09.04.2026
Der Schwarzmarkt boomt nicht

Rechtfertigung zur Rückabwicklung

Seit der Teillegalisierung von Cannabis vor zwei Jahren befürchten Kritiker das Schlimmste. Zu Unrecht, wie sich nun herausstellt: Ein Evaluationsbericht im Auftrag der Bundesregierung bestätigt die Befürchtungen nicht. Vor allem Unionspolitiker schlagen trotzdem Alarm und werfen den Forschern vor, die Realität zu verzerren.

Die Anzeichen verdichten sich, dass die Teillegalisierung von Cannabis hierzulande nur eine Episode sein und in den kommenden Jahren zurückgenommen werden könnte. Eigentlich hatte die Bundesregierung aus Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass das von der Ampelkoalition beschlossene Konsumcannabisgesetz (KCanG) »ergebnisoffen« geprüft werden solle. Mit der bereits in dem Gesetz festgeschriebenen umfassenden Evaluation der gesellschaftlichen Auswirkungen der Teillegalisierung ist das Verbundforschungsprojekt Ekocan vom Bundesgesundheitsministerium beauftragt worden. Zum zweiten Jahrestag der Teillegalisierung legte Ekocan in der vergangenen Woche seinen zweiten Zwischenbericht vor, der Abschlussbericht soll am 1. April 2028 ­veröffentlicht werden.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat sein Urteil anscheinend längst gefällt: »Ein richtiges Scheißgesetz, wenn Sie mich fragen«, sagte er bereits im vergangenen Herbst und in der vergangenen Woche legte er nach: »Das Cannabisgesetz ist ein vollkommener Rohrkrepierer. Jugendgefährdend und kriminalitätsfördernd.« Zudem gebe der Evaluationsbericht »ein vollkommen verzerrtes Bild der Realität wider«, so Dobrindt. Dies liege »auch an der Methodik der Analyse«: Es sei »sehr stark mit der Befragung von Konsumenten gearbeitet« worden, die »Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden« aber habe man »außer Acht ­gelassen«.

»Da hat Herr Dobrindt offensichtlich den Bericht nicht sorgfältig gelesen«, erwiderte in der »Tagesschau« Jörg Kinzig vom Institut für Kriminologie der Universität Tübingen, das an Ekocan beteiligt ist. Tatsächlich hatte Ekocan für den zweiten Evaluationsbericht Interviews mit etwa 2.000 Kriminalbeamten geführt und die Ergebnisse – und auch deren Kritik an dem Gesetz – nehmen dort über 70 der insgesamt 200 Seiten ein.

Fachkräfte aus der Suchthilfe sehen dem Ekocan-Bericht zufolge Cannabis­konsum bei jungen Menschen nicht als das Hauptproblem.

Dobrindt behauptet auch, dass »der Schwarzmarkt boomt«, und begründet dies damit, dass der Zoll im vergangenen Jahr im Vergleich zu den Vorjahren ein Vielfaches an illegalem Cannabis sichergestellt habe. Der Evaluationsbericht stellt die Zunahme bei Sicherstellungen ebenfalls fest, zeichnet aber ein differenzierteres Bild, indem er unter anderem darauf hinweist, dass in anderen europäischen Ländern ebenfalls mehr illegales Cannabis sichergestellt wurde, was sehr fraglich macht, dass der Anstieg vor allem auf die Teillegalisierung hierzulande zurückzuführen ist. Als einen anderen möglichen Grund nennt der Bericht intensivere Kontrollen bei Einfuhren und auch, dass viel von dem beschlagnahmten illegal eingeführten Cannabis aus Thailand, Kanada und den USA stamme.

»Die Legalisierung des Cannabisanbaus in diesen Staaten hat dort zu einer Verdrängung des Schwarzmarkts und womöglich zu einem Überangebot an (legalem und illegalem) Cannabis geführt«, heißt es im Ekocan-Bericht. »Möglich ist, dass kriminelle Gruppierungen aus Nordamerika und Südostasien versuchen, ihre finanziellen Verluste auf dem europäischen Markt wettzumachen oder zumindest das (­legal) überproduzierte Cannabis in anderen Ländern unter die Konsumierenden zu bringen.«

Insgesamt hat sich beim Konsum dem Bericht zufolge kaum etwas geändert, die Trends aus der Zeit vor der Teillegalisierung setzen sich fort: Bei Erwachsenen gibt es einen leichten Anstieg der Konsumenten, bei Jugendlichen hingegen einen leichten Rückgang. Das belegen die Wissenschaftler einerseits mit Befragungen und andererseits mit Abwasseruntersuchungen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht trotzdem ein Risiko für »die Gesundheit unserer Jüngsten« und nennt die Teillegalisierung einen »Fehler«; Bundesfamilienministerin Karin Prien (ebenfalls CDU) sekundiert: »Die Ampelregierung hat der Suchtprävention von Kindern und ­Jugendlichen einen Bärendienst erwiesen.« Zudem warnt Prien weiterhin vor Cannabis als »Einstiegsdroge«. Hingegen weist der Ekocan-Bericht darauf hin, dass Fachkräfte aus der Suchthilfe Cannabiskonsum bei jungen Menschen nicht als das Hauptproblem ansähen. So sei Cannabis »mittlerweile eher ein Beikonsum und öfter nicht mehr die erste Drogenerfahrung junger Menschen«, stattdessen nehme die Bedeutung von verschreibungspflichtigen Schmerz- und Beruhigungsmitteln zu.

Der zweite Ekocan-Bericht weist auch auf zwei Probleme bei der legalen Beschaffung von Cannabis hin. Zum einen kritisiert er, dass bis zum 31. Oktober 2025 nur 366 Anbauvereinigungen ge­nehmigt worden sind, weswegen höchstens 3,5 Prozent der Konsu­mie­ren­den ihr Cannabis von einer Anbau­vereinigung beziehen konnten. Am we­nigsten Anbauvereinigungen gibt es anteilig auf die Bevölkerung gerechnet wenig überraschend in Bayern (0,06 An­bauvereinigungen auf 100.000 Ein­wohner), die meisten in Niedersachsen (0,91). Zum anderen stellt der Ekocan-Bericht fest, dass der Cannabisbezug auf Privatrezept aus der Apotheke stark zugenommen hat und auch ein er­heblicher Teil des Freizeitkonsums durch sogenanntes Medizinalcannabis gedeckt wird. Dabei verstoßen windige Ge­schäftemacher nicht nur vielfach gegen das einschlägige Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel, sondern verkaufen zudem vornehmlich Medizinalcannabis mit sehr hohem THC-Gehalt von 20 bis 25 Prozent. In Studien zum medizinischen Nutzen von Cannabis beispielsweise für Patienten mit chronischen Schmerzen wurde hingegen nur Cannabis mit bis zu zehn Prozent THC-Gehalt getestet. Die hochprozentigen Blüten haben wiederum ein deutlich erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen. Ekocan empfiehlt daher unter anderem, den THC-Gehalt bei Medizinalcannabis gesetzlich zu beschränken.

Es ist unklar, ob die Bundesregierung den von ihr in Auftrag gegebenen ­Bericht doch noch liest. Besonders wahrscheinlich kommt es einem nicht vor, denn zumindest die Vertreter der Union scheinen nur an der Rechtfertigung einer Rückabwicklung der Teillegalisierung interessiert. Welchen Wust an Wahnsinn die dann mit sich bringt, mag man sich gar nicht ausmalen.