staatsanwaltschaft genutzt. Die Vermutung liegt nah, dass er sich einen weiteren Zeugen erhofft hatte.
Wer sich auf Unbekannte einlässt, geht immer auch ein gewisses Risiko ein. Dieses Risiko scheint offenbar zu wachsen. Übergriffe bei sogenannten Blind Dates häuften sich zuletzt bundesweit. »Das große Problem an solchen Sachen ist«, meint Lars Bergmann im Gespräch mit der Jungle World, »dass diese Fälle selten angezeigt werden.« Bergmann ist Geschäftsführer des Landesverbands Andersartig e. V., einer Interessenvertretung für die Belange queerer Menschen in Brandenburg. Tatsächlich werden schätzungsweise 80 bis 90 Prozent aller queerfeindlichen Angriffe in Deutschland nicht zur Anzeige gebracht. So war es etwa bei einem ähnlichen Fall im hessischen Marxheim Anfang des Jahres: Ein 62jähriger verabredete sich ebenfalls über eine Dating-App und wurde am Treffpunkt von mehreren Personen überrascht, die sofort auf ihn einschlugen. Der Fall landete nur bei der Polizei, weil ein Zeuge sie informierte.
Das hat sicher mit Scham zu tun. Bergmann geht aber auch davon aus, dass viele, die bei Blind Dates Opfer von Gewalt werden, nicht geoutet sind. Die Hürde, zur Polizei zu gehen, ist für sie dementsprechend groß; vor allem wenn es am eigenen Wohnort passiert ist und der Geschädigte im ländlichen Raum lebt, »wo jeder jeden kennt«. Bergmann empfiehlt, in solchen Fällen online auf der »Internetwache« der Polizei Anzeige zu erstatten. »Und letzten Endes«, ergänzt er, »ist es auch eine Frage, wie viel Vertrauen man den Straf- und Justizbehörden schenkt.« Die Gründe für die geringe Anzeigebereitschaft sind zum Teil historisch bedingt: Die Strafverfolgung durch den Paragraphen 175, unter dem Homosexualität in manchen Fällen immerhin noch bis 1994 kriminalisiert wurde, ist nicht vergessen. Und nicht zu Unrecht werden auch heute noch unter Polizisten homofeindliche Einstellungen vermutet.
Die Notwendigkeit von Dating-Plattformen zeigt sich vor allem dort, wo es kaum bis gar keine Angebote für schwule Männer gibt. »Das ist bisher ein sicherer Raum gewesen«, sagt Jirka Witschak der Jungle World über solche Apps. Er berät Opfer homofeindlicher Gewalt beim Gewaltpräventionsprojekt Agnes. Auch er betont das hohe Bedürfnis vieler Nutzer nach Anonymität: Er geht von etwa 60 Prozent Nutzern auf solchen Plattformen aus, die nicht geoutet sind. Damit sind diese leicht erpressbar. Das trifft nicht nur auf Männer zu, die vielleicht noch in einer heterosexuellen Beziehung leben, sondern ebenso auf Flüchtlinge. »Da wird meist mit der Familie gedroht«, so Witschak. Es ist nicht unüblich, auf diesen Plattformen Bilder auszutauschen. Die würden dann als Druckmittel genutzt. Die Wahl der Opfer dürfte in vielen Fällen also nicht unüberlegt ausfallen. Witschak beobachtet, dass sich verschiedene Formen homophober Gewalt auf Dating-Apps ausbreiten. Ein Fall, wie er gerade vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) verhandelt wird, sei da nur ein Beispiel. »Die Dating-Apps, die bisher ein Safe Space waren, entwickeln sich zu einem Raum, der für kriminelle Aktivitäten attraktiv wird.«
Zwei Geschädigte treten im Prozess als Nebenkläger auf. Einer davon wird von Rechtsanwältin Sonja Steineck vertreten. »Mein Mandant leidet nach wie vor sehr unter der erlittenen Tat und ist weiterhin sehr verängstigt«, berichtet sie der Jungle World. »Dies hat zur Folge, dass er sich in seiner Wohnung nicht mehr sicher fühlt und auch anderen Menschen sehr skeptisch und ängstlich begegnet.« Langzeitfolgen seien naturgemäß noch nicht abzusehen. Derzeit belaste ihn insbesondere die bevorstehende Vernehmung vor dem Landgericht sehr – der Vorfall selbst sowieso.
Der Prozess ist auf neun Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird Ende Mai erwartet. Zu dessen Verkündung ist die Öffentlichkeit dann wieder zugelassen.