26.03.2026

Weimers Missverständnisse

Mit autoritärem Furor mischt sich Kulturstaatsminister Wolfram Weimer in die Kulturförderung ein und legitimiert das mit Verweis auf den Willen »der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung«. Mit der Verfassung, die er angeblich schützen will, hat das nichts zu tun.

»Wenn Kulturkämpfe ausgefochten werden, geht es selten um Kultur. Es geht um Macht. Verhandelt wird über Deutungsmacht (…), welche Kunst (…) erwünscht ist und welche nicht (…), wer wem etwas sagen und buchstäblich vorschreiben darf und wer nicht. Es geht um Freiheit und ihre Einschränkung.« Autor dieser vergangenes Jahr in der Süddeutschen Zeitung veröffentlichten Zeilen ist Wolfram Weimer. Nein, keine Verwechslung! Es ist eben jener Kulturstaatsminister im Kanzleramt, der jüngst drei von 118 Läden, welche eine Jury für den Buchhandlungspreis vorgeschlagen hatte, zuerst vom Verfassungsschutz auf das »Vorliegen relevanter Erkenntnisse« prüfen und dann streichen ließ – nach Weimers Postulat Kulturkampf par excellence. Natürlich geht es dabei um Deutungsmacht, darum, welche Künste erwünscht sind. Und um die Einschränkung von Freiheit.

Weimer stellt den Typus des Kulturkämpfers dar, der um alles in der Welt darauf besteht, keiner zu sein. Dass viele ihn so sehen, bekümmert ihn, ist für ihn aber ein Missverständnis. Seine Fehde gegen linke Buchläden sei nämlich »überhaupt nicht als Kulturkampf gedacht«, sagt er im Interview mit der Zeit. Weimer, der in seinem 2018 veröffentlichten Buch »Das konservative Manifest« ethnischen wie kulturellen Reinheitsgeboten Tribut zollt, stehe »bei der Meinungsfreiheit klar auf der liberalen Seite«. Der Mann weiß ferner zu berichten, dass ein Buchladen, der »sich hinter Losungen wie ›Deutschland verrecke‹« stelle, »von der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung nicht für preiswürdig gehalten« werde. Vermutlich schwant Weimer, dass die Inszenierung als Sprachrohr gesunden Volksempfindens auf sehr schwankendem Grunde unserer Weltkugel steht und jeglicher rechtlichen Legitimation entbehrt. So schiebt er nach, er wolle doch nur »politische Extremisten« von »Steuergeldern« abschneiden.

Weimer stellt den Typus des Kulturkämpfers dar, der um alles in der Welt darauf besteht, keiner zu sein. 

Es entspricht dem Selbstbild der sich permanent bedroht fühlenden »politischen Mitte«, als deren intellektueller Repräsentant sich Weimer vorstellt, die Definitionsmacht über die »Korridore des Sagbaren« (Weimer) zu haben. Es sind immer die anderen, die Nicht-Weimers (und in deutscher Tradition zuerst die Linken), die diese zu »verengen« statt sie »zu weiten« (Weimer) trachten. Daher ist konsequent, wenn der Staatssekretär mit protzigerem Titel in Merz’ »Brandmauer«-Kabinett kein Problem hat, in der Kulturförderung dem Verfassungsschutz das letzte Wort zu geben. »Liebe Nutten, liebe Nonnen, Wahlen werden in der Mitte gewonnen. Wo die Mitte ist, bin ich. Wo ich bin, ist die Mitte. Also kommt mal von den Rändern weg. Und wählt mich bitte.« (Rainald Grebe) Und bist du nicht willig, so brauch ich den Verfassungsschutz. Dessen Präsident hieß Hans-Georg Maaßen, als das von Weimer bemühte »Haber-Verfahren« 2017 etabliert wurde. Wenig überraschend spendete fast nur die extreme Rechte Weimers Coup Beifall. Auch sie reklamiert mit kaum geringerer Legitimation als Kunstbanause Weimer die »politische Mitte« – vulgo: das von »den Altparteien verratene« Volk und seine Gesinnung – zu repräsentieren. So passt alles zusammen.

Wieder ein Missverständnis: Mit dem Grundgesetz hat das nichts zu tun. Die Freiheit der Kunst wurde einst als Abwehrrecht gegen staatliche Repression konstituiert. Kunst muss in der freien Gesellschaft weder den Mächtigen noch »der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung« (Weimer) gefallen. Ja, der Mann hat keine Bücher verboten. Aber es gibt noch eine andere Seite der Kunstfreiheit: Fördert der Staat die Künste, damit sie nicht nur Privileg reicher oder gesponserter Menschen sind, darf er das ausschließlich anhand kunstimmanenter Kriterien. Im Übrigen gilt: Was legal ist, ist erlaubt. In Weimers eigenen Worten: »Der Staat kann als Mäzen auftreten, sollte sich aber inhaltlicher Einmischung enthalten« (Süddeutsche Zeitung, 4. Juni 2025). Deshalb gibt es Jurys. Kafkaeske Geheimdienstchecks sind (selbst für Weimer) eine Blackbox, denn nicht mal ihm wird mitgeteilt, was der Verfassungsschutz an den ausgeschlossenen Buchhandlungen zu beanstanden hat oder wie er das begründet. »Erkenntnisse« des Verfassungsschutzes sind kein legitimes Kriterium der Kulturförderung.

Ob »Genderverbot« in seiner Behörde, sein Schweigen zum Geraune um die Berlinale-Leiterin Tricia Tuttle oder der Skandal um den Buchhandlungspreis: Weimer verschiebt die Sagbarkeitsgrenzen mit autoritärem Furor stramm nach rechts. Und damit zum letzten Missverständnis. Weimer sagt, er könne ja nicht zusehen, wie mit öffentlichen Geldern gegen Israel gehetzt werde. »Als Minister« habe er »auch eine Schutzfunktion gegenüber den in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden« (Zeit). Ja, zu den Zumutungen der Kunstfreiheit gehören heutzutage schwer- bis unerträgliche Auftritte. Aber wieso wäre Weimer ohne Verfassungsschutz machtlos? Er könnte ja, müsste sogar, klar und unmissverständlich gegen antisemitische Aktionen Position beziehen, Jurys sensibilisieren, kritische Reflexion fördern.

Fehlanzeige! Stattdessen zündet er ein verbales Feuerwerk des abstrakten Freiheitspathos nach dem anderen. In Berlin trifft sein Verdikt einen antisemitismuskritischen Buchladen, der damit – anders als Weimer – ernsthaft etwas riskiert. So entpuppt sich der von ihm behauptete »Beschützungsreflex« (Zeit) gegenüber jüdischen Menschen letztlich als hohles Gewäsch, als Phrase eines autoritären Charakters, um Zensurpolitik zu legitimieren.

 

Klaus Lederer war von 2016 bis 2023 Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa in Berlin. Im Oktober 2024 trat er aus der Linkspartei aus.